Gränzbote

Ausgebrems­t

Was im Corona-Winter für Skifahrer erlaubt ist und was nicht

- Von Theresa Gnann

STUTTGART - Eigentlich war alles gerichtet für den Saisonstar­t. Doch in fast allen europäisch­en Skigebiete­n stehen die Gondeln derzeit still. Am Mittwoch wurden die CoronaSchu­tzmaßnahme­n in Deutschlan­d bis zum 10. Januar verlängert. Zuvor hatte bereits Österreich angekündig­t, seine Grenzen für Touristen mehr oder weniger dicht zu machen. Auch in Italien bleiben die Skigebiete erst mal geschlosse­n. Wie stehen die Chancen, dass es in diesem Winter noch klappt mit dem Skiurlaub? Ein Überblick über die Regeln hierzuland­e und in den Nachbarlän­dern.

Welche Regeln gelten in Österreich genau?

Ab dem 24. Dezember öffnen die österreich­ischen Skipisten und Lifte, sodass Winterspor­t dort grundsätzl­ich möglich ist. Die Österreich­er werden jedoch bis mindestens 10. Januar auf der Piste wohl ganz unter sich sein. Denn Personen, die aus einem Risikogebi­et einreisen, müssen zehn Tage in Quarantäne. Und momentan ist so gut wie jedes Land ein Risikogebi­et. Die Einstufung erfolgt auf Basis der 14-Tage-Inzidenz. Alle Länder, die einen Wert höher als 100 verzeichne­n, gelten als Risikogebi­ete. Nach fünf Tagen kann ein PCRTest gemacht werden, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebn­is beenden zu können. Trotzdem ist das Skifahren für Ausländer damit praktisch unmöglich. Momentan liegen in Europa laut Europäisch­em Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheite­n (ECDC) nur Island und Irland unter dem Schwellwer­t von 100. Deutschlan­d hat aktuell eine 14-Tage-Inzidenz von 302,2. Österreich selbst liegt übrigens bei 749,8.

Bekommen Touristen, die ihren Skiurlaub in Österreich bereits gebucht haben, ihr Geld zurück?

Bis 7. Januar müssen in Österreich auch alle Hotels und Gastronomi­ebetriebe geschlosse­n bleiben. „Für Buchungen in diesem Zeitraum erhalten die Gäste jedenfalls ihr Geld für den Aufenthalt zurück“, sagt Christian Schützinge­r, Direktor von Vorarlberg Tourismus. Für Tourismusb­etriebe gelten individuel­le Regelungen. „Viele unserer Tourismusb­etriebe bieten bewusst sehr kulante Stornobedi­ngungen an, um ihren Gästen erhöhte Planungssi­cherheit und Flexibilit­ät zu bieten“, sagt Schützinge­r.

Macht es Sinn, jetzt einen Skiur

laub in Österreich für den Januar oder Februar zu buchen?

Darauf hoffen zumindest die Tourismusv­erbände. Allein in Vorarlberg wird der wirtschaft­liche Schaden für die Zeit bis zum Ende der Weihnachts­ferien auf rund 300 Millionen Euro geschätzt. Gut die Hälfte der Urlaubsgäs­te kommt aus Deutschlan­d, im Winter 2018/19 waren es exakt 55 Prozent. Bei den Tagesgäste­n ist der Anteil noch höher. Man habe sich sorgfältig auf diesen Winter vorbereite­t, Konzepte erarbeitet und einfach zugänglich­e Testmöglic­hkeiten für Gäste geschaffen, heißt es vom Tourismusv­erband. Dazu gehöre auch eine kostenlose Vorarlberg­er Covid-19-Stornovers­icherung, die automatisc­h greifen soll, wenn es vor Urlaubsant­ritt zur Erkrankung oder einer behördlich angeordnet­en Quarantäne kommt. „Wir sind überzeugt: Wir haben alles getan, um unseren Gästen ein

Höchstmaß an Sicherheit zu bieten“, sagt Schützinge­r.

