Gränzbote

Kein Studienpla­tzverlust wegen Corona

Studenten der DHBW sind von Neuregelun­g des Landtags noch nicht betroffen

- Von Christina Mikalo

VILLINGEN-SCHWENNING­EN/ TUTTLINGEN - Im Zuge der Coronakris­e hat der baden-württember­gische Landtag das Landeshoch­schulgeset­z geändert. Verliert ein Student wegen der Coronakris­e sein duales Partnerunt­ernehmen und damit seinen Studienpla­tz, hat er künftig sechs Monate Zeit, ein neues Unternehme­n zu finden. Die DHBW Villingen-Schwenning­en begrüßt diesen Entschluss.

„Diese – aus unserer Sicht – großzügige und sachgerech­te Regelung stellt die notwendige Flexibilit­ät für uns sicher, möglichst allen Studierend­en einen planmäßige­n Studienabs­chluss zu ermögliche­n“, teilt Johannes Stumpf von der Hochschulk­ommunikati­on auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die DHBW habe den Gesetzesbe­schluss selbst angeregt. Dank der neuen Frist hätten Studenten nun ausreichen­d Zeit, das Studienjah­r zu beenden und einen neuen Dualen Partner zu finden, so Stumpf.

Bislang habe noch kein Student von der neuen Regelung Gebrauch gemacht. „Uns sind bislang keine Fälle bekannt, in denen Studierend­e aufgrund der Coronakris­e ihr duales Partnerunt­ernehmen verloren hätgeleist­et ten, geschweige denn Beschwerde­n vorliegen, dass Unternehme­n vertraglic­h vereinbart­e Zahlungen nicht hätten“, sagt Stumpf.

Doch auch wenn das Unternehme­n insolvent geht, müssen sich die

Studenten ihm zufolge keine Sorge machen. „In diesem Fall stehen die örtlichen Studiengan­gsleitunge­n als Ansprechpe­rsonen zur Verfügung, die wiederum im direkten Austausch mit den Dualen Partnern stehen. Sie wären – im Falle des Falls – bei der Suche nach einem neuen Dualen Partner unterstütz­end und vermitteln­d tätig.“Zudem gibt es an der DHBW eine digitale duale Leihbörse, um Studierend­e in der Krise an Unternehme­n zu vermitteln. Diese Plattform wird laut Stumpf bislang nicht in Anspruch genommen.

Ebenfalls beruhigend: Eine Insolvenz des Dualen Partners führt nicht unmittelba­r dazu, dass ein Student sein Studium beenden muss. „Im Rahmen des Insolvenzv­erfahrens ist eine Weiterbesc­häftigung grundsätzl­ich möglich“, sagt Stumpf. Eine Kündigung ist laut Insolvenzo­rdnung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.

Da viele Unternehme­n, soziale und gesundheit­snahe Einrichtun­gen zudem Partner der DHBW Villingen-Schwenning­en sind und somit in direktem Kontakt mit ihr stehen, ist sich Stumpf sicher, dass der Ausbildung­sbetrieb auch in Zeiten von Corona erfolgreic­h weiterlauf­en wird.

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FOTO: ALENA EHRLICH Kein Grund zur Sorge: Laut der DHBW müssen Studenten wegen der aktuellen Coronakris­e nicht um ihre Ausbildung bangen.

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