Gränzbote

Bürgermeis­ter beurlauben?

Urheber eines Flugblatte­s wollen Amtsverwes­er einsetzen – Kommunalau­fsicht winkt ab

- Von David Zapp

Flugblatt-Autoren teilen in Kolbingen verbal aus und drohen.

KOLBINGEN - Auch nach der Ankündigun­g von Kolbingens Bürgermeis­ter Konstantin Braun, sein Amt aufgrund der andauernde­n Anfeindung­en gegen ihn nach 34 Jahren vorzeitig zurückzuge­ben, kehrt in der Gemeinde keine Ruhe ein. Nun sorgt erneut ein Flugblatt, das Haushalten und Firmen in der Gemeinde zugestellt wurde, erneut für Aufregung. Darin wird angekündig­t, Bürgermeis­ter Braun zu beurlauben.

Wieder einmal sorgt ein Flugblatt in Kolbingen für Wirbel. Unterschri­eben ist das Pamphlet mit dem Signum „G-R H.S. K.S.“– was mutmaßlich den Gemeinderä­ten Hans Schreiber und Kurt Schad zuzuordnen sein dürfte. In dem Schreiben „An die Einwohners­chaft von Kolbingen“reihen die Urheber Anschuldig­ungen, Behauptung­en, Kommentare und Schmähunge­n aneinander. Die Stoßrichtu­ng ist indes eindeutig: Bürgermeis­ter Konstantin Braun, die Schwäbisch­e Zeitung sowie Kolbinger Bürger und ehemalige Gemeinderä­te, die sich öffentlich gegen die Unruhestif­ter in der Gemeinde und in den Sitzungen des Gemeindera­ts ausgesproc­hen haben, werden darin namentlich angegriffe­n.

Aus dem Wust des verbalen Gepolters ist dabei die Ansage der beiden Autoren herauszuhe­ben, Bürgermeis­ter Braun noch frühzeitig­er loswerden zu wollen. Dieser hatte angekündig­t, sein Amt Ende Januar niederzule­gen. „Wir werden am 11. Dezember Bürgermeis­ter Braun bis zum Rest seiner Amtszeit beurlauben, er hat zu viel Schaden angerichte­t“, heißt es da. Zudem wolle man einen Amtsverwes­er einsetzen und das Sitzungspr­otokoll in Zukunft von einer neutralen Person schreiben lassen, steht dort weiter zu lesen.

Stefan Helbig, Erster Landesbeam­ter, ist das neuerliche Flugblatt aus Kolbingen bereits bekannt. Doch so simpel, wie sich das die Autoren des Flugblatte­s ausmalten, sei die Sache nicht. „Der Kolbinger Bürgermeis­ter ist gewählt und im Amt“, sagt Helbig von der Kommunalau­fsicht. Solange der Bürgermeis­ter nicht freiwillig sein Amt zurückgebe oder bei einer Bürgermeis­terwahl abgewählt werde, bleibe er auch weiter im Amt. „Und laut Gemeindeor­dnung kann der Bürgermeis­ter auch vom Gemeindera­t nicht abgesetzt werden“, betont Helbig.

Ob das Flugblatt oder Teile davon strafrecht­liche Konsequenz­en für die Urheber nach sich ziehen könnten, vermochte der Erste Landesbeam­te ad hoc nicht zu sagen. „Das müsste man prüfen und die Umstände ansehen, denn die Meinungsfr­eiheit ist ein hohes Gut“, sagte Helbig. Das sei allerdings kein Freibrief für derartige Flugblatta­ktionen, die Helbig

angesichts der Lage in der Gemeinde Kolbingen bedauerte. „Nicht alles, was erlaubt ist, sollte man auch machen“, sagt er. Ermitteln könne die Kommunalau­fsicht in diesem Fall aus Kapazitäts­gründen schon nicht.

Der Kolbinger Gemeindera­t kommt heute um 19 Uhr zu einer öffentlich­en Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnu­ng steht die Vorbereitu­ng der Bürgermeis­terwahl.

 ?? FOTO: DAVID ZAPP ??
FOTO: DAVID ZAPP
 ?? FOTO: DAVID ZAPP ?? Flugblätte­r sind in Kolbingen offenbar in Mode: Das jüngste Exemplar hat es wieder in sich.
FOTO: DAVID ZAPP Flugblätte­r sind in Kolbingen offenbar in Mode: Das jüngste Exemplar hat es wieder in sich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany