Parteien und ihre Ausschlussverfahren
SPD: Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement riet vor der hessischen Landtagswahl Anfang 2008 indirekt von der Wahl der SPD ab – wegen der energiepolitischen Vorschläge von Landesparteichefin Andrea Ypsilanti. Die zuständige Landesschiedskommission von Nordrhein-Westfalen beschloss im Juli Clements Parteiausschluss. Den langjährigen Sprecher der SPD-Linken, Detlev von Larcher, warf die Partei im April 2008 hinaus. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete hatte zur Wahl der Linkspartei in Niedersachsen aufgerufen. Der spätere Linken-Parteichef Klaus
Ernst wurde im Sommer 2004 gemeinsam mit vier weiteren bayerischen Parteimitgliedern ausgeschlossen, weil sie bei der SPD-kritischen Wahlplattform WASG mitgearbeitet hatten.
AfD: In der AfD ist das Thema Parteiausschluss nicht erst seit dem Fall des Brandenburgers
Andreas Kalbitz aktuell. 2017 beschloss der AfD-Bundesvorstand, den Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke auszuschließen. Das Thüringer Landesschiedsgericht lehnte dies 2018 ab. Auf Landesebene gab es noch weitere Ausschlüsse. Zu den bekanntesten zählen die frühere schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris zu SaynWittgenstein und Wolfgang Gedeon in Baden-Württemberg.
CDU: Der frühere Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann wurde im Juli 2004 aus der CDU ausgeschlossen. Der Fuldaer Parlamentarier hatte im Jahr 2003 in einer Rede zum Tag der Deutschen Einheit die Juden mit dem Begriff „Tätervolk“in Verbindung gebracht. (dpa)