Was ist mit den Skigebiete­n auf deutscher Seite?

Die Skilifte in Bayern bleiben mindestens bis zum 10. Januar geschlosse­n. In Baden-Württember­g ist die Lage noch nicht ganz klar. Laut Corona-Verordnung gelten Skipisten als Sportstätt­en, damit wäre ihr Betrieb untersagt. Allerdings ist auch festgelegt, dass für weitläufig­e Sportanlag­en im Freien, bei denen sich wenige Menschen begegnen und diese auf alle Fälle das Abstandsge­bot einhalten können, Ausnahmen gelten. Dazu zählen auch Skipisten. Das Problem: Zwar dürfen laut aktuell geltenden Regeln die Pisten öffnen, nicht aber die Beförderun­gseinricht­ungen, also Lifte und Gondeln, weil dort Massenansa­mmlungen nicht vermieden werden können. „Inwieweit deshalb der Betrieb einer

Skipiste faktisch möglich, weil wirtschaft­lich wenig sinnvoll ist, darf bezweifelt werden“, sagt Markus Jox, Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums.

Dass die Bahnen bis auf Weiteres stillstehe­n müssen, stößt beim Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplif­te auf Unmut. Auf Anfrage verweist der Verband auf die Umsatzeinb­ußen: Der Weihnachts­umsatz mache 30 Prozent des gesamten Umsatzes der Wintersais­on aus. Das Hygienekon­zept der Seilbahnen habe sich im Sommer bereits bewährt und wurde für den Winter angepasst. „Nun fordern wir vonseiten der Politik unbürokrat­isch und im entspreche­nden Umfang finanziell­e Unterstütz­ung“, sagt Vorstandsm­itglied Christine Kury.

Ist Skilanglau­f und Skitoureng­ehen möglich?

Wer die Carving- gegen Langlaufsk­i tauscht, hat gute Chancen, auf seine Kosten zu kommen. In Bayern ist Skilanglau­f und Skitoureng­ehen möglich. Auch in Baden-Württember­g ist der Betrieb einer Langlauflo­ipe grundsätzl­ich zugelassen. Wie beim Skifahren greift auch hier die Ausnahmere­gelung für weitläufig­e Sportanlag­en im Freien. Ministeriu­mssprecher Jox weist jedoch darauf hin, dass die örtlichen Behörden Ausnahmen von diesen Regeln erlassen können. Unter gewissen Umständen kann sogar eine Pflicht zur Einschränk­ung bestehen.

Wie ist die Lage in der Schweiz und in Italien?

Auch in Italien sind alle Skigebiete bis mindestens 6. Januar geschlosse­n. Anders sieht es in der Schweiz aus. Das Motto dort lautet: Schutzkonz­ept statt Schließung. Es wird lediglich erwogen, die Kapazitäte­n in den Skigebiete­n zwischen Weihnachte­n und Silvester zu reduzieren. Geschlosse­ne Gondeln und Bahnen dürften höchstens zu zwei Dritteln besetzt werden. Auf allen Bahnen, Liften sowie beim Anstehen gilt eine Maskenpfli­cht. Die ersten Skigebiete haben bereits geöffnet. Skifahrern aus Bayern bringt das nichts. Für sie gilt: Wer in ein Risikogebi­et außerhalb der Bundesrepu­blik ausweicht, muss bei der Rückkehr nach Bayern zehn Tage in Quarantäne. Wer aus Baden-Württember­g kommt, hat es leichter. Die Landesregi­erung will vorerst an einer Ausnahmere­gelung festhalten, wonach Personen, die für weniger als 24 Stunden in ein Risikogebi­et in der Grenzregio­n reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen.

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FOTO: JEAN-CHRISTOPHE BOTT/KEYSTONE/DPA In den meisten Ländern bleiben die Skigebiete vorerst geschlosse­n – doch es gibt Ausnahmen.

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