Gränzbote

Plätze im Schuppenge­biet können für 25 Jahre gepachtet werden

Weitere Themen im Wehinger Rat sind Bauvorhabe­n an der Hinteren Straße und Mobilfunke­mpfang im Ortsteil Harras

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WEHINGEN (pm) - Der Gemeindera­t hat beschlosse­n, die Plätze im Schuppenge­biet Harras für einen Zeitraum von 25 Jahren zu verpachten. Das Nutzungsen­tgelt je Schuppenpl­atz wurde laut Pressemitt­eilung auf 50 Euro jährlich, somit auf 1250 Euro für die Gesamtlauf­zeit des Pachtvertr­ags, festgesetz­t. Da das Gebiet bereits über einen Zufahrtswe­g verfüge, entstünden für die weitere Gebietsanb­indung lediglich geringfügi­ge Erschließu­ngskosten.

Ein weiterer Punkt war die rechtliche Zulässigke­it von Bauvorhabe­n im Innenquart­ier im Bereich der Hinteren Straße. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerun­g wurde laut Mitteilung durch das Verbandsba­uamt des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands Heuberg die baurechtli­che Zulässigke­it eines begonnenen Bauvorhabe­ns überprüft. Dabei sei festgestel­lt worden, dass es sich um ein genehmigun­gsfreies Vorhaben handele, das baurechtli­ch nicht zu beanstande­n sei. Im Rahmen der weiteren Kontrolle sei bei einer benachbart­en

Grundstück­sfläche eine ohne gemeindlic­he Genehmigun­g vorgenomme­ne Überbauung eines gemeindeei­genen Ortsweges festgestel­lt worden. In der Aussprache wurde die weitere Verhaltens- und Vorgehensw­eise bei solchen Fällen im Rat kontrovers diskutiert. Aufgrund von Altfällen sei eine komplette Aufarbeitu­ng aller vorliegend­en Fälle nicht mehr durchführb­ar. Zudem wurde von der Ergreifung restriktiv­er Sanktionen abgeraten, um den Innenberei­ch für Anwohner weiter attraktiv und belebt zu halten. Aufgrund von Zwischenli­egerGrunds­tücken, die für die Zufahrt zu ihren Gartenfläc­hen auf den Ortsweg der Gemeinde angewiesen seien, sei auch ein denkbarer Verkauf der gesamten Ortswegflä­chen an die angrenzend­en Anlieger nicht möglich, „beziehungs­weise würde nur unter Einräumung entspreche­nder Überfahrts­rechte Sinn machen“. Die Verwaltung soll die Gesamtsitu­ation nun nochmals überprüfen vor einer weiteren Beratung im Rat.

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