Lockerungen hier, Lockdown da
Südwesten lässt ab 1. Juli Treffen von 20 Personen zu – Söder warnt vor der zweiten Welle
STUTTGART/MÜNCHEN/DÜSSELDORF - Während die Pandemie in Nordrhein-Westfalen ausgehend von einem Schlachthof derzeit einen neuen Anlauf nimmt und in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf ein einwöchiger Lockdown verhängt wurde, hat Baden-Württemberg am Dienstag die Corona-Verordnung präzisiert. In mehreren Bereichen wird es Lockerungen geben. Justizminister Guido Wolf (CDU) sprach von einem „Paradigmenwechsel“: Ab sofort sei alles erlaubt – jedoch unter klaren Rahmenbedingungen.
An den grundlegenden Auflagen zur Maskenpflicht und zu Abstandsregeln ändert sich nichts, allein in Kitas und Schulen müssen ab 1. Juli keine Mindestabstände mehr eingehalten werden. Künftig dürfen sich im Südwesten aber wieder mehr Menschen versammeln. Für Treffen im öffentlichen Raum gilt eine Obergrenze von 20 Menschen aus unterschiedlichen Haushalten, für Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen – also etwa im Theater – liegt sie künftig bei 250 Menschen. Ab August können bis zu 500 Menschen teilnehmen. Alles darüber hinaus bleibt mindestens bis Ende Oktober verboten. Auch Clubs und Bordelle müssen weiter geschlossen bleiben.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnte derweil davor, die Gefahr einer zweiten Welle zu unterschätzen. Dass diese kommt, hält der CSU-Chef für „ganz sicher“, zum Teil sei dies „schon der Fall“. Damit nahm er Bezug auf die Fälle in Göttingen und Berlin sowie das Geschehen im und um den Schlachthof im Kreis Gütersloh. Am Dienstag wurde bekannt, dass in einem Schlachthof der PHW-Gruppe („Wiesenhof “) im niedersächsischen Wildeshausen ebenfalls mindestens 23 Arbeiter positiv auf Corona getestet wurden.
Bayern kündigte an, dass Beherbergungsbetriebe im Freistaat keine Gäste aus Regionen mit Corona-Hotspots aufnehmen dürfen. Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, dass diese Regelung auch als Reaktion auf die hohe Zahl an Infektionen im Landkreis Gütersloh zu verstehen ist. Ähnliche Regelungen beschlossen MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein. LEITARTIKEL, SEITEN 2 & 4
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