Besinnlichkeit mit Maskenpflicht
Landesregierung in Baden-Württemberg verschärft Corona-Regeln – Was jetzt gilt
STUTTGART (dpa) - Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln am Montag erneut verschärft – und setzt damit die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern um. In manchen Punkten ist der Südwesten sogar strenger als der Bund.
Warum wird das öffentliche Leben noch mehr eingeschränkt?
Weil die bisherigen Maßnahmen bisher zu wenig Wirkung zeigen. Das Pandemiegeschehen ist weiter außer Kontrolle. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten in rund 70 Prozent der Fälle nicht nachvollziehen, teilt die Landesregierung mit. Erst wenn die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz wieder unter den Wert von 50 fällt, lassen sich die Kontakte wieder nachverfolgen. Die liegt aber derzeit bei 134.
Wen darf ich jetzt noch treffen?
Im Dezember dürfen sich – statt bisher zehn – nur noch bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Ausnahmen gelten für geradlinige Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) plus deren Partner – dann dürfen es zwar mehr als zwei Haushalte sein, aber trotzdem nur fünf Leute.
Und an Weihnachten?
Um der Bevölkerung das Weihnachtsfest nicht zu vermiesen, werden die strengen Regeln dann wieder gelockert. Über die Festtage dürfen zehn Personen zusammenkommen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der Haushalte. Allerdings lässt die Landesregierung sich ein Hintertürchen offen: Die Lockerungen
für Weihnachten seien abhängig vom Pandemiegeschehen, heißt es. Mitte Dezember soll nochmal geprüft und dann entschieden werden. Auch die Hotels in BadenWürttemberg dürfen an den Weihnachtstagen öffnen, um Gäste auf Familienbesuch unterzubringen. Damit Kontakte vermieden werden, starten die Weihnachtsferien bereits am 19. Dezember.
Und Silvester?
Unmittelbar nach den Weihnachtstagen werden die Regeln in BadenWürttemberg wieder verschärft – anders als in anderen Ländern. Die Kontaktbeschränkungen sollen lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember aufgeweicht werden. Was an Silvester gilt, ist noch offen.
Wo muss ich Maske tragen?
Die Maskenpflicht gilt nun auch am Arbeitsplatz, sofern kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann – etwa in der Teeküche oder im Treppenhaus. Ab Dezember gilt sie zudem auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen. Wie bisher schon muss man Mund und Nase bedecken im ÖPNV und im Handel. Auch in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen ist die Maske weiter Pflicht, wenn der Abstand dort nicht eingehalten werden kann. Auch Friedhofs-, Wander- und sonstige Fußwege zählen dazu, sofern dort viel los ist.
Darf ich noch shoppen gehen?
Ja. Der Handel bleibt geöffnet, aber die Auflagen für größere Geschäfte werden verschärft. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. In größeren Läden und Kaufhäusern gilt ab 801 Quadratmetern höchstens noch eine Person pro 20 Quadratmeter. Supermärkte sind davon ausgenommen.
Was geschieht an den CoronaHotspots?
Das Gesundheitsministerium plant weitere Kontaktbeschränkungen und sogar allgemeine Ausgangsbeschränkungen für Regionen mit Inzidenzwerten über 200. Die Bürger dürften dann ihre Wohnung nur noch „bei triftigen Gründen“verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche, heißt es in einem Entwurf. Derzeit liegen die Kreise Lörrach, der SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Pforzheim, Heilbronn und Mannheim über der 200er-Marke. Die CDU-Seite bremst allerdings diese Hotspotstrategie von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), hält sie für unausgegoren. Ausgangssperren wären allerdings bereits jetzt nach dem Infektionsschutzgesetz lokal möglich.
Was ändert sich für Schulen?
In Hotspots mit sehr hohen Inzidenzen dürfte eine Rückkehr zum Wechselunterricht anstehen. Wie das genau aussehen soll, will das Kultusministerium in einer eigenen Verordnung noch klären. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte vor kurzem vor Betreuungsproblemen gewarnt, falls Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden sollen.
Wie geht es weiter?
Die Maßnahmen gelten erstmal bis 20. Dezember. Mitte Dezember wollen Bund und Länder dann die Lage neu bewerten.