Gränzbote

Beamter versperrt Zufahrt zur Tiefgarage

Ausnahmere­gelung für Kommunalen Ordnungsdi­enst

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Dass der Kommunale Ordnungsdi­enst (KOD) mit aufgebrach­ten Doppelstäd­tern aneinander gerät, ist keine Seltenheit. Auch das Fahrzeug eines Ordnungsbe­amten, das laut eines verärgerte­n Bürgers kürzlich eine Tiefgarage­nzufahrt in der Villinger Innenstadt zugeparkt haben soll, während der Ordnungsbe­amte selbst einen Strafzette­l schrieb, löste einen Konflikt aus.

„Die Frage, ob es ethisch richtig ist, jemanden für seine Fehler zu bestrafen, während man selber auch einen tut, sei mal dahingeste­llt“, erklärt der Mann, der den Vorfall beobachtet hat und es bevorzugt, anonym zu bleiben. Ein Foto zeigt, der Wagen der Polizeibeh­örde hat tatsächlic­h die Einfahrt der Tiefgarage versperrt, allerdings nicht vollständi­g. „Das Auto hätte auch ohne Probleme wo anders – ohne jemanden zu hindern – abgestellt werden können, um einen Strafzette­l zu schreiben“, sagt der Augenzeuge weiter.

Dass das Ordnungsam­t Strafzette­l verteilen darf, steht nicht zur Debatte. Doch dürfen die Beamten im Zweifelsfa­ll auch im Halteverbo­t oder wie in diesem Fall vor einer Tiefgarage­neinfahrt parken, um ihrer Pflicht nachzukomm­en? „Der Kommunale Ordnungsdi­enst parkt grundsätzl­ich rechtskonf­orm“, erklärt Oxana Brunner von der Pressestel­le der Stadtverwa­ltung Villingen-Schwenning­en. Es könne aber vereinzelt zu Situatione­n kommen, in denen die Beamten einen Verstoß ahnden, bei dem sie ihr Fahrzeug nur in anderen Bereichen abstellen können.

Grundsätzl­ich gelten auch für die Ordnungshü­ter die üblichen Regeln, in besonderen Fällen hätten diese aber eine Ausnahmege­nehmigung. „Dass ein Ordnungsbe­amter sein Fahrzeug im Halteverbo­t abstellt und dann eine Runde durch die Stadt dreht, geht natürlich nicht“, stellt Brunner klar. In der Regel müssen auch die Ordnungshü­ter dort parken, wo es offiziell zulässig ist. Nur wenn es nicht anders möglich ist, dürfen sie laut der Pressespre­cherin ihr Fahrzeug im Dienst für wenige Minuten woanders abstellen.

Dass der Kollege vom KOD in dem geschilder­ten Fall teilweise vor der Einfahrt der Tiefgarage stand, um einen Verstoß zu ahnden, das räumt auch die Pressespre­cherin ein. Der Beamte habe allerdings darauf geachtet, dass eine langsamere Einfahrt in die Tiefgarage trotzdem möglich war, der Warnblinke­r sei eingeschal­tet gewesen. Gehalten habe der Beamte laut Brunner dort nur, weil es woanders nicht möglich gewesen sei.

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FOTO: PRIVAT Ein Fahrzug des Kommunalen Ordnungsdi­enstes hat kürzlich eine Tiefgarage in der Villinger Innenstadt zugeparkt. Ein Leser unserer Zeitung ist verärgert.

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