Stadt bezuschusst Investitionen von Vereinen
Anträge sind bis 15. September möglich – Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsberatungen
TUTTLINGEN (pm) - Auch im kommenden Jahr können Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten. Die Anträge müssen bis zum 15. September eingereicht werden.
Der Gemeinderat wird Ende des Jahres, für das neue Haushaltsjahr 2021, Investitionskostenzuschüsse an Vereine und Organisationen beschließen. Hierzu ist es vorgesehen, dieselben Prozentsätze wie in den Jahren davor zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Zuschüsse bei zehn Prozent beziehungsweise 50 Prozent für städtische Musikvereine. Ein Rechtsanspruch bestehe nicht, so die Stadt. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt.
Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaftsräumen und Küchen sowie die Beschaffung dazugehöriger Geräte, Sportgeräte, Trikots, Noten, Unterhaltungsund Instandsetzungskosten sowie Sport-und Hilfsgeräte, die bereits in den Sporthallen und Sportfreianlagen zur Verfügung stehen oder Hilfsund Sportgeräte, deren Einzelbeschaffungswert die Grenze von 2000 Euro nicht überschreitet. Der Erwerb von Grundstücken und die damit zusammenhängenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähig. Ersatzbeschaffungen werden erst nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer anerkannt.
Die Anträge für einen Zuschuss müssen der Stadtkämmerei bis spätestens 15. September vorliegen oder in den Stadtteilen in den jeweiligen Geschäftsstellen eingereicht werden.
Dem Zuschussantrag sind in einfacher Fertigung beizufügen: Begründung der Maßnahme, Baubeschreibung, detaillierte Kostenberechnung, Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenkapitals, Angaben zu den voraussichtlichen Eigenleistungen sowie Bauzeitplan, bei größeren Objekten. Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung der Zuschussanträge nicht möglich.
Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldeten Investitionen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzliche Investitionen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschusst werden – darauf weist die Stadt hin. Die Investitionskostenzuschüsse 2021 werden voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vom Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats und in den Stadtteilen vom jeweiligen Ortschaftsrat beraten.