Einsicht rettet Vergewaltiger vor dem Knast
Gericht spricht von „äußerst schwerwiegenden Taten“– Ein 23-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon
ROTTWEIL/TUTTLINGEN - Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil hat einen 20-jährigen Mann in Abwesenheit wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Sein Komplize kam wegen des gleichen Delikts mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe plus eines zweiwöchigen Arrests davon. Der dritte Angeklagte erhielt wegen eines „sexuellen Übergriffs“eine dreijährige Haftstrafe. Die Urteile beruhen auf einer Verständigung der Prozess-Beteiligten (siehe Kasten).
Zu den Vergewaltigungen war es bereits am Abend des 14. Oktober 2017 gekommen. Bernd Koch, der Vorsitzende Richter, beschränkte sich in seiner Urteilsbegründung auf eine knappe Darstellung des Geschehens. Demnach feierten die Jugendlichen bei einem Bekannten. Irgendwann waren alle mehr oder weniger stark betrunken und die Feier lief völlig aus dem Ruder. Der Gastgeber hatte mit der 17-Jährigen einvernehmlichen Beischlaf. Die anderen filmten mit ihren Handys. Später, als die junge Frau sich übergeben musste und „fast bewusstlos“war, so der Richter, nutzten die Täter ihre Wehrlosigkeit aus: Zwei vergewaltigten sie und filmten es. „Eine besondere Demütigung“, wie Koch konstatierte.
Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Rottweil, im März 2019, hatten die Angeklagten und ihre Verteidiger noch beteuert, das alles sei auf freiwilliger Basis geschehen. Dennoch wurden die beiden Haupttäter zu jeweils zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, ihr Komplize zu drei Monaten weniger. Dagegen legten sie Berufung mit dem Ziel eines Freispruchs ein.
In der Zwischenzeit änderten die Verteidiger angesichts der eindeutigen Videos ihre Strategie und boten Gericht und Staatsanwalt im Fall einer Verständigung mit entsprechend milden Strafen Geständnisse an.
Allerdings saßen jetzt nur noch zwei Täter auf der Anklagebank: ein heute 23-Jähriger mit polnischer Nationalität und ein heute 21-Jähriger mit italienischer Nationalität, der schon seit mehr als einem Jahr wegen eines anderen Delikts in Haft ist und zusammen mit dieser Strafe wegen
„sexuellen Übergriffs“jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Es fehlte ein heute 20-Jähriger mit serbischer Nationalität, der zuletzt in Tuttlingen wohnte. Er setzte sich bereits im Frühjahr 2019 in seine Heimat ab (siehe auch Kommentar), zumal wegen anderer Straftaten auch noch eine Haft von einem Jahr und zwei Monaten ausstand.
„Wann wiegt eine Tat schwer, wenn nicht hier?“, stellte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung fest und gab gleich die Antwort: „Schlimmer wird’s nimmer!“Er betonte aber auch, dass im Jugendrecht, das hier zur Anwendung komme, nicht der Sühnegedanke im Vordergrund stehe, sondern der erzieherische Aspekt mit dem Ziel, die Jugendlichen und Heranwachsenden noch auf den richtigen Weg zu führen. Allerdings fielen die Vergewaltigungen „äußerst schwerwiegend“ins Gewicht. Ebenso das Filmen dieser Taten. „Da gibt es keine Ausreden!“, betonte Koch.
Strafmildernd bei dem italienischen Angeklagten habe sich ausgewirkt, so Koch weiter, dass er sich bei der jungen Frau entschuldigt, noch während des Prozesses 2000 Euro Schmerzensgeld organisiert und das
Geld ihrem Anwalt im Gerichtssaal überreicht habe.
Ausführlich ging Koch auf den Fall des polnischen Staatsbürgers ein: Auch von ihm habe es eine Entschuldigung gegeben. Er weise „nur wenige und kleinere Vorstrafen“auf. Von entscheidender Bedeutung aber sei gewesen, dass er sich – trotz seiner sehr knappen finanziellen Situation – bereiterkläre, ein Schmerzensgeld von 4600 Euro in Raten zu bezahlen plus die Kosten für den Anwalt zu übernehmen. Außerdem könne man für den jungen Mann eine günstige Prognose stellen: Er habe einen festen Job, eine feste Freundin, die bald aus Polen zu ihm ziehen wolle. Er gehe zur Suchtberatung und nehme an einem Sozialtraining teil.
Deshalb habe sich das Gericht, so der Vorsitzende Richter, zu einer Bewährungsstrafe entschieden. Andererseits müsse die Tat aber auch weitere Konsequenzen haben, wofür der zweiwöchige Arrest sorgen soll.
Dem Vernehmen nach hatten sich Gericht, Staatsanwalt Frank Grundke und Verteidiger Bernhard Mussgnug auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten verständigt, was bei über zwei Jahre eine
Haft bedeutet hätte. Was Grundke in seinem nichtöffentlich gehaltenen Plädoyer gefordert hat, wollte er auf Anfrage nicht sagen.
Thomas Buchholz, der Anwalt der jungen Frau, erklärte auf Anfrage, neben der Entschuldigung sei das Schmerzensgeld die einzige Art der
Wiedergutmachung. Insofern sei das für seine Mandantin wichtig. Er hätte den Vergewaltiger auch gerne im Gefängnis gesehen, letztlich aber könne er die Argumentation des Gerichts nachvollziehen.
Das Urteil ist letztinstanzlich und somit rechtskräftig.