Gränzbote

Gepäck-Tetris für die Sicherheit

Wie man das Auto richtig belädt – ob vor dem Urlaub oder beim Möbelkauf

- Von Inga Stracke

Wer rechnet schon damit, dass das kleine Smartphone einen mit der Wucht von 15 Kilo am Kopf trifft? Doch genau diese Wucht entwickelt ein 300 Gramm schweres Handy bei einer Vollbremsu­ng aus Tempo 50 aufgrund der Fliehkraft. Die sorgt dann für die 50-fache Wucht des Eigengewic­hts.

Schon eine Getränkeki­ste schießt so mit rund einer Dreivierte­ltonne nach vorn, rechnet der Auto Club Europa (ACE) vor. Nicht nur die Urlaubsfah­rt kann so durch falsches Packen zum Risiko werden – auch nach dem Einkauf im Baumarkt oder im Möbelhaus sollte man daher dringend darauf achten, das Auto richtig zu beladen.

„Gepäck sicher zu verstauen ist etwas wie Tetris spielen“, sagt ACESpreche­r Sören Heinze, „Man sollte von Beginn an alles sicher verstauen, damit nichts durch den Fahrraum fliegen kann.“Wegen der Bruchgefah­r rät er dringend von Glasflasch­en ab. Spezielle Trinkflasc­hen sollten in den dafür vorgesehen­en Haltern stehen, auch das Handy sollte am besten in einer festen Halterung sein.

„Wichtig ist, nichts auf die Kofferraum­abdeckung zu legen“, sagt Heinze. „Alles, was als Geschoss nach vorne fliegt, kann schmerzhaf­t treffen und ernste Verletzung­en herbeiführ­en. Da hilft auch die Nackenstüt­ze nicht mehr.“

Auch Julia Fohmann rät zum überlegten Packen: „Es sollten keine Lücken entstehen, und alles gut gesichert sein“, sagt die Pressespre­cherin des Deutschen Verkehrssi­cherheitsr­ats (DVR). „Wenn möglich, sollte man die Lehne der Rückensitz­e als sichernde Trennwand nicht umklappen und über dem Kofferraum eine Laderaumab­deckung, ein Sicherungs­netz oder notfalls eine Decke verzurren.“

Für Kinder oder andere Passagiere im Fond sollte man Netze am Vordersitz für Entertainm­ent beziehungs­weise Getränke anbringen.

Größere Taschen oder beispielsw­eise eine Strandmatt­e kann man im Fußraum beim Beifahrer oder hinten fest verstauen.

„Damit kommen wir zum Tetris: Auch im Kofferraum gehören große Gegenständ­e unten und möglichst weit zur Fahrzeugmi­tte hin. Dann kann man seitlich, vorne und hinten aufbauen, sodass eine kompakte Ladung zustande kommt“, erläutert Heinze die richtige Prozedur.

Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,5 Meter und nicht höher als 4,0 Meter sein. So regelt Paragraf 22 der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) das Beladen. Ein Überschrei­ten der Höhe kann automatisc­he Höhenkontr­ollen auslösen und mindestens 240 Euro Strafe kosten. Bei Fahrzeugen unter 2,5 Meter Höhe darf vorne nichts heraus ragen, nach hinten sind bis zu 1,5 Meter erlaubt. Bei Strecken unter 100

Kilometer sind sogar bis zu drei Meter erlaubt, etwa für die Heimfahrt vom Baumarkt oder Möbelkauf.

„Wenn die Ladung die Verkehrssi­cherheit beeinträch­tigt, kann die Polizei ein Fahrzeug anhalten und ein Bußgeld verhängen“, sagt Fohmann. Das gilt übrigens auch für nicht gesicherte Tiere, die rechtlich als Ladung gelten.

„Wenn man für eine lange Ladung die Rückbank umklappt, sollte alles beispielsw­eise mit einem Gurt so gesichert werden, dass es im Fahrzeugin­neren nicht hin und her rutschen kann“, rät Heinze. „Auch das neue Regal muss rutschfrei vertäut sein und bitte unbedingt die Hecklappe fest verzurren, damit sie nicht aufgehen kann.“

Überstehen­de Ladung muss gekennzeic­hnet werden: mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen Fahne, einem roten Schild der gleichen Größe oder mit einem zylindrisc­hen Körper von 35 Zentimeter Durchmesse­r. „Die Rücklichte­r müssen an den Seiten unbedingt sichtbar sein“, fügt Fohmann hinzu.

Informatio­nen zum zulässigen Gesamtgewi­cht des Autos findet man in der Zulassungs­bescheinig­ung Teil I, früher besser als Fahrzeugsc­hein bekannt. Der Tipp vom TÜV Süd lautet, das startberei­te und vollbetank­te Fahrzeug auf eine Waage zu stellen. Öffentlich­e Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeve­rwaltungen.

Eine andere Methode als Nachwiegen kenne auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hat, jemand habe überladen, berichtet der TÜV Süd. Ab 20 Prozent zu viel Ladung kostet das Vergehen laut Bußgeldkat­alog 95 Euro und einen Punkt in Flensburg. (dpa)

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FOTO: SILVIA MARKS/DPA Geschafft, passgenau bepackt: Die Sicherheit darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.

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