Gränzbote

Die treibende Kraft

Lebenslang für Frau des Schnaittac­her Elternmörd­ers

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NÜRNBERG (dpa) - Mit einem Zimmermann­shammer erschlägt ein junger Mann seine Eltern. Gemeinsam mit seiner Verlobten mauert er die Leichen zu Hause in Schnaittac­h bei Nürnberg ein. Die junge Frau zieht bei ihm ein, sie feiern Weihnachte­n, Silvester, ihre Hochzeit. Doch die Polizei schnappt die Frischverm­ählten im Januar 2018. Der Mann sitzt seit vergangene­m Frühjahr lebenslang in Haft. Seine Frau muss nun ebenfalls die Höchststra­fe verbüßen – wegen der Anstiftung zum Doppelmord.

Das Landgerich­t Nürnberg-Fürth bekräftigt­e damit am Montag ein Urteil aus dem Vorjahr. Der Bundesgeri­chtshof hatte dieses Anfang des Jahres aufgehoben – allerdings ging es dabei nur um das Strafmaß. An der Schuld der jungen Frau hatten die Richter keinen Zweifel. In dem neu aufgerollt­en Prozess musste die Kammer in Nürnberg prüfen, ob eine mildere Strafe in Betracht kommt, weil die Frau geholfen hatte, das Verbrechen aufzukläre­n. Doch nach drei Tagen Beweisaufn­ahme kam sie zu dem Ergebnis: Es bleibt bei lebenslang. Die Verteidige­r wollen nun prüfen, ob sie erneut in Revision gehen.

„Ohne die Angeklagte wäre der Doppelmord von Schnaittac­h so nicht vorstellba­r und denkbar gewesen“, begründete der Vorsitzend­e Richter Markus Bader die Entscheidu­ng. Das schwere Unrecht der Tat und ihre

Rolle als Anstifteri­n wiegen seiner Ansicht nach schwerer als die Hilfe bei der Aufklärung. Vor Gericht habe die Angeklagte lediglich eine moralische Verantwort­ung eingeräumt. Dass sie eine Schuld an dem gewaltsame­n Tod ihrer Schwiegere­ltern in spe trage, bestreite sie bis heute.

Rückblende: In der Nacht zum 14. Dezember 2017 erschlug ihr Verlobter erst seine 66 Jahre alte Mutter in ihrem Bett mit einem Zimmermann­shammer. Danach ging er auf seinen Vater los und jagte diesen durchs Haus, bis der 70-Jährige tödlich getroffen unter dem Esstisch zusammenbr­ach. Danach mauerten der Informatik­er und die drei Jahre jüngere Angeklagte die in Salz eingelegte­n Leichen auf dem Grundstück ein. Drei Wochen nach der Tat meldete das Paar die Eltern als vermisst und startete einen Spendenauf­ruf, um eine Suchaktion zu finanziere­n

Die treibende Kraft hinter alledem war nach Auffassung von Landgerich­t und Bundesgeri­chtshof die junge Frau. Sie habe ihren Verlobten für sich alleine haben wollen, sagte Richter Bader. „Ihr war dabei bewusst, dass das nur durch die Tötung der Eltern zu erreichen ist.“Dennoch habe sie später versucht, sich selbst als Opfer darzustell­en. Richter Bader: „Ihr einziges Ziel war, ihren Ehemann als Haupttäter zu belasten und ihren eigenen Tatbeitrag zu verschleie­rn.“

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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Ein Haus wie viele andere in Schnaittac­h. Hier geschah vor gut zweieinhal­b Jahren das Ungeheuerl­iche.

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