Eigene Ehefrau zwei Mal vergewaltigt
KREIS ROTTWEIL (sbo) - Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten hat das Amtsgericht Rottweil einen 39-jährigen Mann aus einer Kreisgemeinde wegen zweifacher Vergewaltigung, mehrfacher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung verurteilt. Opfer war die Ehefrau, von der er inzwischen geschieden ist.
Groß und kräftig ist der Angeklagte, doch man sieht ihm seine Brutalität, die die Ehefrau immer und immer wieder erdulden musste, nicht an. Die Taten liegen bereits mehrere Jahre zurück, die der Mann, so drückte es das Gericht aus, in einem „ganz anderen Lebensabschnitt“verübt hatte. Zwischen 2011 und 2015 vergriff er sich immer wieder an seiner Frau.
Das Gericht verwendete große Mühe darauf, die Schilderungen der Hauptzeugin, die Ehefrau, zu überprüfen, um die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten auch zeitlich einzuordnen. Während die Ehefrau in neun Verhandlungstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausführlich aussagte, äußerte sich der Angeklagte selbst nicht zu den ihm zur Last gelegten Taten. Aber er stritt sie auch nicht ab.
Zum Teil erlitt die Frau massive Verletzungen. Immer wieder schlug der Ehemann zu. Zeitweise musste sie sich ins Krankenhaus begeben, wobei andere Gründe für ihre zum Teil starken Blessuren vorgeschoben wurden. Massive verbale Aggression des Ehemanns steigerte sich zu körperlichen Übergriffen bis hin zur sexuellen Gewalt. Nach einem Schlag mit der Faust habe sie sogar das Bewusstsein verloren, schilderte der Richter. In einem anderen Fall habe er wutentbrannt mit einem Messer nach ihr geworfen.
Die Zeugin habe einerseits sehr differenzierte Angaben zu den Tatabläufen gemacht, die das Gericht als glaubhaft ansah; andererseits trafen ihre Schilderungen mitunter so nicht zu. Dennoch sei die Aussage der Frau „in den Kernbereichen“glaubhaft, so die Überzeugung des Gerichts. Zudem gebe es objektive und eindeutige Feststellungen, wie die Gutachten zu den auch bei den Vergewaltigungen erlittenen Verletzungen.
Der Richter betonte, dass die brutalen Taten des Mannes für ihn menschlich nicht nachvollziehbar seien. Und es sei immer wieder passiert. Die Frau, die im Prozess auch als Nebenklägerin auftrat, sei zum Opfer geworden. Es habe sehr lange gedauert, bis sie sich jemandem offenbaren konnte.
Der Ehemann war nicht vorbestraft, und er habe nach den Taten eine Wiedergutmachung versucht, hielt ihm der Richter in der Urteilsbegründung zugute. So sei insgesamt auf die verhängte Freiheitsstrafe zu befinden gewesen.