Sender scheitern in Karlsruhe mit Eilantrag zum Rundfunkbeitrag
KARLSRUHE (epd/dpa) - ARD, ZDF und Deutschlandradio sind mit dem Versuch gescheitert, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar per Eilantrag durchzusetzen. Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde nicht gefällt. Der Rundfunkbeitrag bleibt damit vorläufig bei 17,50 Euro, vorgesehen war eine Erhöhung um 86 Cent. Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten hatten sich mit ihrem Eilantrag gegen die Blockade der Beitragserhöhung durch das Land Sachsen-Anhalt gewehrt. Nach aktueller Rechtslage müssen medienrechtliche Staatsverträge von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte jedoch am 8. Dezember die Vorlage für den Landtag zurückgezogen, die die Ratifizierung des Medienänderungsstaatsvertrags vorsah. Dieser regelt unter anderem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab der kommenden Beitragsperiode (2021 bis 2024). Durch den Rückzug der Vorlage rettete Haseloff seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament. Die ARD hat nach der Entscheidung von Dienstag Auswirkungen auf das Programm angekündigt. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte mit: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“