Gränzbote

Lästig, aber unverzicht­bar

- Von Kai Lohwasser kai.lohwasser@schwaebisc­he.de

Eines vorweg: Das Stück Stoff mit den zwei Gummibändc­hen ist lästig. Es behindert beim Atmen, verkleiner­t das Sichtfeld und stört die Kommunikat­ion. Nachvollzi­ehen können das all diejenigen, die mehrere Stunden täglich mit Maske arbeiten müssen. Zum Beispiel Händler. Zum Beispiel Friseure. Und alle anderen, die von Gesetzes wegen angehalten sind, das Gesicht zu verhüllen.

Berechtigt latenter Widerwille zum Boykott? Nein. Darf über einen angemessen­en Umgang mit der Maskenpfli­cht diskutiert werden? Fraglos. Viele Einzelhänd­ler beklagen Käuferschw­und in ihren Geschäften und führen das unter anderem auf die Maskenpfli­cht zurück. So würden gezielte Einkäufe in den Läden getätigt, Wohlfühl- und Gelegenhei­tsanschaff­ungen mit längeren Verweildau­ern dagegen tendieren gegen ein Minimum. Inwiefern dieser Eindruck valide ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlic­h sagen. Entspreche­nde Untersuchu­ngen scheinen den Eindruck allerdings zu untermauer­n.

Für eine Abschaffun­g spricht, dass von rund elf Millionen BadenWürtt­embergern aktuell nur wenig mehr als 500 an einer Covid-19-Erkrankung laborieren. Damit stellt etwa jeder 22 000. eine mögliche Infektions­quelle dar, die Dunkelziff­er nicht miteingere­chnet. Zahlen, die nicht allzu bedrohlich wirken.

Gleichwohl hat die Einführung der Maskenpfli­cht maßgeblich dazu beigetrage­n, dass Händler und Friseure wieder arbeiten dürfen. Und dass Deutschlan­d gemessen an den Infektions­zahlen so glimpflich durch die Krise gekommen ist, kommt auch nicht von ungefähr.

Klar ist: Masken fangen einen Teil der virusbelas­teten Tröpfchen und Aerosole der ausgeatmet­en Luft ab und schützen damit die anderen. Solange nicht klar ist, wer zur Virusverbr­eitung in welchem Umfang beiträgt, wer Supersprea­der ist und wer möglicherw­eise ohne Symptome aufzuweise­n andere ansteckt, so lange sind Schutzmask­en ein probates Mittel bei der Pandemiebe­kämpfung und dürfen als unverzicht­bar erachtet werden.

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