Gränzbote

14-Jähriger stirbt nach Autounfall in Pfullendor­f

Ein Jugendlich­er fährt mit dem Fahrzeug eines Bekannten nachts gegen eine Mauer

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PFULLENDOR­F (sz/hel) - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat sich kurz nach 1 Uhr im Pfullendor­fer Ortsteil Brunnhause­n ein schwerer Verkehrsun­fall ereignet, in dessen Folge ein 14-Jähriger gestorben ist, das teilt die Polizei mit. Neben dem 17-jährigen Fahrer und seinem 20-jährigen Beifahrer – dem Eigentümer des Fahrzeugs – befanden sich zwei weitere Minderjähr­ige (14 und 17 Jahre) auf der Rückbank.

Laut Angaben der Polizei soll der 17-jährige Fahrer mit dem Auto seines volljährig­en Beifahrers in einer Linkskurve auf Höhe des dortigen Reitverein­s von der Straße abgekommen und gegen eine Mauer geprallt sein. Der Fahrer selbst und sein Beifahrer wurden dabei leicht verletzt.

Schwere Verletzung­en erlitten die beiden minderjähr­igen Insassen auf der Rückbank des Autos. Der 14-Jährige ist zwischenze­itlich im Krankenhau­s seinen Verletzung­en erlegen. Alle Insassen waren in der Nacht von Rettungswa­gen und einem Rettungshu­bschrauber in umliegende Krankenhäu­ser gebracht worden.

Nach dem derzeitige­n Stand der Ermittlung­en besteht Grund zu der Annahme, dass der 17-jährige Fahrer, der lediglich zum begleitete­n Fahren berechtigt gewesen wäre, alkoholisi­ert war – ein Bluttest soll Aufschluss darüber geben. Zur Klärung des genauen Unfallherg­angs wurde von der Staatsanwa­ltschaft Hechingen ein unfallanal­ytisches Gutachten in Auftrag gegeben. „Alle weiteren

Fragen rund um den Unfallherg­ang sind momentan Gegenstand der polizeilic­hen Ermittlung­en“, teilt am Freitag Sarah König, Sprecherin des Polizeiprä­sidiums Ravensburg, auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Laut König schwebt keiner der weiteren Fahrzeugin­sassen in Lebensgefa­hr. Aufgrund des schrecklic­hen Unfalls würde sich der Nachsorged­ienst insbesonde­re um den minderjähr­igen Fahrer kümmern. Am Unfallfahr­zeug entstand ein Sachschade­n in Höhe von etwa 20 000 Euro. Der Schaden an der Mauer wurde auf etwa 2000 Euro geschätzt. Ein Abschleppd­ienst wurde mit der Bergung des Unfallwage­ns beauftragt. Für die Dauer der Unfallaufn­ahme

war die Straße für längere Zeit gesperrt.

Laut Angaben des Bundesverk­ehrsminist­eriums dürfen zum „Begleitete­n Fahren ab 17 Jahren“Fahrzeuge nur im Beisein einer zugelassen­en Begleitper­son gefahren werden. Diese muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaub­nis der Klasse B (PKW) sein, zum Zeitpunkt der Beantragun­g der Fahrerlaub­nis im Fahreignun­gsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und die „0,5Promille-Grenze“und das Drogenverb­ot beim Begleiten beachten, auch wenn sie nicht Führer des Autos ist.

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FOTO: LUKAS M. HEGER Die Unfallstel­le im Pfullendor­fer Stadtteil Brunnhause­n.

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