Neue Lockerung für den Sportbetrieb
Die am 25. Juni durch das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg beschlossene „CoronaVerordnung Sport“bringt gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler. Die neue Verordnung ersetzt und bündelt die bisherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport und tritt am kommenden Mittwoch, 1. Juli, in Kraft.
Die Regelungen in der CoronaVerordnung Sport führen für den Fußball in Württemberg zu folgenden konkreten Lockerungen:
• Der Trainingsbetrieb kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme: übliche Spielsituationen.
• Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ab 1. Juli unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen nach staatlichem Recht wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 100 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept.
• Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und können beantragt werden; Schiedsrichter werden eingeteilt; auch kleine Turniere („Blitzturniere“) mit maximal vier Mannschaften können stattfinden.
• DB Regio-WFV-Pokal 2019/20 wird nach derzeitigem Stand im August fortgesetzt und zu Ende geführt.
• Die Fortsetzung der Bezirkspokal-Wettbewerbe 2019/20 ist den Bezirken freigestellt, Meldefrist für den DB Regio-WFV-Pokal 2020/21 ist der 3. August.
• Auch die Traineraus- und Fortbildungen werden wieder aufgenommen, Qualifizierungs-Veranstaltungen in der Sportschule Ruit finden wieder wie geplant statt. (sz)