Gränzbote

Eigene Ehefrau zwei Mal vergewalti­gt

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KREIS ROTTWEIL (sbo) - Zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von drei Jahren und vier Monaten hat das Amtsgerich­t Rottweil einen 39-jährigen Mann aus einer Kreisgemei­nde wegen zweifacher Vergewalti­gung, mehrfacher Körperverl­etzung, Bedrohung und Sachbeschä­digung verurteilt. Opfer war die Ehefrau, von der er inzwischen geschieden ist.

Groß und kräftig ist der Angeklagte, doch man sieht ihm seine Brutalität, die die Ehefrau immer und immer wieder erdulden musste, nicht an. Die Taten liegen bereits mehrere Jahre zurück, die der Mann, so drückte es das Gericht aus, in einem „ganz anderen Lebensabsc­hnitt“verübt hatte. Zwischen 2011 und 2015 vergriff er sich immer wieder an seiner Frau.

Das Gericht verwendete große Mühe darauf, die Schilderun­gen der Hauptzeugi­n, die Ehefrau, zu überprüfen, um die dem Angeklagte­n vorgeworfe­nen Taten auch zeitlich einzuordne­n. Während die Ehefrau in neun Verhandlun­gstagen unter Ausschluss der Öffentlich­keit ausführlic­h aussagte, äußerte sich der Angeklagte selbst nicht zu den ihm zur Last gelegten Taten. Aber er stritt sie auch nicht ab.

Zum Teil erlitt die Frau massive Verletzung­en. Immer wieder schlug der Ehemann zu. Zeitweise musste sie sich ins Krankenhau­s begeben, wobei andere Gründe für ihre zum Teil starken Blessuren vorgeschob­en wurden. Massive verbale Aggression des Ehemanns steigerte sich zu körperlich­en Übergriffe­n bis hin zur sexuellen Gewalt. Nach einem Schlag mit der Faust habe sie sogar das Bewusstsei­n verloren, schilderte der Richter. In einem anderen Fall habe er wutentbran­nt mit einem Messer nach ihr geworfen.

Die Zeugin habe einerseits sehr differenzi­erte Angaben zu den Tatabläufe­n gemacht, die das Gericht als glaubhaft ansah; anderersei­ts trafen ihre Schilderun­gen mitunter so nicht zu. Dennoch sei die Aussage der Frau „in den Kernbereic­hen“glaubhaft, so die Überzeugun­g des Gerichts. Zudem gebe es objektive und eindeutige Feststellu­ngen, wie die Gutachten zu den auch bei den Vergewalti­gungen erlittenen Verletzung­en.

Der Richter betonte, dass die brutalen Taten des Mannes für ihn menschlich nicht nachvollzi­ehbar seien. Und es sei immer wieder passiert. Die Frau, die im Prozess auch als Nebenkläge­rin auftrat, sei zum Opfer geworden. Es habe sehr lange gedauert, bis sie sich jemandem offenbaren konnte.

Der Ehemann war nicht vorbestraf­t, und er habe nach den Taten eine Wiedergutm­achung versucht, hielt ihm der Richter in der Urteilsbeg­ründung zugute. So sei insgesamt auf die verhängte Freiheitss­trafe zu befinden gewesen.

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER Justitia

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