Netto hat Bauantrag bereits gestellt
Bis zum Sommer 2021 soll der neue Lebensmittelmarkt in Bubsheim entstehen
BUBSHEIM - Voraussichtlich im Sommer 2021 wird der Netto-Discounter an der Bubsheimer AntonHäring-Straße öffnen können. Bevor Anfang 2021 die Baugenehmigung erteilt werden kann, sind noch ein paar Maßnahmen notwendig.
Der neue Discounter soll die Grundversorgung der rund 1400 Bubsheimer sichern und das Angebot des bestehenden Einzelhändlers „Rotkäppchen“ergänzen, der auf der dem jetzt geplanten Discounter gegenüberliegenden Straßenseite liegt.
„Der Rotkäppchen-Markt hat zwar ein breites Angebot“, so Bürgermeister Thomas Leibinger im Gespräch mit unserer Zeitung, und vor allem auch viele Bubsheimer, die aus dem osteuropäischen Raum stammen – Russland, Polen oder Ungarn – kauften gerne dort ein, „aber nicht alles, was für die alltägliche Versorgung nötig ist.“
Die Bruttogeschossfläche des geplanten Marktes beträgt rund 1300 Quadratmeter, die Verkaufsfläche 772 Quadratmeter, und 56 Stellplätze sind insgesamt vorgesehen.
Das Baugesuch ist bereits eingereicht, und sobald es das Wetter zulässt, soll mit den notwendigen Bodenverbesserungsmaßnahmen
begonnen werden. Da sich das Areal auf dem Gelände einer früheren
Mülldeponie befindet, muss der Untergrund verdichtet werden, indem ein Teil des Bodens ausgebaggert und mit Kalk vermischt wieder eingebaut wird, erläutert Bürgermeister Leibinger.
Im Vorfeld der Baugenehmigung müssen außerdem naturschutzrechtliche Vorgaben erfüllt werden.
Da Lebensräume für verschiedene Vogelarten verloren gehen werden und sich durch den vermehrten Verkehr auch die ökologische Qualität der unmittelbaren Umgebung verschlechtern wird, werden in Zusammenarbeit mit dem Forstamt an verschiedenen Stellen der Bubsheimer Gemarkungen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Das Gelände des Markts selbst erhält am Rand auch Grünflächen und wird an zweieinhalb Seiten von einer Hecke umgeben sein.
Der Bebauungsplan (BBP) „Sondergebiet Lebensmittelmarkt, Anton-Häring-Straße“legt die Rahmenbedingungen für den Bau fest. Laut BBP sind eine maximale Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern (einschließlich Backshop), eine Cafeteria und andere ergänzende gastronomische Nutzung sowie „betriebsnotwendige Nebenanlagen“wie Lagerräume und anderes erlaubt.
Höchstens ein Viertel des Sortiments darf laut Bebauungsplan aus Nicht-Lebensmitteln bestehen.