Gränzbote

Wenn der Mieter nicht zahlt

Eine Versicheru­ng kann Vermieter schützen – Doch günstig ist das nicht

- Von Sabine Meuter

BERLIN/HAMBURG (dpa) - Es ist der Graus eines jeden Vermieters: Der Mieter kann oder will nicht (mehr) zahlen. Oder der Mieter sucht von jetzt auf gleich das Weite und hinterläss­t die Wohnung in einem verwüstete­n Zustand. Oder der Vermieter hat es mit Mietnomade­n zu tun, also Personen, die einziehen, aber nicht zahlen.

Solche Fälle können einen Vermieter hart treffen. „Gerade wenn Immobilien kreditfina­nziert sind und mit der Miete die laufenden Kosten des Vermieters beglichen werden, kann ein Mietausfal­l existenzge­fährdend sein“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d mit Sitz in Berlin.

Doch Vermieter können sich wappnen: Eine Mietausfal­lversicher­ung zahlt, wenn der Mieter die Miete – inklusive Nebenkoste­n – nicht zahlt. Zum Teil wird auch das Risiko, dass die Wohnung zerstört wird, abgedeckt. Einige Versicheru­ngsanbiete­r zahlen auch die Räumung der Wohnung, die Entsorgung von Möbeln sowie die Reinigung von Wohnungen.

Vermieter sollten aber nicht unüberlegt eine Police abschließe­n, rät Bianca Boss vom Bund der Versichert­en in Hamburg. Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicheru­ng sinnvoll ist und Kosten und Nutzen in einem vernünftig­en Verhältnis stehen. Denn zum Teil werden Mietausfäl­le von der Wohngebäud­eversicher­ung übernommen.

Ein weiterer Punkt: Eine Mietausfal­lversicher­ung ist nicht unbedingt preiswert. „Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Schäden, die abgedeckt werden müssen, häufig mehrere Tausend Euro betragen und das Risiko oft nicht klar eingrenzba­r ist“, erklärt Wagner. Zudem werden nach ihren Angaben im Zweifel nicht alle Ausfälle abgedeckt, sodass Interessie­rte die Kosten dringend ins Verhältnis setzen müssen.

Wie teuer die Versicheru­ng im Einzelfall ist, errechnet sich anhand der Versicheru­ngshöhe und der Leistungen.

Eine Basisabsic­herung kostet laut Boss ab etwa 50 Euro im Jahr aufwärts. „Umfangreic­he Versicheru­ngen liegen bei 400 Euro jährlich aufwärts“, ergänzt Wagner. Oft gilt auch noch eine Selbstbete­iligung.

„Vor Abschluss einer Mietausfal­lversicher­ung sollten Sie unbedingt die Konditione­n mehrerer Anbieter miteinande­r vergleiche­n“, empfiehlt Boss. Oft sind bestimmte Fälle vom Versicheru­ngsschutz ausgeschlo­ssen. Das gilt etwa für Ansprüche, die nach dem Tod eines Mieters entstehen.

Vermieter sollten vor Vertragsab­schluss prüfen, bis zu welcher Höchstgren­ze die Versicheru­ng im Fall eines Falles leistet. Die Höchstgren­ze kann je nach Anbieter und Vertrag bei 5000 Euro, bei 10 000 Euro oder auch bei 20 000 Euro liegen.

Wichtig zu wissen: Die Regulierun­g von Schäden kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Angaben des Bundes der Versichert­en zahlen manche Versichere­r erst, wenn die Miete trotz Urteil und Vollstreck­ung nicht eingetrieb­en werden kann. Und das kann dauern.

Was auch eine Rolle spielt: Versicheru­ngsgesells­chaften schließen längst nicht mit jedem Vermieter eine Versicheru­ng ab. So ist in aller Regel der Vermieter gehalten, die Zahlungsfä­higkeit des Mieters vor einem Vertragsab­schluss zu prüfen. Dies geschieht zum Beispiel durch eine Bonitätsau­skunft oder eine Mietschuld­enfreiheit­sbescheini­gung des alten Vermieters.

Allerdings: Der frühere Vermieter steht nicht in der Pflicht, einem Mieter eine solche Bescheinig­ung auszustell­en. Und der neue Vermieter darf aus datenschut­zrechtlich­en Gründen Informatio­nen über einen Mieter nur mit dessen Einwilligu­ng an eine Versicheru­ng weitergebe­n.

„Ein weiterer Haken bei einer Mietausfal­lversicher­ung kann sein, dass für einen bestehende­n Mietvertra­g oft Sperrzeite­n von mehreren Monaten gelten“, sagt Wagner. Zudem müssen alle Mieten bisher bis auf den letzten Cent und pünktlich gezahlt worden sein. Das Mietverhäl­tnis darf zudem nicht gekündigt sein – weder vom Mieter noch vom Vermieter.

Wegen solcher Punkte rät der Bund der Versichert­en einer Mietausfal­lversicher­ung eher ab. „Weil in sehr vielen Fällen Kosten und mögliche Leistungen in keinem Verhältnis zueinander stehen“, begründet Boss die Einschätzu­ng. Ihr Rat: Vermieter sollten von vornherein ihr Risiko minimieren.

Das ist möglich, indem sie Mietintere­ssenten genau in Augenschei­n nehmen und ihre Zahlungsfä­higkeit etwa durch eine Bonitätsau­skunft prüfen. Kommt es zu einem Mietausfal­l wegen Wohnungssc­häden – etwa Wasserrohr­bruch oder ein Brand – zahlt in aller Regel die Wohngebäud­eversicher­ung. Und die haben Eigentümer in der Regel ohnehin schon abgeschlos­sen.

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FOTO: KAI REMMERS/DPA Wenn der Mieter nicht zahlt, kann das für den Vermieter existanzge­fährdend werden.

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