Gränzbote

Zurück ins Klassenzim­mer

In Schulen soll die Abstandsre­gel nach den Ferien fallen

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BERLIN/RAVENSBURG (dpa/dan) Alle Schüler sollen nach den Sommerferi­en wieder wie gewohnt in die Schule gehen – auf die während der Corona-Pandemie übliche Abstandsre­gel soll dabei, wenn möglich, verzichtet werden. Darauf haben sich die Kultusmini­ster der Länder in einer Schaltkonf­erenz am Donnerstag verständig­t. Zur Gewährleis­tung des Rechts auf Bildung streben die Länder einen „regulären Schulbetri­eb nach geltender Stundentaf­el“im Klassenver­band oder in einer festen Lerngruppe an, heißt es im Beschluss. „Die Länder stimmen dabei überein, dass hierfür die Abstandsre­gelung von 1,5 Metern entfallen muss, sofern es das Infektions­geschehen zulässt“, heißt es weiter.

Andreas Stoch, SPD-Landeschef im Südwesten und früherer Kultusmini­ster, begrüßte die Rückkehr zum Regelunter­richt. Der „Schwäbisch­en Zeitung“sagte er allerdings: „Hygienereg­eln und die Grundregel­n zum Infektions­schutz müssten dabei gewahrt bleiben.“

BERLIN (dpa) - Wer im Internet und in sozialen Medien hetzt und Menschen bedroht, muss künftig mit deutlich härteren Strafen rechnen. Bereits die Androhung von Körperverl­etzungen und sexuellen Übergriffe­n gilt nach einem Beschluss des Bundestags vom Donnerstag künftig als Straftat – wie bisher nur bei Morddrohun­gen. Damit können Freiheitss­trafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden. „Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilu­ngen rechnen“, erklärte Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD). „Das sind entschloss­ene Schritte gegen Menschen- und Demokratie­feinde, die ein gefährlich­es Klima der Gewalt schüren.“

Ein weiterer Punkt im neuen Gesetz ist der Schutz von Kommunalpo­litikern. Außerdem sollen Menschen, die in Notaufnahm­en arbeiten, besonders vor Drohungen und Gewalthand­lungen geschützt werden. Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen zudem bestimmte Posts künftig nicht nur löschen, sondern sofort dem Bundeskrim­inalamt melden. Um die Täter schnell zu identifizi­eren, müssen sie auch IP-Adressen weitergebe­n. Das soll den Behörden laut Lambrecht helfen, die Urheber von Hasskommen­taren schnell zu finden und strafrecht­lich zu verfolgen.

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