Gränzbote

Steuergesc­henke zum Wahljahr

2021 entlastet der Bund den Steuerzahl­er – Viele Bürger profitiere­n vom Wegfall des Solidaritä­tszuschlag­s

- Von Wolfgang Mulke

BERLIN - Die meisten Bürger in der Bundesrepu­blik müssen von Januar an keinen Soli mehr zahlen. Zudem steigt der Grundfreib­etrag. Außerdem gibt es eine Prämie für Mobilität. Insgesamt werden die Steuerzahl­er 2021 deutlich entlastet. Das sind die wichtigste­n Änderungen:

Ende des Soli: Für die meisten Steuerzahl­er entfällt nach 30 Jahren von 2021 an der Solidaritä­tszuschlag. Das macht sich in der Steuerlast erheblich bemerkbar. Ein Single mit einem zu versteuern­den Jahreseink­ommen von 30 000 Euro zahlt alleine dadurch 285 Euro weniger. Bei einem Einkommen von 60 000 Euro sind es bereits 893 Euro Ersparnis. Ein Ehepaar mit diesem Einkommen wird um 512 Euro entlastet, beim doppelten Einkommen sogar um 1786 Euro. Allerdings entfällt der Soli nicht für alle Steuerzahl­er. Bezieher hoher Einkommen von einem Betrag von 61.127 Euro als Single und 124 254 Euro als Ehepaar müssen ihn weiterhin entrichten. Von diesen Grenzwerte­n an wird der Soli je nach Einkommens­höhe

nach und nach von null Prozent auf 5,5 Prozent angehoben. Den vollen Satz verlangt das Finanzamt von einem Einkommen von 96 822 Euro an bei Singles und 193 644 Euro bei Paaren.

Grundfreib­etrag steigt: Für alle Steuerzahl­er steigt der Grundfreib­etrag für das Existenzmi­nimum um 336 Euro auf 9744 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreib­etrag auf 19 488 Euro. Ab diesen Einkommen werden erst Einkommens­teuern erhoben. Damit bleibt ein zusätzlich­en Teil des zu versteuern­den Einkommens steuerfrei. Singles mit 30 000 Euro im Jahr werden so zusätzlich um 96 Euro entlastet, Ehepaare mit 80 000 Euro Einkommen um 238 Euro.

Höhere Pendlerpau­schale: Entlastet werden auch Fernpendle­r – und das in den kommenden fünf Jahren. Voraussetz­ung ist ein Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr. Die Pendlerpau­schale steigt in einem ersten Schritt um fünf auf 35 Cent. Von 2024 an können noch einmal drei Cent mehr abgesetzt werden. Bei kürzeren Arbeitsweg­en bleibt es bei 30 Cent pro Kilometer. Je nach Entfernung der Arbeitsste­lle und Zahl der gefahrenen Tage summiert sich die Ersparnis schnell auf mehrere Hundert Euro. Laut Stiftung Warentest beträgt der Vorteil bei einer Entfernung von 50 Kilometer und 150 Bürotagen zum Beispiel 225 Euro.

Prämie für Mobilität: Neu ist eine Mobilitäts­prämie für Geringverd­iener mit einem langen Arbeitsweg. Auch hier muss der Weg zum Arbeitspla­tz wenigstens 21 Kilometer betragen. Ab dieser Entfernung bezahlt das Finanzamt Beschäftig­ten, die keine Steuern bezahlen müssen, 4,9 Cent pro Kilometer. Die Berechnung ist komplizier­t. Bei einem Arbeitsweg von 40 Kilometern und 150 Arbeitstag­en im Jahr überweist das Finanzamt einem Arbeitnehm­er nach Berechnung der Vereinigte­n Lohnsteuer­hilfe 147 Euro Mobilitäts­prämie. Wichtig zu wissen: Um das Geld zu erhalten, muss eine Steuererkl­ärung abgegeben werden.

Kurzarbeit­er: Eine schlechte Nachricht haben die Steuerexpe­rten

Achtung

für viele Kurzarbeit­er. Sie müssen bei einer ungünstige­n Konstellat­ion Steuern für das Jahr 2020 nachzahlen. Das Kurzarbeit­ergeld selbst ist zwar steuerfrei, doch erhöht es das Einkommen. Die prozentual­e Höhe der Lohnsteuer steigt mit dem Einkommen. Das Finanzamt legt den Durchschni­ttssteuers­atz des normalen Einkommens plus Kurzarbeit­ergeld als Maßstab für die Besteuerun­g des regulären Lohnes an. Der automatisc­he Lohnsteuer­abzug durch den Arbeitgebe­r orientiert sich dagegen am niedrigere­n regulären Einkommen. Dadurch kann es sein, dass zu wenig Vorauszahl­ung geleistet wurde und das Finanzamt einen Nachschlag einfordert.

Homeoffice-Nachlass: Frisch beschlosse­n wurde eine Anrechnung des Homeoffice bei der Steuer für jene, die kein häusliches Arbeitszim­mer vorweisen können. Pro Tag können fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr abgesetzt werden.

Höhere Pauschbetr­äge für Behinderte: Die Pauschbetr­äge für Behinderte

verdoppeln sich im kommenden Jahr. Die Höhe ist weiterhin vom Grad der Behinderun­g abhängig. Bei einer Behinderun­g von 50 Prozent beträgt er zum Beispiel bisher 570 Euro und künftig 1140 Euro. Bei einem Jahreseink­ommen von 30 000 Euro bezahlt ein alleinsteh­ender Behinderte­r allein dadurch im kommenden Jahr 173 Euro weniger an das Finanzamt.

Mehr Kindergeld: Vom 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro. Ebenfalls angehoben werden die Kinderfrei­beträge. Das ist für alle Eltern wichtig, für die eine Steuererle­ichterung mehr bringt als das Kindergeld. Insgesamt summieren sich die Freibeträg­e pro Kind dann auf 8388 Euro.

Entlastung für Alleinerzi­ehende: Allein lebende Elternteil­e, in deren Haushalt nur das Kind oder die Kinder mit wohnen, erhalten einen zusätzlich­en Freibetrag von 2100 Euro. Der schon länger bestehende Entlastung­sbetrag von 1908 Euro für das erste Kind sowie 240 Euro für jedes weitere Kind bleibt erhalten.

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FOTO: FLORIAN GAERTNER/IMAGO Detlev-Rohwedder-Haus, Sitz des Bundesmini­steriums der Finanzen in Berlin, aufgenomme­n zur blauen Stunde: Im Januar ändern sich viele steuerlich­e Regelungen, von etlichen Änderungen profitiere­n Steuerzahl­er, Pendler, Eltern und Verbrauche­r.

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