Sipplingen muss Ufer wieder öffnen
Landratsamt kippt den Beschluss der Gemeinde – Die will nun Parkplätze sperren
SIPPLINGEN (saf) - Der Alleingang Sipplingens in Sachen Ufersperrungen am Bodensee ist vorerst beendet. Das Landratsamt hat die Gemeinde aufgefordert, die entsprechende Allgemeinverfügung mit Wirkung ab Freitag, 7. August, aufzuheben. Das aktuelle Infektionsgeschehen vor Ort rechtfertige die Sperrung nicht, so die Begründung. Sipplingens Bürgermeister kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und kündigt Parkplatz-Schließungen an
Mit der Anweisung des Landratsamts endet ein kurzes Kapitel von Ufersperrungen am Bodensee. Begonnen hatte es mit einer Entscheidung des Sipplinger Bürgermeisters Oliver Gortat. Anfang der letzten Juliwoche ließ er in einer Pressemitteilung verlauten, dass freitags, samstags und sonntags von 11 bis 17 Uhr alle öffentlichen Uferabschnitte per Allgemeinverfügung gesperrt werden, darunter auch das beliebte Strandbad.
Gortat begründete das mit zu großem Andrang in den Uferbereichen, die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln könne nicht gewährt werden. „Zwei Herzen schlagen in meiner Brust, aber: Die Pandemie ist noch unter uns. Corona macht auch vor dem heißen Sommer nicht halt“, sagte er in der vergangenen Woche. Die Regelung sollte zunächst bis zum 15. September gelten.
Dem schiebt jetzt aber das Landratsamt in seiner Funktion als Polizeibehörde einen Riegel vor. „Auf den öffentlich zugänglichen Uferabschnitten der Gemeinde Sipplingen am Bodensee kann am kommenden Wochenende wieder gebadet werden“, heißt es in einer Mitteilung. Die Sperrung weiter aufrechtzuerhalten, sei rechtlich nicht zulässig, nicht verhältnismäßig und nicht zielführend. „Wie am gesamten baden-württembergischen Bodenseeufer gelten aber auch in Sipplingen weiterhin die Abstands- und Vorbeugeregeln der Corona-Verordnung“, heißt es weiter. Die Gemeinde könne punktuell einschränkende Maßnahmen ergreifen, sollten sich Menschen in großer Zahl nicht an die Corona-Schutzvorgaben halten.
In einer Stellungnahme reagierte Sipplingens Bürgermeister Oliver Gortat irritiert auf den Beschluss. „Die Weisung des Landratsamtes ist für mich nicht nachvollziehbar. Unsere Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Lage halten wir aufrecht. Die Entscheidung, die Allgemeinverfügung zu erlassen, ist mir nicht leicht gefallen und wurde nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände getroffen“, schreibt er.
Es gehe ihm jedoch um den Schutz der Gäste und der Bevölkerung und nicht um eine Auseinandersetzung mit dem Landratsamt. Dieses habe seiner Auffassung nach die Gegebenheiten vor Ort nur oberflächlich und unzureichend beurteilt. „Die Aufhebung unserer Allgemeinverfügung halte ich für den absolut falschen Weg und blicke sehr besorgt auf die Infektionszahlen“, schreibt Gortat weiter.
An die Weisung will er sich halten, der Bürgermeister kündigt dafür aber andere Sperrungen an. Ein Teil der Parkplätze sowie alle Zufahrten in den Ort mit entsprechender Beschilderung sollen gesperrt werden. „Durch diese willentlich herbeigeführte Reduktion der Parkplätze erhoffen wir uns eine Verbesserung der Situation wie sie sich vor
Erlass der Allgemeinverfügung dargestellt hat.“Gortat verweist in seiner Argumentation auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Einzelner. Diese sieht er gefährdet, weshalb Einschränkungen verhältnismäßig seien.
In einer ersten Reaktion hatte es am Bodensee eine Konferenz von Gemeindevertretern, Polizei und Landratsamt gegeben, in der beschlossen wurde, zunächst keine weiteren Schließungen vorzunehmen, Pläne dafür liegen aber bereit. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Polizei und Ordnungsdienste stärkere Präsenz zeigen sollen.