Plätze im Schuppengebiet können für 25 Jahre gepachtet werden
Weitere Themen im Wehinger Rat sind Bauvorhaben an der Hinteren Straße und Mobilfunkempfang im Ortsteil Harras
WEHINGEN (pm) - Der Gemeinderat hat beschlossen, die Plätze im Schuppengebiet Harras für einen Zeitraum von 25 Jahren zu verpachten. Das Nutzungsentgelt je Schuppenplatz wurde laut Pressemitteilung auf 50 Euro jährlich, somit auf 1250 Euro für die Gesamtlaufzeit des Pachtvertrags, festgesetzt. Da das Gebiet bereits über einen Zufahrtsweg verfüge, entstünden für die weitere Gebietsanbindung lediglich geringfügige Erschließungskosten.
Ein weiterer Punkt war die rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Innenquartier im Bereich der Hinteren Straße. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wurde laut Mitteilung durch das Verbandsbauamt des Gemeindeverwaltungsverbands Heuberg die baurechtliche Zulässigkeit eines begonnenen Bauvorhabens überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handele, das baurechtlich nicht zu beanstanden sei. Im Rahmen der weiteren Kontrolle sei bei einer benachbarten
Grundstücksfläche eine ohne gemeindliche Genehmigung vorgenommene Überbauung eines gemeindeeigenen Ortsweges festgestellt worden. In der Aussprache wurde die weitere Verhaltens- und Vorgehensweise bei solchen Fällen im Rat kontrovers diskutiert. Aufgrund von Altfällen sei eine komplette Aufarbeitung aller vorliegenden Fälle nicht mehr durchführbar. Zudem wurde von der Ergreifung restriktiver Sanktionen abgeraten, um den Innenbereich für Anwohner weiter attraktiv und belebt zu halten. Aufgrund von ZwischenliegerGrundstücken, die für die Zufahrt zu ihren Gartenflächen auf den Ortsweg der Gemeinde angewiesen seien, sei auch ein denkbarer Verkauf der gesamten Ortswegflächen an die angrenzenden Anlieger nicht möglich, „beziehungsweise würde nur unter Einräumung entsprechender Überfahrtsrechte Sinn machen“. Die Verwaltung soll die Gesamtsituation nun nochmals überprüfen vor einer weiteren Beratung im Rat.
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