Kein Studienplatzverlust wegen Corona
Studenten der DHBW sind von Neuregelung des Landtags noch nicht betroffen
VILLINGEN-SCHWENNINGEN/ TUTTLINGEN - Im Zuge der Coronakrise hat der baden-württembergische Landtag das Landeshochschulgesetz geändert. Verliert ein Student wegen der Coronakrise sein duales Partnerunternehmen und damit seinen Studienplatz, hat er künftig sechs Monate Zeit, ein neues Unternehmen zu finden. Die DHBW Villingen-Schwenningen begrüßt diesen Entschluss.
„Diese – aus unserer Sicht – großzügige und sachgerechte Regelung stellt die notwendige Flexibilität für uns sicher, möglichst allen Studierenden einen planmäßigen Studienabschluss zu ermöglichen“, teilt Johannes Stumpf von der Hochschulkommunikation auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die DHBW habe den Gesetzesbeschluss selbst angeregt. Dank der neuen Frist hätten Studenten nun ausreichend Zeit, das Studienjahr zu beenden und einen neuen Dualen Partner zu finden, so Stumpf.
Bislang habe noch kein Student von der neuen Regelung Gebrauch gemacht. „Uns sind bislang keine Fälle bekannt, in denen Studierende aufgrund der Coronakrise ihr duales Partnerunternehmen verloren hätgeleistet ten, geschweige denn Beschwerden vorliegen, dass Unternehmen vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht hätten“, sagt Stumpf.
Doch auch wenn das Unternehmen insolvent geht, müssen sich die
Studenten ihm zufolge keine Sorge machen. „In diesem Fall stehen die örtlichen Studiengangsleitungen als Ansprechpersonen zur Verfügung, die wiederum im direkten Austausch mit den Dualen Partnern stehen. Sie wären – im Falle des Falls – bei der Suche nach einem neuen Dualen Partner unterstützend und vermittelnd tätig.“Zudem gibt es an der DHBW eine digitale duale Leihbörse, um Studierende in der Krise an Unternehmen zu vermitteln. Diese Plattform wird laut Stumpf bislang nicht in Anspruch genommen.
Ebenfalls beruhigend: Eine Insolvenz des Dualen Partners führt nicht unmittelbar dazu, dass ein Student sein Studium beenden muss. „Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist eine Weiterbeschäftigung grundsätzlich möglich“, sagt Stumpf. Eine Kündigung ist laut Insolvenzordnung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
Da viele Unternehmen, soziale und gesundheitsnahe Einrichtungen zudem Partner der DHBW Villingen-Schwenningen sind und somit in direktem Kontakt mit ihr stehen, ist sich Stumpf sicher, dass der Ausbildungsbetrieb auch in Zeiten von Corona erfolgreich weiterlaufen wird.