Auf gute Nachbarschaft?
Einige Hobbygärtner ziehen vor Gericht, um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu klären. Lese ich die Urteile dazu, dann lässt es mich entweder schmunzeln oder den Kopf schütteln. Drei besondere Beispiele:
1. Es ist gestattet, einen kleinen, noch unbekannten Sämling auf dem Balkon anzuziehen. Wenn dieser sich jedoch, ganz plötzlich, nach 15 Jahren als Baum entpuppt und für die Nachbarn als solcher sichtbar herausragt, besteht eine Verpflichtung zur „fachgerechten Entsorgung einer derartigen Topfpflanze“.
Vermutlich lebten die Bewohner in diesem Mehrfamilienhaus jahrelang harmonisch zusammen, bis es zu irgendeinem Zwist kam. Im Endeffekt musste dann der Baum als Vorwand für eine gerichtliche Auseinandersetzung herhalten.
2. Wer laut Vertrag dazu verpflichtet ist, den Garten an seinem gemieteten Haus zu pflegen, hat auch das Recht, die Ernte daraus selber zu verbrauchen.
Ich dachte, es ist selbstverständlich, dass der Mieter, wenn der mit seinem fleißigen Schaffen eine üppige Obst- und Gemüseernte heranzieht, diese auch für sich behalten und nicht dem Vermieter aushändigen muss. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter!
3. Wenn beim Kaffeetrinken im Freien vom oberen Balkon Gießwasser in die Tasse tropft, dann ist dies „unvermeidlich und sozialadäquat“, denn grundsätzlich ist Blumenwässern jederzeit erlaubt.
In diesem Fall konnte der Richter den oberen Bewohnern lediglich die Hausaufgabe aufgeben, so lange mit dem Gießen zu warten, bis auf dem unteren Balkon niemand nass gemacht werden kann. Gehört das denn nicht zu einer selbstverständlichen Rücksichtnahme beim Zusammenleben? Mir scheint, es besteht unter Nachbarn oft latent Streitpotenzial. Nur schade, dass sich ein Dissens nicht vorher klären lässt und hier Gerichte aktiv werden müssen.
Tina Balke ist Pflanzenärztin. An sie wenden sich Garten- und Zimmerpflanzenbesitzer ebenso wie Profigärtner, die Probleme mit erkrankten oder schädlingsbefallenen Pflanzen haben und wissen wollen, wie sie diese wieder loswerden.
Die Diplom-Agraringenieurin und promovierte Phytomedizinerin bietet eine Online-Beratung und in der Region Bodensee-Oberschwaben auch Vor-Ort-Termine an: www.die-pflanzenaerztin.de