Tönnies darf wieder schlachten
Produktionsstopp nach Corona-Ausbruch aufgehoben – Streit um lokale Ausreiseverbote
RHEDA-WIEDENBRÜCK/BERLIN Der wegen des Corona-Ausbruchs zuletzt geschlossene TönniesFleischbetrieb im westfälischen Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh darf die Schlachtung wieder aufnehmen. Die Stadt teilte am Mittwoch mit, dass rund 600 Mitarbeiter der Schlachtung und der Blutverarbeitung das Werksgelände von sofort an wieder betreten dürften. Der Konzern Tönnies fährt die Fabrik von diesem Donnerstag an wieder hoch.
Nach dem Corona-Ausbruch in dem Betrieb waren Mitte Juni insgesamt mehr als 1550 Beschäftigte positiv auf das Virus getestet worden. Nordrhein-Westfalen hatte vorübergehend Kontaktbeschränkungen für die Kreise Gütersloh und Warendorf verfügt, wo viele Mitarbeiter des Schlachtbetriebs wohnen. In der Folge entstanden auch Debatten über Reiseverbote für die Bewohner der Kreise.
Diese Thematik beschäftigte am Mittwoch erneut die Politik. Die Diskussion um lokale Ausreisesperren für Regionen mit Corona-Ausbrüchen hält an. Mehrere Länder lehnten eine Abschottung ganzer Kreise ab: „Für den Freistaat Sachsen können wir so etwas nahezu ausschließen“, erklärte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. Auch aus anderen Ländern kam Gegenwind, Städtetagspräsident Burkhard Jung sprach von „hohen Hürden“. Am heutigen Donnerstag will Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder weiter über das Thema beraten.
Am Mittwoch hatte Regierungssprecher Steffen Seibert die Sympathien der Kanzlerin für den Vorschlag lokaler Ausreiseverbote noch einmal unterstrichen. Es spreche einiges dafür, „dass bei lokalen Corona-Ausbrüchen die Menschen in den betroffenen Gebieten erst einmal zu Hause bleiben. Und zwar so lange, bis die Infektionsketten erkannt sind und die Reisewilligen einen negativen Corona-Test vorlegen können“.
Seibert verwies aber auf eine „interessante Verwaltungsrechtssprechung“, derzufolge nicht unbedingt ganze Landkreise abgeriegelt werden müssen. Er bezog sich damit auf ein Gericht, welches den kompletten Lockdown des Landkreises Gütersloh gekippt hatte.