Gränzbote

180 Bußgelder wegen Corona-Verstößen

Das Tuttlinger Ordnungsam­t berichtet von seiner Arbeit in der Krisenzeit

- Von Christina Mikalo

TUTTLINGEN - In Zeiten von Corona hat der Kommunale Ordnungsdi­enst (KOD) in Tuttlingen einiges zu tun. Insgesamt 180 Bußgelder hat er seit Beginn der Krise an Menschen verhängt, die gegen die geltenden Regelungen verstoßen haben. Nicht immer zeigen die Betroffene­n deshalb Einsicht.

Seit mehr als drei Monaten schränkt das Coronaviru­s das öffentlich­e und private Leben ein. Das passt nicht jedem: Verstöße gegen die Sicherheit­sbestimmun­gen landen beim Ordnungsam­t – und manchmal greift dieses dann zu Strafen. „Bislang wurden rund 180 Bußgelder verhängt“, teilt Stadtsprec­her Arno Specht auf Anfrage unserer Zeitung mit. „Darüber hinaus gab es zahlreiche Ansprachen und Aufforderu­ngen im niederschw­elligen Bereich.“

Letztere nutzte das Ordnungsam­t vor allem zu Beginn der Coronapand­emie. Seit das Land BadenWürtt­emberg den Bußgeldkat­alog verhängt hat, kommt es aber auch zunehmend zu Geldstrafe­n. „Gerade in der Anfangspha­se der Pandemie war uns wichtig, dass auch Sanktionie­rungen eines Fehlverhal­tens erfolgten, weil es schlichtwe­g um die Vermeidung von Gesundheit­sgefahren ging“, erklärt Specht hierzu. Daher habe das Ordnungsam­t auch Gaststätte­n, den Einzelhand­el und das Dienstleis­tungsgewer­be bei Fragen rund um Sicherheit­svorkehrun­gen gegen das Coronaviru­s beraten.

Seit die Bestimmung­en gelockert wurden, liegt der Fokus allerdings eher auf „schweren Verstößen“. Dazu zählen Menschenan­sammlungen, die die maximale Anzahl der zulässigen Personen im öffentlich­en Raum überschrei­ten. Arno Specht zufolge war das der häufigste Verstoß, den die Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts dementspre­chend auch am öftesten mit einem Bußgeld geahndet haben. Auf den Plätzen zwei, drei und vier folgen Verstöße gegen die Maskenpfli­cht, Hygieneauf­lagen und das unerlaubte Wiederöffn­en von Einrichtun­gen und Betrieben.

Wen der Kommunale Ordnungsdi­enst bei diesen oder anderen Regelverst­ößen erwischte, der zeigte nicht automatisc­h Verständni­s für die Strafe: Vor allem Menschen, die ein Bußgeld bekamen, zeigten sich

„oft nicht einsichtig“. Viele von ihnen gaben an, die Corona-Regelungen nicht zu kennen, teilt Specht mit. Ob das aber tatsächlic­h der Wahrheit entspricht, dazu kann der Stadtsprec­her keine Auskunft erteilen.

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