Ärztepfusch-Vorwürfe sind verjährt
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe blockt ab – Schmerzensgeld in Zivilverfahren erkämpft
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Die Beschwerde ist abgeblockt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe hat Gerda Masuch, die eine Prozesslawine gegen einen einstigen Facharzt aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis lostrat, ausgebremst.
Karlsruhe sieht keine Basis dafür, den Mediziner wegen Prozessbetrugs und Körperverletzung juristisch anzugehen und den Konstanzer Kollegen auf die Finger zu klopfen, die diesen Fall für beendet halten.
Es war der letzte Strohhalm, nach dem Masuch für ihre Patienten griff. Denn die beiden Vorwürfe Prozessbetrug und Urkundenfälschung, die bei einer Verhandlung ins Spiel kamen, sind beim Landgericht in Konstanz längst vom Tisch, die Akte ist geschlossen. Das Verfahren gegen den Facharzt aus der Region wurde eingestellt. Die Initiatorin eines Netzwerks betroffener Patienten wollte dennoch nicht klein beigeben und schickte eine Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Konstanz an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe. Die Erfolgsaussichten wurden von Anfang an jedoch als äußerst gering eingeschätzt.
Knapp einen Monat nach Eingang der Beschwerde bekam Masuch die Antwort. Die Verfügung aus Konstanz, so liest es sich in dem vierseitigen Schreiben, entspreche der Sachund Rechtslage. In Bezug auf die Strafanzeigen wegen „Fehlbehandlungen“und damit im juristischen Sinne Körperverletzungen heißt es weiter: In den angezeigten Fällen sei die fünfjährige Verjährungsfrist abgelaufen. Zur Erinnerung: Masuch lancierte ihre erste Strafanzeige Ende März 2015, vier andere lagen bereits aus dem Jahr 2014 vor. Im Herbst 2017 wurde der Arzt wegen Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, insgesamt waren jedoch an die 30 Strafanzeigen eingegangen. Und genau dieser noch nicht verhandelte Teil sollte jetzt noch juristisch berücksichtigt werden. Doch diesem Ansinnen wurde aus Gründen der Verjährung von Karlsruhe ein Riegel vorgeschoben.
Anders gelagert ist die Karlsruher Argumentation mit Blick auf den Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung: Die Generalstaatsanwaltschaft teilt die Meinung der Konstanzer Kollegen: Es bestehe keine Veranlassung, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Die vorgetragenen Indizien reichten nicht aus, um den Anfangsverdacht zu einem „hinreichenden Tatverdacht zu verdichten“. Masuch weiß, dass sie mit dem Schreiben vom Juni juristisch schachmatt gesetzt wurde. Doch für sie gebe es noch andere Wege, glaubt sie. „Dann gehe ich ans Fernsehen.“Die Patientensprecherin tritt weiter selbstbewusst auf.
Immerhin wurde Schmerzensgeld in Höhe von fast 250 000 Euro für Patienten in Zivilverfahren erkämpft, die auch ausgezahlt wurden. Rund 50 000 Euro sind Gegenstand von fünf Versäumnisurteilen, die noch offen sind. Knapp 30 Zivilverfahren sind abgeschlossen. Im jüngsten Verfahren, auch da kam es zu einem Vergleich, erhielt ein weiterer ehemaliger Patient eine Geldleistung von 13 500 Euro. Drei weitere Fälle sollen noch Gegenstand eines Zivilverfahrens werden, kündigt Masuch an.
Dem niedergelassenen Mediziner wird seit 2015 von Ex-Patienten Pfusch vorgeworfen. Mal soll er unnötige Operationen vorgenommen haben, mal soll er durch seine OPs Menschen „massiv geschädigt“haben. Vereinzelt sei im Anschluss an die Eingriffe eine Rekonstruierung der Nase nötig gewesen. Der Arzt bestritt die Vorwürfe. Wo er derzeit wohnt, ist unbekannt.
Bekannt ist dagegen, dass er zumindest in Baden-Württemberg keine Kassenpatienten mehr behandeln darf. Gelistet ist er bei der Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr, das heißt, der über Jahre hinweg niedergelassene Arzt hat keine Zulassung mehr, erläutert Kai Sonntag, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Ob er überhaupt noch eine Approbation hat, entscheidet sich an anderer Stelle, im Regierungspräsidium Stuttgart. Ein Entzug käme einem Berufsverbot gleich. Im Ausland dagegen könnte er rein theoretisch weiter praktizieren.