Steuergeschenke zum Wahljahr
2021 entlastet der Bund den Steuerzahler – Viele Bürger profitieren vom Wegfall des Solidaritätszuschlags
BERLIN - Die meisten Bürger in der Bundesrepublik müssen von Januar an keinen Soli mehr zahlen. Zudem steigt der Grundfreibetrag. Außerdem gibt es eine Prämie für Mobilität. Insgesamt werden die Steuerzahler 2021 deutlich entlastet. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Ende des Soli: Für die meisten Steuerzahler entfällt nach 30 Jahren von 2021 an der Solidaritätszuschlag. Das macht sich in der Steuerlast erheblich bemerkbar. Ein Single mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30 000 Euro zahlt alleine dadurch 285 Euro weniger. Bei einem Einkommen von 60 000 Euro sind es bereits 893 Euro Ersparnis. Ein Ehepaar mit diesem Einkommen wird um 512 Euro entlastet, beim doppelten Einkommen sogar um 1786 Euro. Allerdings entfällt der Soli nicht für alle Steuerzahler. Bezieher hoher Einkommen von einem Betrag von 61.127 Euro als Single und 124 254 Euro als Ehepaar müssen ihn weiterhin entrichten. Von diesen Grenzwerten an wird der Soli je nach Einkommenshöhe
nach und nach von null Prozent auf 5,5 Prozent angehoben. Den vollen Satz verlangt das Finanzamt von einem Einkommen von 96 822 Euro an bei Singles und 193 644 Euro bei Paaren.
Grundfreibetrag steigt: Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag für das Existenzminimum um 336 Euro auf 9744 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19 488 Euro. Ab diesen Einkommen werden erst Einkommensteuern erhoben. Damit bleibt ein zusätzlichen Teil des zu versteuernden Einkommens steuerfrei. Singles mit 30 000 Euro im Jahr werden so zusätzlich um 96 Euro entlastet, Ehepaare mit 80 000 Euro Einkommen um 238 Euro.
Höhere Pendlerpauschale: Entlastet werden auch Fernpendler – und das in den kommenden fünf Jahren. Voraussetzung ist ein Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr. Die Pendlerpauschale steigt in einem ersten Schritt um fünf auf 35 Cent. Von 2024 an können noch einmal drei Cent mehr abgesetzt werden. Bei kürzeren Arbeitswegen bleibt es bei 30 Cent pro Kilometer. Je nach Entfernung der Arbeitsstelle und Zahl der gefahrenen Tage summiert sich die Ersparnis schnell auf mehrere Hundert Euro. Laut Stiftung Warentest beträgt der Vorteil bei einer Entfernung von 50 Kilometer und 150 Bürotagen zum Beispiel 225 Euro.
Prämie für Mobilität: Neu ist eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener mit einem langen Arbeitsweg. Auch hier muss der Weg zum Arbeitsplatz wenigstens 21 Kilometer betragen. Ab dieser Entfernung bezahlt das Finanzamt Beschäftigten, die keine Steuern bezahlen müssen, 4,9 Cent pro Kilometer. Die Berechnung ist kompliziert. Bei einem Arbeitsweg von 40 Kilometern und 150 Arbeitstagen im Jahr überweist das Finanzamt einem Arbeitnehmer nach Berechnung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe 147 Euro Mobilitätsprämie. Wichtig zu wissen: Um das Geld zu erhalten, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Kurzarbeiter: Eine schlechte Nachricht haben die Steuerexperten
Achtung
für viele Kurzarbeiter. Sie müssen bei einer ungünstigen Konstellation Steuern für das Jahr 2020 nachzahlen. Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, doch erhöht es das Einkommen. Die prozentuale Höhe der Lohnsteuer steigt mit dem Einkommen. Das Finanzamt legt den Durchschnittssteuersatz des normalen Einkommens plus Kurzarbeitergeld als Maßstab für die Besteuerung des regulären Lohnes an. Der automatische Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber orientiert sich dagegen am niedrigeren regulären Einkommen. Dadurch kann es sein, dass zu wenig Vorauszahlung geleistet wurde und das Finanzamt einen Nachschlag einfordert.
Homeoffice-Nachlass: Frisch beschlossen wurde eine Anrechnung des Homeoffice bei der Steuer für jene, die kein häusliches Arbeitszimmer vorweisen können. Pro Tag können fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr abgesetzt werden.
Höhere Pauschbeträge für Behinderte: Die Pauschbeträge für Behinderte
verdoppeln sich im kommenden Jahr. Die Höhe ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig. Bei einer Behinderung von 50 Prozent beträgt er zum Beispiel bisher 570 Euro und künftig 1140 Euro. Bei einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro bezahlt ein alleinstehender Behinderter allein dadurch im kommenden Jahr 173 Euro weniger an das Finanzamt.
Mehr Kindergeld: Vom 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro. Ebenfalls angehoben werden die Kinderfreibeträge. Das ist für alle Eltern wichtig, für die eine Steuererleichterung mehr bringt als das Kindergeld. Insgesamt summieren sich die Freibeträge pro Kind dann auf 8388 Euro.
Entlastung für Alleinerziehende: Allein lebende Elternteile, in deren Haushalt nur das Kind oder die Kinder mit wohnen, erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 2100 Euro. Der schon länger bestehende Entlastungsbetrag von 1908 Euro für das erste Kind sowie 240 Euro für jedes weitere Kind bleibt erhalten.