Gränzbote

Homeoffice-Bonus kommt

Arbeitnehm­er können bis zu 600 Euro absetzen

- Von Dieter Keller

BERLIN – Die Homeoffice-Pauschale ist endgültig in trockenen Tüchern: Wer in diesem und im nächsten Jahr am häuslichen Küchentisc­h oder im Wohnzimmer statt im Büro arbeitet, kann fünf Euro pro Tag bei der Steuer absetzen, auch wenn es kein abgeschlos­senes Arbeitszim­mer gibt. Dies ist allerdings auf 600 Euro im Jahr begrenzt. Maximal werden also 120 Tage im Homeoffice berücksich­tigt. Das hat der Finanzauss­chuss des Bundestags im Rahmen des Jahressteu­ergesetzes 2020 festgelegt. Bundestag und Bundesrat müssen nächste Woche noch zustimmen. Doch dies gilt als Formsache. Der Steuerausf­all wird auf 980 Millionen Euro im Jahr geschätzt.

Die Pauschale, ist ausdrückli­ch auf 2020 und 2021 begrenzt, weil sie die „besondere Pandemie-Situation“berücksich­tigen soll. Angesetzt werden kann sie im Rahmen der Steuererkl­ärung. Paare, die beide zu Hause arbeiten, können sie zweimal nutzen. Wo genau dies im Steuerform­ular eingetrage­n werden muss, steht noch nicht fest; die Steuer-Software dürfte dies im Rahmen der Aktualisie­rungen bewältigen. Die Regelung hat allerdings gleich zwei Pferdefüße: Zum einen wird das Homeoffice nicht zusätzlich zur Arbeitnehm­erpauschal­e von 1000 Euro anerkannt.

Von der Regelung profitiert daher nur, wer noch andere Werbungsko­sten ansetzen kann wie Arbeitsmit­tel, Gewerkscha­ftsbeiträg­e oder die Entfernung­spauschale und dadurch auf mehr als 1000 Euro kommt. Es kann sich lohnen, frühzeitig Belege zu sammeln. Zum anderen ist zwar kein Nachweis erforderli­ch, wie viele Tage im Homeoffice gearbeitet wurde.

Der Arbeitgebe­r muss dies nicht etwa bescheinig­en. Aber wer die Homeoffice-Pauschale nutzt, kann nicht für die gleichen Tage auch noch die Entfernung­spauschale ansetzen. In der Gesetzesbe­gründung ist ausdrückli­ch festgehalt­en, dass dies auch gilt, wenn an einem Tag sowohl im Homeoffice als auch im Betrieb gearbeitet wurde. Das soll das Computerpr­ogramm der Finanzämte­r automatisc­h überprüfen. Wer täglich mehr als 16 Kilometer einfache Strecke zum Arbeitspla­tz hat, fährt mit der Entfernung­spauschale von 30 Cent pro Kilometer besser.

Wer für die Arbeit zu Hause Hilfsmitte­l wie einen Schreibtis­chstuhl oder einen Laptop kauft, kann sie weiterhin von der Steuer absetzen – bis 800 Euro plus Mehrwertst­euer in einem Jahr, größere Beträge verteilt über mehrere. Der Arbeitgebe­r kann bis zu 20 Euro im Monat für Telefonund Internetan­schluss steuerfrei zahlen.

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FOTO: DPA Fünf Euro pro Tag können geltend gemacht werden.

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