Homeoffice-Bonus kommt
Arbeitnehmer können bis zu 600 Euro absetzen
BERLIN – Die Homeoffice-Pauschale ist endgültig in trockenen Tüchern: Wer in diesem und im nächsten Jahr am häuslichen Küchentisch oder im Wohnzimmer statt im Büro arbeitet, kann fünf Euro pro Tag bei der Steuer absetzen, auch wenn es kein abgeschlossenes Arbeitszimmer gibt. Dies ist allerdings auf 600 Euro im Jahr begrenzt. Maximal werden also 120 Tage im Homeoffice berücksichtigt. Das hat der Finanzausschuss des Bundestags im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 festgelegt. Bundestag und Bundesrat müssen nächste Woche noch zustimmen. Doch dies gilt als Formsache. Der Steuerausfall wird auf 980 Millionen Euro im Jahr geschätzt.
Die Pauschale, ist ausdrücklich auf 2020 und 2021 begrenzt, weil sie die „besondere Pandemie-Situation“berücksichtigen soll. Angesetzt werden kann sie im Rahmen der Steuererklärung. Paare, die beide zu Hause arbeiten, können sie zweimal nutzen. Wo genau dies im Steuerformular eingetragen werden muss, steht noch nicht fest; die Steuer-Software dürfte dies im Rahmen der Aktualisierungen bewältigen. Die Regelung hat allerdings gleich zwei Pferdefüße: Zum einen wird das Homeoffice nicht zusätzlich zur Arbeitnehmerpauschale von 1000 Euro anerkannt.
Von der Regelung profitiert daher nur, wer noch andere Werbungskosten ansetzen kann wie Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge oder die Entfernungspauschale und dadurch auf mehr als 1000 Euro kommt. Es kann sich lohnen, frühzeitig Belege zu sammeln. Zum anderen ist zwar kein Nachweis erforderlich, wie viele Tage im Homeoffice gearbeitet wurde.
Der Arbeitgeber muss dies nicht etwa bescheinigen. Aber wer die Homeoffice-Pauschale nutzt, kann nicht für die gleichen Tage auch noch die Entfernungspauschale ansetzen. In der Gesetzesbegründung ist ausdrücklich festgehalten, dass dies auch gilt, wenn an einem Tag sowohl im Homeoffice als auch im Betrieb gearbeitet wurde. Das soll das Computerprogramm der Finanzämter automatisch überprüfen. Wer täglich mehr als 16 Kilometer einfache Strecke zum Arbeitsplatz hat, fährt mit der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer besser.
Wer für die Arbeit zu Hause Hilfsmittel wie einen Schreibtischstuhl oder einen Laptop kauft, kann sie weiterhin von der Steuer absetzen – bis 800 Euro plus Mehrwertsteuer in einem Jahr, größere Beträge verteilt über mehrere. Der Arbeitgeber kann bis zu 20 Euro im Monat für Telefonund Internetanschluss steuerfrei zahlen.