Zimmer gegen Sex
Münchner Vermieter steht vor Gericht – Notlage von Frauen wohl ausgenutzt
MÜNCHEN (dpa) - Eine 28-jährige Frau sucht in München ein Zimmer und reagiert auf die Anzeige eines Mannes, der einen Raum in seiner Wohnung anbietet. Der Haken an der Sache: Er soll in Aussicht gestellt haben, dass in dem Zimmer Frauen sexuelle Dienste anbieten könnten. Die mutmaßlich von Obdachlosigkeit bedrohte und drogenabhängige Frau zieht dennoch ein.
Seit Dienstag muss sich der 58jährige Mann nun vor dem Landgericht München I verantworten. Laut Anklage wurde die Frau von ihm so unter Druck gesetzt, dass sie sich schließlich zum Sex gezwungen fühlte. Außerdem soll sie sich auf sein Drängen prostituiert haben, um die Miete zahlen zu können. Auch zwei minderjährige Mädchen im Alter von damals 15 und 17 Jahren mit teils massiven finanziellen und psychischen Schwierigkeiten sowie Drogenproblemen soll der Angeklagte zur Prostitution in seiner Wohnung oder seinem Auto gedrängt haben. An der älteren von beiden habe er sich auch selbst vergangen.
Die Anklage wirft dem Mann unter anderem Vergewaltigung, Missbrauch Jugendlicher und Zwangsprostitution vor. Der gelernte Stahlund Betonbauer hört den Ausführungen der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit gesenktem Kopf zu, weist aber zu Prozessbeginn die Vorwürfe teilweise zurück.
Er habe keine der Frauen vergewaltigt, überhaupt habe er keinerlei sexuellen Kontakt zu einer von ihnen gehabt. Auch habe er sie nicht zur Prostitution gedrängt – räume aber ein, dass sie zum Teil unter seiner Organisation in der Wohnung Freier empfangen hätten: „Ich bin da wo reingerutscht.“
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 28-Jährige im Januar 2019 in das Zimmer einzog. In der Wohnungsanzeige habe der Mann gezielt nach einer Frau gesucht. Gegen ihren Willen sei es dann einige Zeit nach dem Einzug mehrfach zum Sex gekommen.
Obwohl sie sich laut Ermittlungen zuvor noch nie prostituiert habe, habe die Frau auf Drängen des Angeklagten Dutzende Freier empfangen. Dem 58-Jährigen wird vorgeworfen, die finanzielle Notlage, die psychischen Probleme und die Drogenabhängigkeit der Frau erkannt und bewusst ausgenutzt zu haben.
Im Fall der zwei Minderjährigen ging es nicht um ein Angebot zum Wohnen. Aber auch sie waren den Ermittlungen zufolge in einer Notlage. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden im vergangenen Jahr unter Aufsicht und Planung des 58-Jährigen verschiedene Freier bei ihm trafen, um an Geld zu kommen. Einen Teil davon habe er selbst behalten. Zwischen der damals 17-Jährigen und dem 58-Jährigen soll es außerdem zu einem sexuellen Kontakt gegen ihren Willen gekommen sein.
Der Mann wurde im Juli 2019 festgenommen. Er behauptet nun, die drei Frauen hätten sich bereits vorher unter extrem schlechten Umständen
prostituiert – er habe den beiden jüngeren auf ihre Bitten hin die Möglichkeit gegeben, dies in seiner Wohnung zu tun. „In dem Moment habe ich gesagt, ja okay, und das war mein Fehler.“Dass er einen Teil des Geldes behalten habe, räumt er ein.
In München, wo das Wohnen seit Jahren sehr teuer ist, komme es immer wieder vor, dass Mietern und vor allem Mieterinnen eine Wohnung nur bei einer sexuellen Gegenleistung angeboten werde, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München: „Hier nutzen gewissenlose Menschen die extreme Wohnungsnot in München und die Notsituation vieler Wohnungssuchender gnadenlos aus.“Bislang sei dies nach Eindruck des DMB kein Massenphänomen, „aber jeder Einzelfall ist einer zu viel“. Generell sei bei der Wohnungssuche stets Vorsicht geboten, wenn ein Angebot auffallend günstig sei, mahnt Rastätter. Oftmals zeige sich die Absicht der mutmaßlichen Anbieter nicht schon im Inserat, sondern erst bei der Kontaktaufnahme. „Ein Mietvertrag mit unseriösen Gegenleistungen ist nichtig wegen Sittenwidrigkeit.“Dies zu beweisen sei aber oft nicht leicht – auch weil die „Gegenleistungen“teils nicht schriftlich festgehalten würden.
In dem Prozess sitzt auch einer der Freier der damals 15-Jährigen mit auf der Anklagebank. Dem 43 Jahre alten Mann wird zur Last gelegt, mehrfach Sex mit ihr gehabt zu haben – obwohl er gewusst habe, dass sie noch minderjährig war.
BURLADINGEN (dpa) - Auf der Schwäbischen Alb hat am frühen Dienstagmorgen die Erde gebebt. Das Zentrum des leichten, aber spürbaren Erdbebens mit einer Stärke von 3,7 lag westlich von Burladingen (Zollernalbkreis), wie der Erdbebendienst Südwest mitteilte. Die Erdstöße um 0.25 Uhr waren vermutlich in einem Umkreis von 30 Kilometern zu spüren. Der Schweizerische Erdbebendienst meldete eine Stärke von 4,1 auf der Richterskala. Das Lagezentrum des Innenministeriums in Baden-Württemberg berichtete von mehreren besorgten Anrufen aus der Region. Größere Schäden oder Verletzte habe es nicht gegeben.