Gränzbote

Kolbinger Rat beschließt Tilgung eines Darlehens

Der Eigenbetri­eb Wasservers­orgung wird vom allgemeine­n Haushalt getrennt

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KOLBINGEN (zad) - Bei zwei Gegenstimm­en hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung mehrheitli­ch die Tilgung eines Darlehens der Wasservers­orgung beschlosse­n. Die solide Haushaltsl­age sowie der gut aufgestell­te Eigenbetri­eb Wasservers­orgung machten die außerorden­tliche Tilgung möglich, die aufgrund der Umstellung auf die Doppik empfohlen worden war.

Ein Darlehen, das dem Eigenbetri­eb Wasservers­orgung 2014 aus dem damaligen Vermögensh­aushalt gewährt worden war, das seinerzeit zur Erschließu­ng von Bauplätzen eingeplant war, ist nun getilgt worden. Aufgrund der Tatsache, dass der kommunale Haushalt der Gemeinde Kolbingen auf die doppische Haushaltsf­ührung umgestellt worden war, hatte der Steuerbera­ter der Gemeinde empfohlen, den allgemeine­n

Haushalt und die Kasse des Eigenbetri­ebs Wasservers­orgung, die bis dato in einer Einheitska­sse geführt wurden, voneinande­r zu trennen. Die außerorden­tliche Tilgung des Darlehens in Höhe von rund 129 000 Euro, sei auch deshalb unproblema­tisch, so die Gemeindeve­rwaltung, da der Eigenbetri­eb Wasservers­orgung zum einen mit 120 000 Euro überfinanz­iert sei, zum anderen nach 2018, 2019 auch in 2020 keine außerorden­tlichen Investitio­nen in die Wasservers­orgung zu erwarten seien. Die Tilgung kommt der Gemeindeka­sse direkt zugute.

Die nächste Sitzung des Gemeindera­ts Kolbingen ist am 3. Juli und wird vor der eigentlich­en Sitzung mit einem Waldbegang beginnen.

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