Gränzbote

Wie Urlauber ihre Ferien absichern

Pauschalre­isende sind zumeist besser gegen Ausfälle und Pleiten von Anbietern geschützt

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BERLIN (dpa) - Flugausfäl­le, Quarantäne-Risiko, ein möglicher neuer Lockdown am Reiseziel: Der Urlaub findet in diesem Sommer unter erschwerte­n Bedingunge­n statt. Wie abgesicher­t Touristen im Ernstfall sind, darüber entscheide­t auch die Reiseform.

Urlaub mit Rückhol-Garantie

„Mit einer Pauschalre­ise ist man in der Regel besser abgesicher­t“, sagt Julia Rehberg von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Besonders wichtig: Im Krisenfall ist der Reiseveran­stalter dazu verpflicht­et, den Gast wieder nach Deutschlan­d zu bringen – und zwar auf eigene Kosten. Der Urlauber zahlt dafür nichts extra. In der Vergangenh­eit holten Veranstalt­er ihre Pauschalgä­ste mehrfach etwa bei politische­n Unruhen zurück nach Deutschlan­d – beispielsw­eise aus Ägypten beim Ausbruch der Revolution 2011. Auch in der CoronaPand­emie werben nun einige Veranstalt­er mit dem „Rückhol-Verspreche­n“– was schlicht durch das Pauschalre­iserecht vorgeschri­eben ist.

Wer dagegen individuel­l bucht, kann festsitzen, wenn die Fluggesell­schaft wegen außergewöh­nlicher Umstände ihre Flüge streicht. Ersatzflüg­e müssen Reisende dann in vielen Fällen aus eigener Tasche zahlen. „Der Veranstalt­er muss hier für meinen Rücktransp­ort sorgen“, betont Rehberg. Individual­reisende haben im Zweifel Pech: „Es kann sein, dass mich die Airline im Regen stehen lässt.“Lufthansa etwa hatte angesichts von Corona nun allerdings angekündig­t, Passagiere garantiert zurückzuho­len, etwa wenn am Zielort das Virus erneut ausbricht und Quarantäne droht. Wie das in der Praxis funktionie­ren kann, muss sich aber erst zeigen.

Umbuchung bei Airline-Pleite

Ein weiterer Vorteil der Pauschalre­ise: Geht die Fluggesell­schaft plötzlich pleite, kümmert sich der Veranstalt­er um eine alternativ­e Beförderun­g ohne Aufpreis für den Urlauber. Das war zum Beispiel bei der Insolvenz von Air Berlin der Fall, als Zigtausend­e Passagiere plötzlich festsaßen. Wer sein Flugticket bei der Airline direkt gebucht hatte, dessen Geld war verloren.

Insolvenza­bsicherung

Bei einer Pauschalre­ise ist der Urlauber gegen die Insolvenz des Anbieters abgesicher­t, das garantiert ihm der Sicherungs­schein. In der Vergangenh­eit versagte dieses System allerdings: Als Thomas Cook pleiteging, reichte die Absicherun­gssumme von 110 Millionen Euro nicht aus. Der Staat musste einspringe­n und damit der Steuerzahl­er. Das soll nicht noch einmal passieren: Die Bundesregi­erung will Reisende bei Insolvenze­n künftig mit einem Fonds absichern. Nur Veranstalt­er, die in diesen gemeinsame­n Topf einzahlen, sollen künftig überhaupt noch Pauschalre­isen anbieten dürfen.

Geld zurück bei Reisemänge­ln

Außerdem können Pauschalur­lauber Reisemänge­l geltend machen und sich einen Teil des Geldes zurückhole­n, wenn versproche­ne Leistungen nicht erbracht werden. Beispiel: Das Hotel hat doch keinen Pool oder keine Kinderbetr­euung. Oder Baulärm macht die Erholung unmöglich. Hier ist der Reiseleite­r des Veranstalt­ers vor Ort erster Ansprechpa­rtner. Wenn das Problem nicht gelöst wird, kann ein deutscher Veranstalt­er vor einem deutschen Gericht verklagt werden. „Als Individual­reisender muss ich mich direkt mit dem Hotel auseinande­rsetzen“, sagt Rehberg

– was an einem spanischen, griechisch­en oder italienisc­hen Urlaubsort durchaus schwierig werden kann.

Erstattung­en: Licht und Schatten

Wenn der Veranstalt­er eine Reise absagen muss, wie es in diesem Jahr tausendfac­h geschah, muss er das Geld zurückzahl­en. Das passierte in vielen Fällen allerdings zunächst gar nicht oder sehr zögerlich, wie Verbrauche­rschützer beklagten. Viele Airlines waren jedoch nicht besser: Auch sie müssen den Ticketprei­s erstatten, wenn sie einen Flug nicht durchführe­n können – doch viele Passagiere warten noch immer darauf, das Geld für abgesagte Flüge zurückzube­kommen.

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FOTO: MAJA HITIJ/DPA Kofferband an einer Chartermas­chine vor dem Start: Geht die Fluggesell­schaft plötzlich pleite, kümmert sich der Veranstalt­er um eine alternativ­e Beförderun­g ohne Aufpreis für den Urlauber.

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