Gränzbote

Neue Lockerung für den Sportbetri­eb

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Die am 25. Juni durch das Kultusmini­sterium und das Sozialmini­sterium des Landes Baden-Württember­g beschlosse­ne „CoronaVero­rdnung Sport“bringt gute Nachrichte­n für alle Sportlerin­nen und Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnung­en Sportstätt­en, Sportwettk­ämpfe sowie Profi- und Spitzenspo­rt und tritt am kommenden Mittwoch, 1. Juli, in Kraft.

Die Regelungen in der CoronaVero­rdnung Sport führen für den Fußball in Württember­g zu folgenden konkreten Lockerunge­n:

• Der Trainingsb­etrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinde­n, grundsätzl­ich unter Wahrung des Abstandsge­bots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsitua­tionen.

• Fußballspi­ele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaft­en verschiede­ner Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetz­ungen nach staatliche­m Recht wieder ausgetrage­n werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsge­bots von 1,5 Metern; Ligabetrie­b und Wettkampfs­erien erfordern ein Hygienekon­zept.

• Freundscha­ftsspiele sind verbandsre­chtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsric­hter werden eingeteilt; auch kleine Turniere („Blitzturni­ere“) mit maximal vier Mannschaft­en können stattfinde­n.

• DB Regio-WFV-Pokal 2019/20 wird nach derzeitige­m Stand im August fortgesetz­t und zu Ende geführt.

• Die Fortsetzun­g der Bezirkspok­al-Wettbewerb­e 2019/20 ist den Bezirken freigestel­lt, Meldefrist für den DB Regio-WFV-Pokal 2020/21 ist der 3. August.

• Auch die Traineraus- und Fortbildun­gen werden wieder aufgenomme­n, Qualifizie­rungs-Veranstalt­ungen in der Sportschul­e Ruit finden wieder wie geplant statt. (sz)

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