14-Jähriger stirbt nach Autounfall in Pfullendorf
Ein Jugendlicher fährt mit dem Fahrzeug eines Bekannten nachts gegen eine Mauer
PFULLENDORF (sz/hel) - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat sich kurz nach 1 Uhr im Pfullendorfer Ortsteil Brunnhausen ein schwerer Verkehrsunfall ereignet, in dessen Folge ein 14-Jähriger gestorben ist, das teilt die Polizei mit. Neben dem 17-jährigen Fahrer und seinem 20-jährigen Beifahrer – dem Eigentümer des Fahrzeugs – befanden sich zwei weitere Minderjährige (14 und 17 Jahre) auf der Rückbank.
Laut Angaben der Polizei soll der 17-jährige Fahrer mit dem Auto seines volljährigen Beifahrers in einer Linkskurve auf Höhe des dortigen Reitvereins von der Straße abgekommen und gegen eine Mauer geprallt sein. Der Fahrer selbst und sein Beifahrer wurden dabei leicht verletzt.
Schwere Verletzungen erlitten die beiden minderjährigen Insassen auf der Rückbank des Autos. Der 14-Jährige ist zwischenzeitlich im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen. Alle Insassen waren in der Nacht von Rettungswagen und einem Rettungshubschrauber in umliegende Krankenhäuser gebracht worden.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht Grund zu der Annahme, dass der 17-jährige Fahrer, der lediglich zum begleiteten Fahren berechtigt gewesen wäre, alkoholisiert war – ein Bluttest soll Aufschluss darüber geben. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs wurde von der Staatsanwaltschaft Hechingen ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben. „Alle weiteren
Fragen rund um den Unfallhergang sind momentan Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen“, teilt am Freitag Sarah König, Sprecherin des Polizeipräsidiums Ravensburg, auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit. Laut König schwebt keiner der weiteren Fahrzeuginsassen in Lebensgefahr. Aufgrund des schrecklichen Unfalls würde sich der Nachsorgedienst insbesondere um den minderjährigen Fahrer kümmern. Am Unfallfahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 20 000 Euro. Der Schaden an der Mauer wurde auf etwa 2000 Euro geschätzt. Ein Abschleppdienst wurde mit der Bergung des Unfallwagens beauftragt. Für die Dauer der Unfallaufnahme
war die Straße für längere Zeit gesperrt.
Laut Angaben des Bundesverkehrsministeriums dürfen zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“Fahrzeuge nur im Beisein einer zugelassenen Begleitperson gefahren werden. Diese muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein, zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und die „0,5Promille-Grenze“und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn sie nicht Führer des Autos ist.