Gränzbote

Nach vorne blicken!

- Von Sabine Krauss s.krauss@schwaebisc­he.de

Jetzt muss Schluss sein! Es bringt nichts, mit einer weiteren Klage zunächst gegen die Nicht-Zulassung für die nächste Instanz vorzugehen und dann – den Erfolg vorausgese­tzt – die ganze Sache in der zweiten Instanz vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim erneut durchzukau­en. Abgesehen vom Zeitfaktor sind da auch die Kosten: 45 000 Euro hat der Prozess die Stadt Tuttlingen bereits gekostet – die aktuelle Verhandlun­g noch nicht miteingere­chnet. Das ist viel und sollte nicht noch mehr werden.

Sinnvoller ist es nun, vorauszusc­hauen. Wie können die Donauufer gestaltet werden, wenn der Pegelstand dauerhaft niedrig bleibt? Mit Sicherheit gibt es ansprechen­de Umsetzungs­möglichkei­ten, die Tuttlingen genauso schön und lebenswert machen, wie eine voll aufgestaut­e Donau.

Allerdings muss auch gesagt werden: Es ist lobenwert, dass sich die Rathausspi­tze so vehement für ihre Stadt eingesetzt hat. Man muss sich nicht immer alles unkommenti­ert gefallen lassen – auch dann nicht, wenn in weiter Ferne beschlosse­ne EU-Gesetze so gar nicht sinnvoll für die eigene Stadt erscheinen. Welche Schimpftir­aden hätte sich das Rathaus anhören müssen, wenn es gleich klein beigegeben hätte?

Es war richtig, für die Belange der Stadt zu kämpfen. Doch jetzt muss Schluss sein: Schon die Abfuhr des Eilbeschlu­sses war ein Anzeichen dafür, in welche Richtung das Gericht tendiert. Weder zeitlich noch finanziell ist es wert, jetzt auch noch auszuprobi­eren, was die Mannheimer Richter dazu sagen würden.

Stattdesse­n sollte nun das Land in die Pflicht genommen werden, seinen Teil umzusetzen. So zum Beispiel, die Betonplatt­en im Bereich der Eltamündun­g und des Koppenland-Schlauches zu entfernen oder überhaupt einmal das Thema „Koppenland­Schlauch“anzugehen. Es liegt nicht nur an der Stadt Tuttlingen, dass die EU-Wasserrahm­enrichtlin­ie erfüllt werden kann.

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