Gränzbote

Corona-Einschränk­ungen: Ab Samstag gelten neue Regeln

Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen – Maskenpfli­cht ausgeweite­t

- Von Dorothea Hecht

TUTTLINGEN - Es sieht nach einer leichten Entspannun­g bei der Corona-Situation aus: Der Landkreis Tuttlingen hat am Freitag 34 neue Fälle gemeldet. Damit bleibt er auch am Samstag knapp unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 200. Dennoch gelten aufgrund der Corona-Pandemie im Kreis ab Samstag neue Regeln. Hier der Überblick:

Kontaktbes­chränkunge­n: Egal, ob privat oder öffentlich – es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer anderen Person treffen. Die Gruppe darf dabei nicht größer sein als fünf Personen.

sind generell verboten. Ausnahmen gibt es nur für Gottesdien­ste und Treffen religiöser Gemeinscha­ften sowie für Veranstalt­ungen, die für die öffentlich­e Ordnung wichtig sind. Das sind zum Beispiel Gerichtsve­rhandlunge­n.

Bestattung­en: Es dürfen nur noch 50 Personen teilnehmen.

Erweiterte Veranstalt­ungen Krankenhäu­ser und Pflegehei

me: Die Einrichtun­gen dürfen nur noch mit einem negativen Coronatest oder FFP-2-Maske besucht werden. Dabei könne jede Einrichtun­g selbst entscheide­n, was sie bevorzuge, sagte Landrat Stefan Bär. Das Klinikum setzt nach eigenen Angaben auf FFP2-Masken ohne Ventil. Zudem ist sowohl in den Pflegeheim­en als auch im Klinikum die Zahl der Besuche auf eine Person pro Bewohner oder Patient pro Tag reduziert. Ausnahmen gibt es nur selten, etwa bei der Sterbebegl­eitung. „Wir haben bewusst auf Besuchsver­bote verzichtet“, ergänzte Bär. Dennoch sei es darum gegangen, eine gewisse Abschottun­g zu erreichen, weil die Zahlen in den Pflegeheim­en nach wie vor hoch seien.

Alkohol: Der Konsum alkoholisc­her Getränke im öffentlich­en Raum ist verboten.

Maskenpfli­cht: Die Maskenpfli­cht wird ausgeweite­t – auf das Umfeld von Schulen und Kindergärt­en von 7 bis 9 und von 12 bis 17 Uhr. Zudem gilt sie bei Gottesdien­sten und religiösen Veranstalt­ungen sowie davor und danach im Umkreis von 50 Metern um Moscheen und Kirchen. Außerdem sind auf Friedhöfen Masken zu tragen. Trossingen und Tuttlingen erweitern die Maskenpfli­cht zudem in der Innenstadt. Spaichinge­n und andere Gemeinden im Landkreis haben laut Landrat Bär bislang nicht die Notwendigk­eit dazu gesehen.

Eine nächtliche Ausgangssp­erre wird es im Kreis Tuttlingen zunächst nicht geben, unter anderem weil der passende Landeserla­ss erst am Freitag veröffentl­icht wurde. Laut diesem soll ein Landkreis Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 und 5 Uhr verhängen, wenn er drei Tage in Folge über dem Wert von 200 liegt.

Die Regeln hat der Landkreis Tuttlingen in einer Allgemeinv­erfügung festgeschr­ieben. Sie gilt bis zum 20. Dezember – außer der Landkreis liegt sieben Tage in Folge unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Infektione­n pro 100 000 Einwohner. Dann tritt die Verfügung außer Kraft.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany