Bürgermeister beurlauben?
Urheber eines Flugblattes wollen Amtsverweser einsetzen – Kommunalaufsicht winkt ab
Flugblatt-Autoren teilen in Kolbingen verbal aus und drohen.
KOLBINGEN - Auch nach der Ankündigung von Kolbingens Bürgermeister Konstantin Braun, sein Amt aufgrund der andauernden Anfeindungen gegen ihn nach 34 Jahren vorzeitig zurückzugeben, kehrt in der Gemeinde keine Ruhe ein. Nun sorgt erneut ein Flugblatt, das Haushalten und Firmen in der Gemeinde zugestellt wurde, erneut für Aufregung. Darin wird angekündigt, Bürgermeister Braun zu beurlauben.
Wieder einmal sorgt ein Flugblatt in Kolbingen für Wirbel. Unterschrieben ist das Pamphlet mit dem Signum „G-R H.S. K.S.“– was mutmaßlich den Gemeinderäten Hans Schreiber und Kurt Schad zuzuordnen sein dürfte. In dem Schreiben „An die Einwohnerschaft von Kolbingen“reihen die Urheber Anschuldigungen, Behauptungen, Kommentare und Schmähungen aneinander. Die Stoßrichtung ist indes eindeutig: Bürgermeister Konstantin Braun, die Schwäbische Zeitung sowie Kolbinger Bürger und ehemalige Gemeinderäte, die sich öffentlich gegen die Unruhestifter in der Gemeinde und in den Sitzungen des Gemeinderats ausgesprochen haben, werden darin namentlich angegriffen.
Aus dem Wust des verbalen Gepolters ist dabei die Ansage der beiden Autoren herauszuheben, Bürgermeister Braun noch frühzeitiger loswerden zu wollen. Dieser hatte angekündigt, sein Amt Ende Januar niederzulegen. „Wir werden am 11. Dezember Bürgermeister Braun bis zum Rest seiner Amtszeit beurlauben, er hat zu viel Schaden angerichtet“, heißt es da. Zudem wolle man einen Amtsverweser einsetzen und das Sitzungsprotokoll in Zukunft von einer neutralen Person schreiben lassen, steht dort weiter zu lesen.
Stefan Helbig, Erster Landesbeamter, ist das neuerliche Flugblatt aus Kolbingen bereits bekannt. Doch so simpel, wie sich das die Autoren des Flugblattes ausmalten, sei die Sache nicht. „Der Kolbinger Bürgermeister ist gewählt und im Amt“, sagt Helbig von der Kommunalaufsicht. Solange der Bürgermeister nicht freiwillig sein Amt zurückgebe oder bei einer Bürgermeisterwahl abgewählt werde, bleibe er auch weiter im Amt. „Und laut Gemeindeordnung kann der Bürgermeister auch vom Gemeinderat nicht abgesetzt werden“, betont Helbig.
Ob das Flugblatt oder Teile davon strafrechtliche Konsequenzen für die Urheber nach sich ziehen könnten, vermochte der Erste Landesbeamte ad hoc nicht zu sagen. „Das müsste man prüfen und die Umstände ansehen, denn die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut“, sagte Helbig. Das sei allerdings kein Freibrief für derartige Flugblattaktionen, die Helbig
angesichts der Lage in der Gemeinde Kolbingen bedauerte. „Nicht alles, was erlaubt ist, sollte man auch machen“, sagt er. Ermitteln könne die Kommunalaufsicht in diesem Fall aus Kapazitätsgründen schon nicht.
Der Kolbinger Gemeinderat kommt heute um 19 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht die Vorbereitung der Bürgermeisterwahl.