Schweinezüchter gegen Stadt Bad Dürrheim
Entschieden wird vor dem Verwaltungsgericht in Mannheim erst in zwei Wochen
BAD DÜRRHEIM (sbo) - Ein Landwirt will in Oberbaldingen bei Bad Dürrheim einen Schweine- und Aufzuchtstall errichten. Die Stadt Bad Dürrheim ist dagegen, befürchtet Geruchsbelästigung und will die Größe mit einem Bebauungsplan regulieren. Nun wird der Streit vor dem Verwaltungsgericht in Mannheim ausgetragen.
In einer mündlichen Verhandlung versuchte sich die Vorsitzende Richterin diese Woche, ein Bild zu dem Thema „Steuerung von Tierhaltungsanlagen Standort Rauhäcker“zu machen. Im Mittelpunkt standen vor allem die Emissionsgrenzen und wie man darauf kam. Die Richterin legte den beiden Parteien eine Einigung nahe. Ihre Entscheidung wird in rund 14 Tagen fallen.
Landwirt Urban Messner will auf dem Gewann Rauhäcker in Oberbaldingen einen Schweine- und Aufzuchtstall für 1362 Sauen und 5500 Ferkel bauen. Hinzu kommen noch die benötigten Anlagen, zu denen zwei Güllebehälter mit jeweils 2945 Kubikmetern gehören, wie auch Technikgebäude und fünf Futtersilos. Die Stadt sah darin eine Gefahr für den dreifach prädikatisierten Kurort Bad Dürrheim bezüglich Geruchsbelästigungen und Gülleausbringung. Die Bebauung in der von Messner geplanten Form wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Das Gremium verabschiedete stattdesssen den „Bebauungsplan zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen Ostbaar“, inklusive einer Veränderungssperre. Gegen diese Veränderungssperre des Bebauungsplans wehrte sich Urban Messer, die Klage ging bis zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.
Dieser entschied damals jedoch für die Stadt Bad Dürheim, dass alles rechtens sei, diesen Bebauungsplan so aufzustellen. Nun geht es darum, ob der Weg bis zur Verabschiedung rechtlich eingehalten wurde.
Torsten Heilshorn, der Anwalt der Stadt, gab sich nach der mündlichen Verhandlung zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht in Mannheim den Antrag auf Prüfung der Ungültigkeit des Bebauungsplans ablehnen wird. Andreas Staudacher, Anwalt von Urban Messner, zeigt sich abwartend. Sollte das Gericht für die Stadt entscheiden gibt es einen Bebauungsplan, der in der Praxis von seinem Mandanten nicht umsetzbar sei. Man müsse sich dann überlegen, Revision einzulegen. Diese geht dann an den Bundesverwaltungsgerichtshof nach Leipzig. Ob sie allerdings angenommen würde, und es somit zur Verhandlung käme, sei alles andere als sicher.
Derzeitige Möglichkeit für den Schweinezüchter: 560 Zuchtsauen zuzüglich 2014 Ferkel. Die Größe, die Urban Messner beantragt hatte, sei auch kein privilegiertes Vorhaben im Sinne von landwirtschaftlichem Vorhaben, so die Richterin. „Wir haben uns ernsthaft überlegt, ob es nicht besser ist, wenn Sie hier verlieren“, sagte Doerig an Messner gewandt, denn man müsse danach ja noch weiter zusammenleben. Zudem habe es im baurechtlichen Bereich nach der Bauantragsstellung eine Änderung des Baugesetzes gegeben, das – vereinfacht ausgedrückt – einen Betrieb dieser Größe als „agrarindustriell“einstuft. Und hier könne sich die Gemeinde aussuchen, wo man eine solche Anlage haben will und ob man sie überhaupt haben will.
Sie stellte klar: Wenn der Bebauungsplan wie er vorliegt als okay eingestuft wird, dann kann der kleine Betrieb gebaut werden, wenn er nichtig ist, dann steht die Stadt - allerdings auch Urban Messner - mit nichts da. Denn laut Richterin kann die Stadt nicht gezwungen werden, eine Planung für einen solchen Betrieb in die Wege zu leiten.
In der Beschwerdeführung war ein Knackpunkt die 0,3 Prozent Emission. Dies sage aus, dass in 0,3 Prozent der Jahresstunden der Betrieb einen wahrnehmbaren Geruch verbreitet. Einbezogen wurden bei dem Gutachten von der Stadt der bestehende Betrieb von Urban Messner, der bei einem Neubau kleiner würde, sowie ein
Viehbetrieb. Außer acht gelassen wurden die Kleinbetriebe in Oberbaldingen. Dies war für Messner nicht einsehbar.
Dies bestätigte Anwalt Torsten Heilshorn und begründete es damit, dass diese Betriebe mittel- und langfristig keine Zukunftschance hätten. Der Richterin ging es darum, wie man auf diese 0,3 Prozent kam. Der Gutachter der Stadt klärte auf: Aufgrund der Hochrechnungen und Windmessungen, die vom Gutachter von Urban Messner vorgenommen wurden, kam man auf diese 0,3 Prozent. Maßgeblich sei hier auch die Windrichtung, die durch die Messung berücksichtigt wurde.
In einer Stellungnahme von Urban Messner reklamierte er die Tatsache, dass die innerörtlichen Betriebe nicht berücksichtigt wurden, was er nicht verstehe, und warf der Stadt vor, dass andere Betriebe entstehen könnten auf dem Gebiet, deren Art nicht im Bebauungsplan genannt seien. Hier entgegnete Anwalt Heilshorn, dass ein Antrag für solch einen Betrieb die Aufstellung eines Bebauungsplans auslösen könne. Messner sieht sein Vorhaben behindert und erklärte: Die Erschließung koste viel Geld und sei wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Staudacher ergänzte: Das Thema Massentierhaltung habe alles andere überlagert.
Richterin Doerig versprach, dass die Wahrnehmung von Urban Messner in die Urteilsfindung einfließen würde.