Landratsamt rät zur Vorsicht – erhöhte Waldbrandgefahr in der Region
Deutscher Wetterdienst prognostiziert für die kommenden Tage die höchsten Stufen vier und fünf.
TUTTLINGEN (sz) - Die Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen ist in den vergangenen Tagen angestiegen – vor allem durch die anhaltend trockene und heiße Witterung. „Trockene Äste, Laub und Bodenvegetation sind bei unvorsichtigem oder fahrlässigem Umgang mit heißen oder entzündlichen Quellen leicht entflammbar“, schreibt das Landratsamt Tuttlingen in einer Mitteilung. Deshalb weist das Forstamt nun auf erhöhte Vorsicht hin. „Feuer sind nur an ausgewiesenen Grillstellen zulässig, müssen besonders beaufsichtigt werden und anschließend vollständig gelöscht sein“, so die Mitteilung. Rauchen hingegen sei im Wald von März bis Oktober grundsätzlich verboten.
„Ein unkontrolliertes Feuer in Wäldern und im Offenland kann zu einer großen Gefahr für die Ökologie und zudem zu gefährlichen Einsätzen der Feuerwehrkräfte führen“, sagt Kreisbrandmeister Andreas Narr. „Daher sind Sicherungsmaßnahmen und im Zweifel ein frühzeitiger Feuerwehreinsatz wichtig.“
Wer ein Feuer entfacht, müsse dafür sorgen, dass es zu keiner Gefährdung kommt. Deshalb müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, so das Landratsamt:
„Ständige Beaufsichtigung durch Anwesenheit eines Volljährigen, Vorhalten geeigneter Löschmittel, wie Feuerpatschen, Schaufeln oder Löschwasser. Außerdem sollte man immer ein Mobiltelefon für Notrufe bereit halten. Auch ein drei Meter breiter Schutzstreifen ohne brennbares Material sollte vorhanden sein. Bei Verlassen muss die Glut vollständig erloschen und mit Erde abgedeckt sein. Bei ungünstiger Windrichtung und starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Außerdem darf auch bei Dunkelheit kein Feuer angezündet werden oder noch brennen.“
Außerdem sollte eine Rauch- und Rußbelästigung ausgeschlossen sein – ganz besonders für Verkehrswege. „In keinem Fall dürfen folgende Mindestabstände unterschritten werden: 200 Meter von Autobahnen; 100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und 50 Meter von Gebäuden“, erläutert das Landratsamt.
Regelmäßig verbrennen Waldbesitzende Reisig im Wald. Dies ist erlaubt, stellt Karlheinz Schäfer, Leiter des Forstamtes klar, aber meistens ist es unnötig. Grundsätzlich ist es sinnvoll, schwächere Äste und Reisig im Wald zu belassen und somit in den Nährstoffkreislauf zurückzuführen.
„Auch bei einer drohenden Massenvermehrung von Borkenkäfern gibt es anstelle von Verbrennen bessere Möglichkeiten, wie die Aufarbeitung und das Verbringen des Holzes außer Wald, oder das Hacken“, sagt er. Bei akuter Waldbrandgefahr nach längerer Trockenheit, ist das Verbrennen von Reisig im Wald streng verboten.
Kreisbrandmeister Andreas Narr stellt klar: „Es ist nicht erforderlich, dass Waldbesitzende Nutzfeuer anzeigen, zum Beispiel durch einen Anruf bei der Integrierten Leitstelle.“Denn im Zweifelsfall hätte ein eingehender Notruf einen Einsatz der Feuerwehr zur Folge. Und das kann teuer werden, denn die Gemeinden verlangen nach einem Feuerwehreinsatz bei grob fahrlässigem Verhalten Kostenersatz beim Verursacher.
Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes prognostiziert für die kommenden Tage für den Landkreis Tuttlingen die höchsten Stufen vier und fünf. eine Entspannung tritt nur ein, wenn am Sonntag Niederschlag fällt. Weitere Informationen unter ●» www.dwd.de