Corona-Einschränkungen: Ab Samstag gelten neue Regeln
Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen – Maskenpflicht ausgeweitet
TUTTLINGEN - Es sieht nach einer leichten Entspannung bei der Corona-Situation aus: Der Landkreis Tuttlingen hat am Freitag 34 neue Fälle gemeldet. Damit bleibt er auch am Samstag knapp unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 200. Dennoch gelten aufgrund der Corona-Pandemie im Kreis ab Samstag neue Regeln. Hier der Überblick:
Kontaktbeschränkungen: Egal, ob privat oder öffentlich – es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer anderen Person treffen. Die Gruppe darf dabei nicht größer sein als fünf Personen.
sind generell verboten. Ausnahmen gibt es nur für Gottesdienste und Treffen religiöser Gemeinschaften sowie für Veranstaltungen, die für die öffentliche Ordnung wichtig sind. Das sind zum Beispiel Gerichtsverhandlungen.
Bestattungen: Es dürfen nur noch 50 Personen teilnehmen.
Erweiterte Veranstaltungen Krankenhäuser und Pflegehei
me: Die Einrichtungen dürfen nur noch mit einem negativen Coronatest oder FFP-2-Maske besucht werden. Dabei könne jede Einrichtung selbst entscheiden, was sie bevorzuge, sagte Landrat Stefan Bär. Das Klinikum setzt nach eigenen Angaben auf FFP2-Masken ohne Ventil. Zudem ist sowohl in den Pflegeheimen als auch im Klinikum die Zahl der Besuche auf eine Person pro Bewohner oder Patient pro Tag reduziert. Ausnahmen gibt es nur selten, etwa bei der Sterbebegleitung. „Wir haben bewusst auf Besuchsverbote verzichtet“, ergänzte Bär. Dennoch sei es darum gegangen, eine gewisse Abschottung zu erreichen, weil die Zahlen in den Pflegeheimen nach wie vor hoch seien.
Alkohol: Der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist verboten.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht wird ausgeweitet – auf das Umfeld von Schulen und Kindergärten von 7 bis 9 und von 12 bis 17 Uhr. Zudem gilt sie bei Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen sowie davor und danach im Umkreis von 50 Metern um Moscheen und Kirchen. Außerdem sind auf Friedhöfen Masken zu tragen. Trossingen und Tuttlingen erweitern die Maskenpflicht zudem in der Innenstadt. Spaichingen und andere Gemeinden im Landkreis haben laut Landrat Bär bislang nicht die Notwendigkeit dazu gesehen.
Eine nächtliche Ausgangssperre wird es im Kreis Tuttlingen zunächst nicht geben, unter anderem weil der passende Landeserlass erst am Freitag veröffentlicht wurde. Laut diesem soll ein Landkreis Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr verhängen, wenn er drei Tage in Folge über dem Wert von 200 liegt.
Die Regeln hat der Landkreis Tuttlingen in einer Allgemeinverfügung festgeschrieben. Sie gilt bis zum 20. Dezember – außer der Landkreis liegt sieben Tage in Folge unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Infektionen pro 100 000 Einwohner. Dann tritt die Verfügung außer Kraft.