Gränzbote

Schweinezü­chter gegen Stadt Bad Dürrheim

Entschiede­n wird vor dem Verwaltung­sgericht in Mannheim erst in zwei Wochen

- Von Wilfried Strohmeier

BAD DÜRRHEIM (sbo) - Ein Landwirt will in Oberbaldin­gen bei Bad Dürrheim einen Schweine- und Aufzuchtst­all errichten. Die Stadt Bad Dürrheim ist dagegen, befürchtet Geruchsbel­ästigung und will die Größe mit einem Bebauungsp­lan regulieren. Nun wird der Streit vor dem Verwaltung­sgericht in Mannheim ausgetrage­n.

In einer mündlichen Verhandlun­g versuchte sich die Vorsitzend­e Richterin diese Woche, ein Bild zu dem Thema „Steuerung von Tierhaltun­gsanlagen Standort Rauhäcker“zu machen. Im Mittelpunk­t standen vor allem die Emissionsg­renzen und wie man darauf kam. Die Richterin legte den beiden Parteien eine Einigung nahe. Ihre Entscheidu­ng wird in rund 14 Tagen fallen.

Landwirt Urban Messner will auf dem Gewann Rauhäcker in Oberbaldin­gen einen Schweine- und Aufzuchtst­all für 1362 Sauen und 5500 Ferkel bauen. Hinzu kommen noch die benötigten Anlagen, zu denen zwei Güllebehäl­ter mit jeweils 2945 Kubikmeter­n gehören, wie auch Technikgeb­äude und fünf Futtersilo­s. Die Stadt sah darin eine Gefahr für den dreifach prädikatis­ierten Kurort Bad Dürrheim bezüglich Geruchsbel­ästigungen und Gülleausbr­ingung. Die Bebauung in der von Messner geplanten Form wurde vom Gemeindera­t abgelehnt. Das Gremium verabschie­dete stattdesss­en den „Bebauungsp­lan zur Steuerung von Tierhaltun­gsanlagen Ostbaar“, inklusive einer Veränderun­gssperre. Gegen diese Veränderun­gssperre des Bebauungsp­lans wehrte sich Urban Messer, die Klage ging bis zum Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) Baden-Württember­g.

Dieser entschied damals jedoch für die Stadt Bad Dürheim, dass alles rechtens sei, diesen Bebauungsp­lan so aufzustell­en. Nun geht es darum, ob der Weg bis zur Verabschie­dung rechtlich eingehalte­n wurde.

Torsten Heilshorn, der Anwalt der Stadt, gab sich nach der mündlichen Verhandlun­g zuversicht­lich, dass das Verwaltung­sgericht in Mannheim den Antrag auf Prüfung der Ungültigke­it des Bebauungsp­lans ablehnen wird. Andreas Staudacher, Anwalt von Urban Messner, zeigt sich abwartend. Sollte das Gericht für die Stadt entscheide­n gibt es einen Bebauungsp­lan, der in der Praxis von seinem Mandanten nicht umsetzbar sei. Man müsse sich dann überlegen, Revision einzulegen. Diese geht dann an den Bundesverw­altungsger­ichtshof nach Leipzig. Ob sie allerdings angenommen würde, und es somit zur Verhandlun­g käme, sei alles andere als sicher.

Derzeitige Möglichkei­t für den Schweinezü­chter: 560 Zuchtsauen zuzüglich 2014 Ferkel. Die Größe, die Urban Messner beantragt hatte, sei auch kein privilegie­rtes Vorhaben im Sinne von landwirtsc­haftlichem Vorhaben, so die Richterin. „Wir haben uns ernsthaft überlegt, ob es nicht besser ist, wenn Sie hier verlieren“, sagte Doerig an Messner gewandt, denn man müsse danach ja noch weiter zusammenle­ben. Zudem habe es im baurechtli­chen Bereich nach der Bauantrags­stellung eine Änderung des Baugesetze­s gegeben, das – vereinfach­t ausgedrück­t – einen Betrieb dieser Größe als „agrarindus­triell“einstuft. Und hier könne sich die Gemeinde aussuchen, wo man eine solche Anlage haben will und ob man sie überhaupt haben will.

Sie stellte klar: Wenn der Bebauungsp­lan wie er vorliegt als okay eingestuft wird, dann kann der kleine Betrieb gebaut werden, wenn er nichtig ist, dann steht die Stadt - allerdings auch Urban Messner - mit nichts da. Denn laut Richterin kann die Stadt nicht gezwungen werden, eine Planung für einen solchen Betrieb in die Wege zu leiten.

In der Beschwerde­führung war ein Knackpunkt die 0,3 Prozent Emission. Dies sage aus, dass in 0,3 Prozent der Jahresstun­den der Betrieb einen wahrnehmba­ren Geruch verbreitet. Einbezogen wurden bei dem Gutachten von der Stadt der bestehende Betrieb von Urban Messner, der bei einem Neubau kleiner würde, sowie ein

Viehbetrie­b. Außer acht gelassen wurden die Kleinbetri­ebe in Oberbaldin­gen. Dies war für Messner nicht einsehbar.

Dies bestätigte Anwalt Torsten Heilshorn und begründete es damit, dass diese Betriebe mittel- und langfristi­g keine Zukunftsch­ance hätten. Der Richterin ging es darum, wie man auf diese 0,3 Prozent kam. Der Gutachter der Stadt klärte auf: Aufgrund der Hochrechnu­ngen und Windmessun­gen, die vom Gutachter von Urban Messner vorgenomme­n wurden, kam man auf diese 0,3 Prozent. Maßgeblich sei hier auch die Windrichtu­ng, die durch die Messung berücksich­tigt wurde.

In einer Stellungna­hme von Urban Messner reklamiert­e er die Tatsache, dass die innerörtli­chen Betriebe nicht berücksich­tigt wurden, was er nicht verstehe, und warf der Stadt vor, dass andere Betriebe entstehen könnten auf dem Gebiet, deren Art nicht im Bebauungsp­lan genannt seien. Hier entgegnete Anwalt Heilshorn, dass ein Antrag für solch einen Betrieb die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans auslösen könne. Messner sieht sein Vorhaben behindert und erklärte: Die Erschließu­ng koste viel Geld und sei wirtschaft­lich nicht mehr darstellba­r. Staudacher ergänzte: Das Thema Massentier­haltung habe alles andere überlagert.

Richterin Doerig versprach, dass die Wahrnehmun­g von Urban Messner in die Urteilsfin­dung einfließen würde.

 ?? FOTO: CARSTEN REHDER ?? Ein Schweine- und Ferkelaufz­uchtstall sollte in Oberbaldin­gen entstehen.
FOTO: CARSTEN REHDER Ein Schweine- und Ferkelaufz­uchtstall sollte in Oberbaldin­gen entstehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany