Ausgebremst
Was im Corona-Winter für Skifahrer erlaubt ist und was nicht
STUTTGART - Eigentlich war alles gerichtet für den Saisonstart. Doch in fast allen europäischen Skigebieten stehen die Gondeln derzeit still. Am Mittwoch wurden die CoronaSchutzmaßnahmen in Deutschland bis zum 10. Januar verlängert. Zuvor hatte bereits Österreich angekündigt, seine Grenzen für Touristen mehr oder weniger dicht zu machen. Auch in Italien bleiben die Skigebiete erst mal geschlossen. Wie stehen die Chancen, dass es in diesem Winter noch klappt mit dem Skiurlaub? Ein Überblick über die Regeln hierzulande und in den Nachbarländern.
Welche Regeln gelten in Österreich genau?
Ab dem 24. Dezember öffnen die österreichischen Skipisten und Lifte, sodass Wintersport dort grundsätzlich möglich ist. Die Österreicher werden jedoch bis mindestens 10. Januar auf der Piste wohl ganz unter sich sein. Denn Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssen zehn Tage in Quarantäne. Und momentan ist so gut wie jedes Land ein Risikogebiet. Die Einstufung erfolgt auf Basis der 14-Tage-Inzidenz. Alle Länder, die einen Wert höher als 100 verzeichnen, gelten als Risikogebiete. Nach fünf Tagen kann ein PCRTest gemacht werden, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis beenden zu können. Trotzdem ist das Skifahren für Ausländer damit praktisch unmöglich. Momentan liegen in Europa laut Europäischem Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) nur Island und Irland unter dem Schwellwert von 100. Deutschland hat aktuell eine 14-Tage-Inzidenz von 302,2. Österreich selbst liegt übrigens bei 749,8.
Bekommen Touristen, die ihren Skiurlaub in Österreich bereits gebucht haben, ihr Geld zurück?
Bis 7. Januar müssen in Österreich auch alle Hotels und Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben. „Für Buchungen in diesem Zeitraum erhalten die Gäste jedenfalls ihr Geld für den Aufenthalt zurück“, sagt Christian Schützinger, Direktor von Vorarlberg Tourismus. Für Tourismusbetriebe gelten individuelle Regelungen. „Viele unserer Tourismusbetriebe bieten bewusst sehr kulante Stornobedingungen an, um ihren Gästen erhöhte Planungssicherheit und Flexibilität zu bieten“, sagt Schützinger.
Macht es Sinn, jetzt einen Skiur
laub in Österreich für den Januar oder Februar zu buchen?
Darauf hoffen zumindest die Tourismusverbände. Allein in Vorarlberg wird der wirtschaftliche Schaden für die Zeit bis zum Ende der Weihnachtsferien auf rund 300 Millionen Euro geschätzt. Gut die Hälfte der Urlaubsgäste kommt aus Deutschland, im Winter 2018/19 waren es exakt 55 Prozent. Bei den Tagesgästen ist der Anteil noch höher. Man habe sich sorgfältig auf diesen Winter vorbereitet, Konzepte erarbeitet und einfach zugängliche Testmöglichkeiten für Gäste geschaffen, heißt es vom Tourismusverband. Dazu gehöre auch eine kostenlose Vorarlberger Covid-19-Stornoversicherung, die automatisch greifen soll, wenn es vor Urlaubsantritt zur Erkrankung oder einer behördlich angeordneten Quarantäne kommt. „Wir sind überzeugt: Wir haben alles getan, um unseren Gästen ein
Höchstmaß an Sicherheit zu bieten“, sagt Schützinger.
Was ist mit den Skigebieten auf deutscher Seite?
Die Skilifte in Bayern bleiben mindestens bis zum 10. Januar geschlossen. In Baden-Württemberg ist die Lage noch nicht ganz klar. Laut Corona-Verordnung gelten Skipisten als Sportstätten, damit wäre ihr Betrieb untersagt. Allerdings ist auch festgelegt, dass für weitläufige Sportanlagen im Freien, bei denen sich wenige Menschen begegnen und diese auf alle Fälle das Abstandsgebot einhalten können, Ausnahmen gelten. Dazu zählen auch Skipisten. Das Problem: Zwar dürfen laut aktuell geltenden Regeln die Pisten öffnen, nicht aber die Beförderungseinrichtungen, also Lifte und Gondeln, weil dort Massenansammlungen nicht vermieden werden können. „Inwieweit deshalb der Betrieb einer
Skipiste faktisch möglich, weil wirtschaftlich wenig sinnvoll ist, darf bezweifelt werden“, sagt Markus Jox, Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Dass die Bahnen bis auf Weiteres stillstehen müssen, stößt beim Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte auf Unmut. Auf Anfrage verweist der Verband auf die Umsatzeinbußen: Der Weihnachtsumsatz mache 30 Prozent des gesamten Umsatzes der Wintersaison aus. Das Hygienekonzept der Seilbahnen habe sich im Sommer bereits bewährt und wurde für den Winter angepasst. „Nun fordern wir vonseiten der Politik unbürokratisch und im entsprechenden Umfang finanzielle Unterstützung“, sagt Vorstandsmitglied Christine Kury.
Ist Skilanglauf und Skitourengehen möglich?
Wer die Carving- gegen Langlaufski tauscht, hat gute Chancen, auf seine Kosten zu kommen. In Bayern ist Skilanglauf und Skitourengehen möglich. Auch in Baden-Württemberg ist der Betrieb einer Langlaufloipe grundsätzlich zugelassen. Wie beim Skifahren greift auch hier die Ausnahmeregelung für weitläufige Sportanlagen im Freien. Ministeriumssprecher Jox weist jedoch darauf hin, dass die örtlichen Behörden Ausnahmen von diesen Regeln erlassen können. Unter gewissen Umständen kann sogar eine Pflicht zur Einschränkung bestehen.
Wie ist die Lage in der Schweiz und in Italien?
Auch in Italien sind alle Skigebiete bis mindestens 6. Januar geschlossen. Anders sieht es in der Schweiz aus. Das Motto dort lautet: Schutzkonzept statt Schließung. Es wird lediglich erwogen, die Kapazitäten in den Skigebieten zwischen Weihnachten und Silvester zu reduzieren. Geschlossene Gondeln und Bahnen dürften höchstens zu zwei Dritteln besetzt werden. Auf allen Bahnen, Liften sowie beim Anstehen gilt eine Maskenpflicht. Die ersten Skigebiete haben bereits geöffnet. Skifahrern aus Bayern bringt das nichts. Für sie gilt: Wer in ein Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik ausweicht, muss bei der Rückkehr nach Bayern zehn Tage in Quarantäne. Wer aus Baden-Württemberg kommt, hat es leichter. Die Landesregierung will vorerst an einer Ausnahmeregelung festhalten, wonach Personen, die für weniger als 24 Stunden in ein Risikogebiet in der Grenzregion reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen.