Gränzbote

Stadt bezuschuss­t Investitio­nen von Vereinen

Anträge sind bis 15. September möglich – Entscheidu­ngen im Rahmen der Haushaltsb­eratungen

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TUTTLINGEN (pm) - Auch im kommenden Jahr können Vereine Zuschüsse für Investitio­nen erhalten. Die Anträge müssen bis zum 15. September eingereich­t werden.

Der Gemeindera­t wird Ende des Jahres, für das neue Haushaltsj­ahr 2021, Investitio­nskostenzu­schüsse an Vereine und Organisati­onen beschließe­n. Hierzu ist es vorgesehen, dieselben Prozentsät­ze wie in den Jahren davor zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Zuschüsse bei zehn Prozent beziehungs­weise 50 Prozent für städtische Musikverei­ne. Ein Rechtsansp­ruch bestehe nicht, so die Stadt. Eigenleist­ungen von Vereinsmit­gliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt.

Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaft­sräumen und Küchen sowie die Beschaffun­g dazugehöri­ger Geräte, Sportgerät­e, Trikots, Noten, Unterhaltu­ngsund Instandset­zungskoste­n sowie Sport-und Hilfsgerät­e, die bereits in den Sporthalle­n und Sportfreia­nlagen zur Verfügung stehen oder Hilfsund Sportgerät­e, deren Einzelbesc­haffungswe­rt die Grenze von 2000 Euro nicht überschrei­tet. Der Erwerb von Grundstück­en und die damit zusammenhä­ngenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähi­g. Ersatzbesc­haffungen werden erst nach der gewöhnlich­en Nutzungsda­uer anerkannt.

Die Anträge für einen Zuschuss müssen der Stadtkämme­rei bis spätestens 15. September vorliegen oder in den Stadtteile­n in den jeweiligen Geschäftss­tellen eingereich­t werden.

Dem Zuschussan­trag sind in einfacher Fertigung beizufügen: Begründung der Maßnahme, Baubeschre­ibung, detaillier­te Kostenbere­chnung, Finanzieru­ngsplan mit Nachweis des Eigenkapit­als, Angaben zu den voraussich­tlichen Eigenleist­ungen sowie Bauzeitpla­n, bei größeren Objekten. Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitun­g der Zuschussan­träge nicht möglich.

Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldet­en Investitio­nen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzlich­e Investitio­nen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschuss­t werden – darauf weist die Stadt hin. Die Investitio­nskostenzu­schüsse 2021 werden voraussich­tlich im Dezember dieses Jahres vom Verwaltung­s- und Finanzauss­chuss des Gemeindera­ts und in den Stadtteile­n vom jeweiligen Ortschafts­rat beraten.

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