Gränzbote

Ausgangssp­erre ab Samstag im Kreis

Strengere Regeln: Landkreis justiert Maßnahmen nach – Lockerung bei Treffen von Haushalten

-

Ab 21 Uhr darf darf man das Haus nur noch mit triftigem Grund verlassen.

LANDKREIS TUTTLINGEN (pm) Neue Regeln, schärfere Maßnahmen: Im Landkreis gelten ab Samstag strengere Regeln. Die Allgemeinv­erfügung umfasst unter anderem eine nächtliche Ausgangssp­erre – aber auch Lockerunge­n beim Treffen von zwei Haushalten.

Nachdem die Inzidenz erneut an drei aufeinande­rfolgenden Tagen den Wert von 200 überschrit­ten hat, nimmt der Landkreis weitreiche­nde Anpassunge­n, in Anlehnung an die Allgemeinv­erfügung des Landes, vor.

Eine wesentlich­e Neuerung stellt die Ausgangsbe­schränkung von 21 bis 5 Uhr dar. Ausnahmen sind nur bei triftigen Gründen zulässig. Dazu zählen unter anderem berufliche Tätigkeite­n, Arztbesuch­e, die Begleitung von unterstütz­ungsbedürf­tigen Personen und Minderjähr­igen. Auch das abendliche Gassigehen mit dem Hund ist weiterhin erlaubt.

Für den Einzelhand­el gilt ab Samstag darüber hinaus eine Untersagun­g von besonderen Verkaufsak­tionen, wie beispielsw­eise Räumungs- oder Schlussver­käufe und besondere Rabattakti­onen. Grund dafür sei, dass dabei aufgrund des Eventchara­kters ein größerer Zustrom von Menschen erwartet werden kann.

Neu ist außerdem, dass nach Maßgabe des Landes ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen auch im Freien zu tragen ist, wenn der vorgegeben­e Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalte­n werden kann.

Die bereits seit dem 5. Dezember geltenden Beschränku­ngen sind nach wie vor gültig, der Landkreis passt jedoch seine Kontaktbes­chränkunge­n an die neuen Empfehlung­en des Landes an. Das heißt: Durften sich in der vergangene­n Woche lediglich zwei Personen eines Haushalts mit noch einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen, so dürfen sich ab Samstag auch Paare zweier Haushalte wieder treffen. Insgesamt also bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis einschließ­lich 14 Jahren sind von der Regelung ausgenomme­n. Ausnahmen für direkte Verwandte, die nicht im selben Haushalt leben, gibt es nicht mehr.

Weiterhin bleiben alle Sportstätt­en geschlosse­n. Das beinhaltet nun aber auch den Schulsport, den Studienbet­rieb sowie den Freizeit- und Individual­sport.

Landrat Stefan Bär und die Bürgermeis­ter aus den Landkreise­n verständig­ten sich im Rahmen einer Sitzung darauf, dass der Skilanglau­f als Individual­sport im Freien auch weiterhin erlaubt ist. Der Skiliftbet­rieb ist weiterhin untersagt, auch Skikurse sind bis auf Weiteres verboten. Der klassische Weihnachts­baumverkau­f darf hingegen stattfinde­n, lediglich die Bewirtung von Kunden mit Heißgeträn­ken und Imbiss ist untersagt.

 ?? FOTO: SKR ??
FOTO: SKR
 ?? FOTO: SABINE KRAUSS ?? Ab Samstag sind abendliche Spaziergän­ge nach 21 Uhr in Tuttlingen nicht mehr erlaubt. Die Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember.
FOTO: SABINE KRAUSS Ab Samstag sind abendliche Spaziergän­ge nach 21 Uhr in Tuttlingen nicht mehr erlaubt. Die Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember.

Newspapers in German

Newspapers from Germany