Gränzbote

Bei Motortausc­h Versicheru­ng informiere­n

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Wer sich einen stärkeren Motor in sein Fahrzeug einbauen lässt, sollte das unbedingt auch seiner Versicheru­ng mitteilen. Ansonsten kann diese nach einem Unfall einen erhebliche­n Teil ihrer Leistungen kürzen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandes­gerichts Saarbrücke­n, über das die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) berichtet.

Im Fall ging es um eine Vollkaskov­ersicherun­g, die ein Mann für sein amerikanis­ches Liebhabera­uto abgeschlos­sen hatte. Der Versicheru­ng wurden 179 kW/243 PS als Motorleist­ung angegeben. Da sich der Motor aber als reparatura­nfällig erwies, wurde ein mit 298 kW/450 PS wesentlich stärkerer eingebaut. Bei einer Fahrt durch einen Tunnel rutschte der Mann vom Brems- aufs Gaspedal und krachte in die Wand.

Am Auto beklagte er einen Schaden von rund 23 000 Euro, den er von der Versicheru­ng ersetzt bekommen wollte. Doch die Sache ging vor Gericht, da die Versicheru­ng nur einen Teil bezahlen wollte.

Das Gericht gab der Versicheru­ng Recht, die ihre Leistung auf ein Drittel reduzieren durfte. Der viel stärkere Motor hat die Gefahrenla­ge und das Unfallrisi­ko erhöht. Und bei Abschluss der Versicheru­ng sei explizit die Motorleist­ung nachgefrag­t und im entspreche­nden Versicheru­ngsschein eingetrage­n worden. Dass es ein Tarifmerkm­al gewesen war, das auch die Beitragshö­he beeinfluss­t, hätte dem Autofahrer klar sein müssen. Wer sein Fahrzeug stark verändert, etwa durch den Tausch des Motors, sollte etwaige Auswirkung­en immer mit der Versicheru­ngen abklären, raten die DAV-Experten. (dpa)

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