Rietheim-Weilheim passt Gebühren an
Wasser-, Abwasser- und Friedhofsgebühren sind neu kalkuliert und vom Gemeinderat beschlossen worden
RIETHEIM-WEILHEIM (ale) - Die Gemeinde Rietheim-Weilheim hat ihre Wasser-, Abwasser- und Friedhofsgebühren angepasst. Den Vorschlägen der Verwaltung stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu.
Kämmerer Jochen Karl hatte zur Neukalkulation der Wassergebühren Prognosen und Schätzungen für das Jahr 2021 aufgestellt. Bürgermeister Jochen Arno betonte, dass die Gemeinde in den vergangenen Jahren viel in die Wasserversorgung investiert habe und auch künftig weiter investieren wolle.
Ab dem kommenden Jahr beträgt der Preis pro Kubikmeter Wasser 2,16 Euro (bislang: zwei Euro). Die Abwassergebühr liegt künftig bei 3,39 Euro pro Kubikmeter (bislang: 3,25 Euro). Günstiger wird hingegen die Niederschlagswassergebühr. Pro Quadratmeter liegt diese ab dem 1. Januar 2021 bei 0,39 Euro (bislang: 0,43 Euro).
Bei den Bestattungsgebühren der Gemeinde bleiben die meisten Posten unverändert. Die Bestattungsgebühr beträgt in der Urnenwandnische nach wie vor 150 Euro. Auch an den Bestattungsgebühren im Erdgrab
für Erwachsene (600 Euro), Kinder (150 Euro) und im Urnengrab (150 Euro) ändert sich im Vergleich zum Vorjahr nichts. Die Zubettung der Urne im Erdgrab jedoch kostet künftig 250 statt bislang 150 Euro.
Erhöhungen gibt es allerdings bei den Friedhofsgebühren. Ein Erwachsenenreihengrab kostet künftig 1000 Euro bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren (bislang: 900 Euro), ein Urnengrab 700 Euro (bislang: 500 Euro) und ein Doppelwahlgrab 4000 Euro (bislang: 3000 Euro). Eine zusätzliche Urne im
Erdgrab kostet künftig 250 statt bislang 150 Euro. Die Verlängerung von Nutzungsrechten schlägt pro Jahr mit 133 Euro statt bislang 100 Euro zu Buche. Kostenfrei bleiben soll die Grabnutzungsgebühr für ein Kinderreihengrab.
Trotz der Erhöhung der Gebühren erreiche die Gemeinde damit gerade einmal einen Kostendeckungsbeitrag von unter 30 Prozent, betonte Kämmerer Jochen Karl. Für das Jahr 2021 rechne er daher im Bereich der Friedhofs- und Bestattungskosten mit einem Abmangel in Höhe von knapp 90 000 Euro.