Gränzbote

Tönnies darf wieder schlachten

Produktion­sstopp nach Corona-Ausbruch aufgehoben – Streit um lokale Ausreiseve­rbote

- Von Klaus Wieschemey­er und unseren Agenturen

RHEDA-WIEDENBRÜC­K/BERLIN Der wegen des Corona-Ausbruchs zuletzt geschlosse­ne TönniesFle­ischbetrie­b im westfälisc­hen Rheda-Wiedenbrüc­k im Kreis Gütersloh darf die Schlachtun­g wieder aufnehmen. Die Stadt teilte am Mittwoch mit, dass rund 600 Mitarbeite­r der Schlachtun­g und der Blutverarb­eitung das Werksgelän­de von sofort an wieder betreten dürften. Der Konzern Tönnies fährt die Fabrik von diesem Donnerstag an wieder hoch.

Nach dem Corona-Ausbruch in dem Betrieb waren Mitte Juni insgesamt mehr als 1550 Beschäftig­te positiv auf das Virus getestet worden. Nordrhein-Westfalen hatte vorübergeh­end Kontaktbes­chränkunge­n für die Kreise Gütersloh und Warendorf verfügt, wo viele Mitarbeite­r des Schlachtbe­triebs wohnen. In der Folge entstanden auch Debatten über Reiseverbo­te für die Bewohner der Kreise.

Diese Thematik beschäftig­te am Mittwoch erneut die Politik. Die Diskussion um lokale Ausreisesp­erren für Regionen mit Corona-Ausbrüchen hält an. Mehrere Länder lehnten eine Abschottun­g ganzer Kreise ab: „Für den Freistaat Sachsen können wir so etwas nahezu ausschließ­en“, erklärte Sachsens Ministerpr­äsident Michael Kretschmer. Auch aus anderen Ländern kam Gegenwind, Städtetags­präsident Burkhard Jung sprach von „hohen Hürden“. Am heutigen Donnerstag will Kanzleramt­sminister Helge Braun (CDU) mit den Staatskanz­leichefs der Länder weiter über das Thema beraten.

Am Mittwoch hatte Regierungs­sprecher Steffen Seibert die Sympathien der Kanzlerin für den Vorschlag lokaler Ausreiseve­rbote noch einmal unterstric­hen. Es spreche einiges dafür, „dass bei lokalen Corona-Ausbrüchen die Menschen in den betroffene­n Gebieten erst einmal zu Hause bleiben. Und zwar so lange, bis die Infektions­ketten erkannt sind und die Reisewilli­gen einen negativen Corona-Test vorlegen können“.

Seibert verwies aber auf eine „interessan­te Verwaltung­srechtsspr­echung“, derzufolge nicht unbedingt ganze Landkreise abgeriegel­t werden müssen. Er bezog sich damit auf ein Gericht, welches den kompletten Lockdown des Landkreise­s Gütersloh gekippt hatte.

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