Nach vorne blicken!
Jetzt muss Schluss sein! Es bringt nichts, mit einer weiteren Klage zunächst gegen die Nicht-Zulassung für die nächste Instanz vorzugehen und dann – den Erfolg vorausgesetzt – die ganze Sache in der zweiten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim erneut durchzukauen. Abgesehen vom Zeitfaktor sind da auch die Kosten: 45 000 Euro hat der Prozess die Stadt Tuttlingen bereits gekostet – die aktuelle Verhandlung noch nicht miteingerechnet. Das ist viel und sollte nicht noch mehr werden.
Sinnvoller ist es nun, vorauszuschauen. Wie können die Donauufer gestaltet werden, wenn der Pegelstand dauerhaft niedrig bleibt? Mit Sicherheit gibt es ansprechende Umsetzungsmöglichkeiten, die Tuttlingen genauso schön und lebenswert machen, wie eine voll aufgestaute Donau.
Allerdings muss auch gesagt werden: Es ist lobenwert, dass sich die Rathausspitze so vehement für ihre Stadt eingesetzt hat. Man muss sich nicht immer alles unkommentiert gefallen lassen – auch dann nicht, wenn in weiter Ferne beschlossene EU-Gesetze so gar nicht sinnvoll für die eigene Stadt erscheinen. Welche Schimpftiraden hätte sich das Rathaus anhören müssen, wenn es gleich klein beigegeben hätte?
Es war richtig, für die Belange der Stadt zu kämpfen. Doch jetzt muss Schluss sein: Schon die Abfuhr des Eilbeschlusses war ein Anzeichen dafür, in welche Richtung das Gericht tendiert. Weder zeitlich noch finanziell ist es wert, jetzt auch noch auszuprobieren, was die Mannheimer Richter dazu sagen würden.
Stattdessen sollte nun das Land in die Pflicht genommen werden, seinen Teil umzusetzen. So zum Beispiel, die Betonplatten im Bereich der Eltamündung und des Koppenland-Schlauches zu entfernen oder überhaupt einmal das Thema „KoppenlandSchlauch“anzugehen. Es liegt nicht nur an der Stadt Tuttlingen, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden kann.
●»