Kolbinger Rat beschließt Tilgung eines Darlehens
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung wird vom allgemeinen Haushalt getrennt
KOLBINGEN (zad) - Bei zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich die Tilgung eines Darlehens der Wasserversorgung beschlossen. Die solide Haushaltslage sowie der gut aufgestellte Eigenbetrieb Wasserversorgung machten die außerordentliche Tilgung möglich, die aufgrund der Umstellung auf die Doppik empfohlen worden war.
Ein Darlehen, das dem Eigenbetrieb Wasserversorgung 2014 aus dem damaligen Vermögenshaushalt gewährt worden war, das seinerzeit zur Erschließung von Bauplätzen eingeplant war, ist nun getilgt worden. Aufgrund der Tatsache, dass der kommunale Haushalt der Gemeinde Kolbingen auf die doppische Haushaltsführung umgestellt worden war, hatte der Steuerberater der Gemeinde empfohlen, den allgemeinen
Haushalt und die Kasse des Eigenbetriebs Wasserversorgung, die bis dato in einer Einheitskasse geführt wurden, voneinander zu trennen. Die außerordentliche Tilgung des Darlehens in Höhe von rund 129 000 Euro, sei auch deshalb unproblematisch, so die Gemeindeverwaltung, da der Eigenbetrieb Wasserversorgung zum einen mit 120 000 Euro überfinanziert sei, zum anderen nach 2018, 2019 auch in 2020 keine außerordentlichen Investitionen in die Wasserversorgung zu erwarten seien. Die Tilgung kommt der Gemeindekasse direkt zugute.
Die nächste Sitzung des Gemeinderats Kolbingen ist am 3. Juli und wird vor der eigentlichen Sitzung mit einem Waldbegang beginnen.