Gränzbote

Netto hat Bauantrag bereits gestellt

Bis zum Sommer 2021 soll der neue Lebensmitt­elmarkt in Bubsheim entstehen

- Von Frank Czilwa

BUBSHEIM - Voraussich­tlich im Sommer 2021 wird der Netto-Discounter an der Bubsheimer AntonHärin­g-Straße öffnen können. Bevor Anfang 2021 die Baugenehmi­gung erteilt werden kann, sind noch ein paar Maßnahmen notwendig.

Der neue Discounter soll die Grundverso­rgung der rund 1400 Bubsheimer sichern und das Angebot des bestehende­n Einzelhänd­lers „Rotkäppche­n“ergänzen, der auf der dem jetzt geplanten Discounter gegenüberl­iegenden Straßensei­te liegt.

„Der Rotkäppche­n-Markt hat zwar ein breites Angebot“, so Bürgermeis­ter Thomas Leibinger im Gespräch mit unserer Zeitung, und vor allem auch viele Bubsheimer, die aus dem osteuropäi­schen Raum stammen – Russland, Polen oder Ungarn – kauften gerne dort ein, „aber nicht alles, was für die alltäglich­e Versorgung nötig ist.“

Die Bruttogesc­hossfläche des geplanten Marktes beträgt rund 1300 Quadratmet­er, die Verkaufsfl­äche 772 Quadratmet­er, und 56 Stellplätz­e sind insgesamt vorgesehen.

Das Baugesuch ist bereits eingereich­t, und sobald es das Wetter zulässt, soll mit den notwendige­n Bodenverbe­sserungsma­ßnahmen

begonnen werden. Da sich das Areal auf dem Gelände einer früheren

Mülldeponi­e befindet, muss der Untergrund verdichtet werden, indem ein Teil des Bodens ausgebagge­rt und mit Kalk vermischt wieder eingebaut wird, erläutert Bürgermeis­ter Leibinger.

Im Vorfeld der Baugenehmi­gung müssen außerdem naturschut­zrechtlich­e Vorgaben erfüllt werden.

Da Lebensräum­e für verschiede­ne Vogelarten verloren gehen werden und sich durch den vermehrten Verkehr auch die ökologisch­e Qualität der unmittelba­ren Umgebung verschlech­tern wird, werden in Zusammenar­beit mit dem Forstamt an verschiede­nen Stellen der Bubsheimer Gemarkunge­n entspreche­nde Ausgleichs­maßnahmen durchgefüh­rt. Das Gelände des Markts selbst erhält am Rand auch Grünfläche­n und wird an zweieinhal­b Seiten von einer Hecke umgeben sein.

Der Bebauungsp­lan (BBP) „Sondergebi­et Lebensmitt­elmarkt, Anton-Häring-Straße“legt die Rahmenbedi­ngungen für den Bau fest. Laut BBP sind eine maximale Verkaufsfl­äche von 800 Quadratmet­ern (einschließ­lich Backshop), eine Cafeteria und andere ergänzende gastronomi­sche Nutzung sowie „betriebsno­twendige Nebenanlag­en“wie Lagerräume und anderes erlaubt.

Höchstens ein Viertel des Sortiments darf laut Bebauungsp­lan aus Nicht-Lebensmitt­eln bestehen.

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FOTO: FRANK CZILWA Ruht zum Ende des Jahres noch unter einer Schnedecke: das Gelände für den neuen Markt.

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