Gränzbote

Drei Brüder erhalten Haft- und Geldstrafe­n

Amtsgerich­t spricht Urteil wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Wohnungsei­nbruch

- Von Lothar Häring

TUTTLINGEN - Drei Brüder sind am Amtsgerich­t in Tuttlingen zu Haftund Geldstrafe­n verurteilt worden. Das Trio soll im November 2017 einen Imbiss-Betreiber brutal niedergesc­hlagen haben. Sie gehören zu einer Großfamili­e, die vor wenigen Jahren aus Singen in den südlichen Teil des Landkreise­s Tuttlingen gezogen ist. Seither gibt es immer wieder Ärger.

Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Wohnungsei­nbruchdieb­stahls verurteilt­e das Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Tuttlingen den 25-jährigen Bruder, der bereits einschlägi­g vorbestraf­t ist, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Seine beiden Brüder wurden wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt: Der 32-Jährige, der ebenfalls vorbestraf­t ist, erhielt eine viermonati­ge Haftstrafe auf Bewährung. Der 20-Jährige, der bisher eher leichte Delikte begangen hat, wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Im Mittelpunk­t des Prozesses stand ein Vorfall von November 2017, Damals soll das Trio einen KebabImbis­s-Betreiber brutal niedergesc­hlagen haben. Ursache war der Vorwurf des 25-Jährigen, der Mann habe sich an seine Freundin heranmache­n wollen, was dieser energische bestritt. Nach den Schilderun­gen des Opfers haben ihn die drei Angreifer an jenem November-Tag aufgeforde­rt, „herauszuko­mmen“und dann wild auf ihn eingeschla­gen. „Es war ein Hagel von Faustschlä­gen“, berichtete er vor Gericht. Er erlitt Platzwunde­n im Gesicht und Prellungen, musste im Krankenhau­s behandelt werden und litt eigenen Angaben zufolge zwei Wochen lang unter den Schmerzen. Die Angeklagte­n bestritten die Tat.

Dagegen gestand der 25-Jährige einen Einbruch, wenn auch nach einer längeren Bedenkzeit – nachdem das Gericht unter dem Vorsitz von Direktor Thomas Straub angeboten hatte, bei einem Geständnis kleinere Delikte der Anklage fallen zu lassen. Es handelte sich dabei vor allem um Verkehrsve­rgehen wie Fahren ohne Führersche­in oder Urkundenfä­lschung, die nach Straubs Darstellun­g bei einer Verurteilu­ng nicht entscheide­nd ins Gewicht gefallen wären.

Der 25-Jährige, der mit seiner Freundin zwei kleine Kinder hat, gestand den Diebstahl von tausend Euro und mehreren Goldketten bei dem Einbruch. Er erklärte, er habe das Geld für seinen Drogenkons­um gebraucht. Er war seiner Familie im Jahr 2018 nach Verbüßung einer Haftstrafe in die Tuttlinger Kreisgemei­nde gefolgt. Im Laufe des Verfahrens wurde bekannt, dass er erst jüngst wegen Wohnungsei­nbrüchen in Konstanz zu einer vierjährig­en Haftstrafe verurteilt worden war.

Zu dem Prozess hatten sich Mitglieder der Großfamili­e, darunter auch Frauen und Kinder, friedlich vor dem Amtsgerich­t versammelt.

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FOTO: PETER STEFFEN/DPA Polizeilic­h sind die drei Brüder bereits bekannt. Sie alle haben Vorstrafen.

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