Gränzbote

Landratsam­t rät zur Vorsicht – erhöhte Waldbrandg­efahr in der Region

Deutscher Wetterdien­st prognostiz­iert für die kommenden Tage die höchsten Stufen vier und fünf.

-

TUTTLINGEN (sz) - Die Waldbrandg­efahr im Landkreis Tuttlingen ist in den vergangene­n Tagen angestiege­n – vor allem durch die anhaltend trockene und heiße Witterung. „Trockene Äste, Laub und Bodenveget­ation sind bei unvorsicht­igem oder fahrlässig­em Umgang mit heißen oder entzündlic­hen Quellen leicht entflammba­r“, schreibt das Landratsam­t Tuttlingen in einer Mitteilung. Deshalb weist das Forstamt nun auf erhöhte Vorsicht hin. „Feuer sind nur an ausgewiese­nen Grillstell­en zulässig, müssen besonders beaufsicht­igt werden und anschließe­nd vollständi­g gelöscht sein“, so die Mitteilung. Rauchen hingegen sei im Wald von März bis Oktober grundsätzl­ich verboten.

„Ein unkontroll­iertes Feuer in Wäldern und im Offenland kann zu einer großen Gefahr für die Ökologie und zudem zu gefährlich­en Einsätzen der Feuerwehrk­räfte führen“, sagt Kreisbrand­meister Andreas Narr. „Daher sind Sicherungs­maßnahmen und im Zweifel ein frühzeitig­er Feuerwehre­insatz wichtig.“

Wer ein Feuer entfacht, müsse dafür sorgen, dass es zu keiner Gefährdung kommt. Deshalb müssen bestimmte Sicherheit­svorkehrun­gen eingehalte­n werden, so das Landratsam­t:

„Ständige Beaufsicht­igung durch Anwesenhei­t eines Volljährig­en, Vorhalten geeigneter Löschmitte­l, wie Feuerpatsc­hen, Schaufeln oder Löschwasse­r. Außerdem sollte man immer ein Mobiltelef­on für Notrufe bereit halten. Auch ein drei Meter breiter Schutzstre­ifen ohne brennbares Material sollte vorhanden sein. Bei Verlassen muss die Glut vollständi­g erloschen und mit Erde abgedeckt sein. Bei ungünstige­r Windrichtu­ng und starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Außerdem darf auch bei Dunkelheit kein Feuer angezündet werden oder noch brennen.“

Außerdem sollte eine Rauch- und Rußbelästi­gung ausgeschlo­ssen sein – ganz besonders für Verkehrswe­ge. „In keinem Fall dürfen folgende Mindestabs­tände unterschri­tten werden: 200 Meter von Autobahnen; 100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraß­en und 50 Meter von Gebäuden“, erläutert das Landratsam­t.

Regelmäßig verbrennen Waldbesitz­ende Reisig im Wald. Dies ist erlaubt, stellt Karlheinz Schäfer, Leiter des Forstamtes klar, aber meistens ist es unnötig. Grundsätzl­ich ist es sinnvoll, schwächere Äste und Reisig im Wald zu belassen und somit in den Nährstoffk­reislauf zurückzufü­hren.

„Auch bei einer drohenden Massenverm­ehrung von Borkenkäfe­rn gibt es anstelle von Verbrennen bessere Möglichkei­ten, wie die Aufarbeitu­ng und das Verbringen des Holzes außer Wald, oder das Hacken“, sagt er. Bei akuter Waldbrandg­efahr nach längerer Trockenhei­t, ist das Verbrennen von Reisig im Wald streng verboten.

Kreisbrand­meister Andreas Narr stellt klar: „Es ist nicht erforderli­ch, dass Waldbesitz­ende Nutzfeuer anzeigen, zum Beispiel durch einen Anruf bei der Integriert­en Leitstelle.“Denn im Zweifelsfa­ll hätte ein eingehende­r Notruf einen Einsatz der Feuerwehr zur Folge. Und das kann teuer werden, denn die Gemeinden verlangen nach einem Feuerwehre­insatz bei grob fahrlässig­em Verhalten Kostenersa­tz beim Verursache­r.

Der Waldbrandg­efahrenind­ex des Deutschen Wetterdien­stes prognostiz­iert für die kommenden Tage für den Landkreis Tuttlingen die höchsten Stufen vier und fünf. eine Entspannun­g tritt nur ein, wenn am Sonntag Niederschl­ag fällt. Weitere Informatio­nen unter ●» www.dwd.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany