Ausgangssperre ab Samstag im Kreis
Strengere Regeln: Landkreis justiert Maßnahmen nach – Lockerung bei Treffen von Haushalten
Ab 21 Uhr darf darf man das Haus nur noch mit triftigem Grund verlassen.
LANDKREIS TUTTLINGEN (pm) Neue Regeln, schärfere Maßnahmen: Im Landkreis gelten ab Samstag strengere Regeln. Die Allgemeinverfügung umfasst unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre – aber auch Lockerungen beim Treffen von zwei Haushalten.
Nachdem die Inzidenz erneut an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 überschritten hat, nimmt der Landkreis weitreichende Anpassungen, in Anlehnung an die Allgemeinverfügung des Landes, vor.
Eine wesentliche Neuerung stellt die Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr dar. Ausnahmen sind nur bei triftigen Gründen zulässig. Dazu zählen unter anderem berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen. Auch das abendliche Gassigehen mit dem Hund ist weiterhin erlaubt.
Für den Einzelhandel gilt ab Samstag darüber hinaus eine Untersagung von besonderen Verkaufsaktionen, wie beispielsweise Räumungs- oder Schlussverkäufe und besondere Rabattaktionen. Grund dafür sei, dass dabei aufgrund des Eventcharakters ein größerer Zustrom von Menschen erwartet werden kann.
Neu ist außerdem, dass nach Maßgabe des Landes ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen auch im Freien zu tragen ist, wenn der vorgegebene Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
Die bereits seit dem 5. Dezember geltenden Beschränkungen sind nach wie vor gültig, der Landkreis passt jedoch seine Kontaktbeschränkungen an die neuen Empfehlungen des Landes an. Das heißt: Durften sich in der vergangenen Woche lediglich zwei Personen eines Haushalts mit noch einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen, so dürfen sich ab Samstag auch Paare zweier Haushalte wieder treffen. Insgesamt also bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Ausnahmen für direkte Verwandte, die nicht im selben Haushalt leben, gibt es nicht mehr.
Weiterhin bleiben alle Sportstätten geschlossen. Das beinhaltet nun aber auch den Schulsport, den Studienbetrieb sowie den Freizeit- und Individualsport.
Landrat Stefan Bär und die Bürgermeister aus den Landkreisen verständigten sich im Rahmen einer Sitzung darauf, dass der Skilanglauf als Individualsport im Freien auch weiterhin erlaubt ist. Der Skiliftbetrieb ist weiterhin untersagt, auch Skikurse sind bis auf Weiteres verboten. Der klassische Weihnachtsbaumverkauf darf hingegen stattfinden, lediglich die Bewirtung von Kunden mit Heißgetränken und Imbiss ist untersagt.