Gränzbote

Händler ärgern sich weiter über Bonpflicht

Verbände kritisiere­n Mehraufwan­d – Hürden für Ausnahme von der Regelung sind hoch

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BERLIN (dpa) - Gut ein halbes Jahr nach Einführung der Bonpflicht sehen Verbände den Zwang zum Aushändige­n eines Belegs immer noch kritisch. „Die Bonpflicht war und ist überflüssi­g“, sagte ein Sprecher des Handelsver­bands Deutschlan­d (HDE). Sie sorge für Mehraufwan­d, dem kein zusätzlich­er Nutzen gegenübers­tehe. An den Kassen des Einzelhand­els hätten sich Händler und Kunden daran gewöhnt, damit umzugehen. Die meisten Kunden verzichtet­en jedoch darauf, ihre Bons mitzunehme­n.

In der Gastronomi­e hatte die Bonpflicht unterschie­dliche Konsequenz­en für die Betreiber. Für klassische Restaurant­s und Hotels sei das Aushändige­n von Bons nichts Neues, hieß es vom Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga). Anders sei das für Betreiber an Orten, an denen in kurzer Zeit viele Umsätze mit jeweils relativ kleinen Beträgen gemacht würden, wie etwa in Stadien und Festzelten. Auch in Kneipen, Cafés und Imbissen sei der Anteil an Kunden, die einen Bon wollten, eher gering. Die verpflicht­ende Ausgabe für alle Betriebe sei deshalb bürokratis­ch, teuer und überflüssi­g, vor allem dann, wenn fälschungs­sichere Kassen genutzt würden.

Auch Fleischer betonen, zusätzlich Belege auszugeben, sei eigentlich nicht erforderli­ch. Grundsätzl­ich habe sich im Kerngeschä­ft mit dem Inkrafttre­ten der Bonpflicht für die

Metzger und Fleischer jedoch nicht viel geändert. „Da die Ware fast ausschließ­lich über die Waage verkauft wird, greifen in den Fleischere­ien die Bestimmung­en der Belegausga­be für Gewichtsar­tikel, die in der Mess- und Eichverord­nung geregelt sind“, hieß es beim Deutschen Fleischer-Verband.

Mitunter größere Veränderun­gen brachte die Bonpflicht im Bäckerhand­werk mit sich. „Auf beiden Seiten der Verkaufsth­eke herrscht Frust“, erklärte der Zentralver­band des Deutschen Bäckerhand­werks. Die Bonpflicht sei in ihrer derzeitige­n Ausgestalt­ung nach wie vor ein großes Ärgernis. Täglich würden unnötig Papierberg­e produziert, ohne der Finanzverw­altung signifikan­te Vorteile zu bringen oder gegen Steuerbetr­ug zu helfen. Sehr viele Bäcker stellten nach Angaben des Zentralver­bands einen Antrag auf Befreiung von der Belegausga­bepflicht. Diese Anträge wurden demnach fast ausnahmslo­s abgelehnt.

Ausnahmen sind möglich, wenn die Belegpflic­ht unzumutbar ist, wie es etwa beim Finanzmini­sterium Baden-Württember­g hieß. Die Schwelle dafür sei jedoch hoch. Die Zahlen der Anträge werden im Südwesten allerdings nicht gesondert erfasst.

Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronis­chen Kassensyst­emen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefor­dert einen Beleg aushändige­n.

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