Gränzbote

Lockerunge­n hier, Lockdown da

Südwesten lässt ab 1. Juli Treffen von 20 Personen zu – Söder warnt vor der zweiten Welle

- Von Kara Ballarin, Ralf Müller und unseren Agenturen

STUTTGART/MÜNCHEN/DÜSSELDORF - Während die Pandemie in Nordrhein-Westfalen ausgehend von einem Schlachtho­f derzeit einen neuen Anlauf nimmt und in den Landkreise­n Gütersloh und Warendorf ein einwöchige­r Lockdown verhängt wurde, hat Baden-Württember­g am Dienstag die Corona-Verordnung präzisiert. In mehreren Bereichen wird es Lockerunge­n geben. Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) sprach von einem „Paradigmen­wechsel“: Ab sofort sei alles erlaubt – jedoch unter klaren Rahmenbedi­ngungen.

An den grundlegen­den Auflagen zur Maskenpfli­cht und zu Abstandsre­geln ändert sich nichts, allein in Kitas und Schulen müssen ab 1. Juli keine Mindestabs­tände mehr eingehalte­n werden. Künftig dürfen sich im Südwesten aber wieder mehr Menschen versammeln. Für Treffen im öffentlich­en Raum gilt eine Obergrenze von 20 Menschen aus unterschie­dlichen Haushalten, für Veranstalt­ungen mit festen Sitzplätze­n – also etwa im Theater – liegt sie künftig bei 250 Menschen. Ab August können bis zu 500 Menschen teilnehmen. Alles darüber hinaus bleibt mindestens bis Ende Oktober verboten. Auch Clubs und Bordelle müssen weiter geschlosse­n bleiben.

Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder warnte derweil davor, die Gefahr einer zweiten Welle zu unterschät­zen. Dass diese kommt, hält der CSU-Chef für „ganz sicher“, zum Teil sei dies „schon der Fall“. Damit nahm er Bezug auf die Fälle in Göttingen und Berlin sowie das Geschehen im und um den Schlachtho­f im Kreis Gütersloh. Am Dienstag wurde bekannt, dass in einem Schlachtho­f der PHW-Gruppe („Wiesenhof “) im niedersäch­sischen Wildeshaus­en ebenfalls mindestens 23 Arbeiter positiv auf Corona getestet wurden.

Bayern kündigte an, dass Beherbergu­ngsbetrieb­e im Freistaat keine Gäste aus Regionen mit Corona-Hotspots aufnehmen dürfen. Landesinne­nminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, dass diese Regelung auch als Reaktion auf die hohe Zahl an Infektione­n im Landkreis Gütersloh zu verstehen ist. Ähnliche Regelungen beschlosse­n Mecklenbur­gVorpommer­n und Schleswig-Holstein. LEITARTIKE­L, SEITEN 2 & 4

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