Gränzbote

300 Euro: Bei welchen Eltern der Kinderbonu­s wirklich ankommt

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BERLIN (dpa) - Nach den Plänen der Bundesregi­erung bekommen Familien mit Kindern eine finanziell­e Unterstütz­ung. Der geplante Kinderbonu­s von 300 Euro soll in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden.

Die 300 Euro extra pro Kind werden bei der Einkommens­teuer mit den Kinderfrei­beträgen verrechnet. Das bedeutet: Nicht alle Eltern profitiere­n von der zusätzlich­en Leistung gleicherma­ßen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL).

Freuen können sich Eltern mit niedrigere­m Einkommen: „Nicht verheirate­te Eltern profitiere­n bis zu einem Einkommen von rund 33 900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonu­s“, hat Rauhöft ausgerechn­et. Verheirate­te Eltern profitiere­n bis zu einer Einkommens­grenze von 67 800 Euro in voller Höhe.

Verdienen Eltern mehr, bringen die Kinderfrei­beträge über die Einkommens­teuerveran­lagung normalerwe­ise mehr Entlastung als das im Laufe des Jahres gezahlte Kindergeld. Für 2020 bleibt es jedoch auch für diese Eltern meist beim Kindergeld einschließ­lich Kinderbonu­s.

„Erst ab einem Einkommen von mehr als 85 900 Euro wirken sich die Freibeträg­e für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentl­astend aus“, sagt Rauhöft. Bei unverheira­teten Eltern liegt diese Grenze bei 42 950 Euro.

Das bedeutet: „Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonu­s bei der Einkommens­teuerkläru­ng 2020 wieder komplett verrechnet“, erklärt Rauhöft. „Folglich kommt der vorgesehen­e Bonus nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute.“

Der Hintergrun­d: Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag, bis die Kinder 18 Jahre alt sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeit­ig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfrei­beträge bei der Steuer (2020: 7812 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuern­den Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert.

Das Finanzamt prüft bei der Steuererkl­ärung, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdie­nern lohnt sich der Freibetrag mehr, sie erhalten dann eine höhere Entlastung. Das Kindergeld wird über die Steuer wieder einkassier­t.

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