Drogenhändler verurteilt
Bewährungsstrafe beträgt ein Jahr und acht Monate – Größeres Netzwerk vermutet
TUTTLINGEN/SPAICHINGEN - Am Montag ist am Amtsgericht Tuttlingen ein Urteil im Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler gefallen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte rund um Spaichingen gewerbsmäßig Marihuana verkauft hat und verurteilte ihn zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Mithilfe von Zeugen und Chatprotokollen hat sich Richter Thomas Straub ein Bild des Falls gemacht. Doch einige Zusammenhänge bleiben unklar.
Alle drei Zeugen, die beim Fortsetzungstermin aussagten, haben eins gemeinsam: Sie sollen Drogen vom Angeklagten gekauft und teilweise weiterverkauft haben. Sie alle wurden dafür bereits in eigenen Verhandlungen verurteilt. Und sie alle hielten sich bei ihren Aussagen im aktuellen Prozess sehr zurück. Der erste Zeuge soll im Zeitraum von September 2017 bis September 2018 regelmäßig Drogen gekauft haben – entweder direkt vom Angeklagten, einem 25-jährigen Deutschen, oder durch Dritte, zu denen der Angeklagte den Kontakt hergestellt hat.
Doch bei den Details wird es undurchsichtig: Der Zeuge konnte nicht mehr sagen, wie viel er genau gekauft hat, wie häufig und wie oft er die Drogen vom Angeklagten persönlich erhalten hat. Gleichzeitig gab er an, bei seiner Befragung durch einen Polizeibeamten unter Druck gesetzt worden zu sein. Er habe gegen den Polizisten daher auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Davon zeigte sich der Richter unbeeindruckt. Da der Zeuge bereits wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde, konnte der Richter die gekauften Mengen in der ersten Aussage des Zeugen in dessen Akte nachlesen.
Die beiden anderen Zeugen haben ebenfalls Drogen gekauft, gaben jedoch an, dass dies nicht über den Angeklagten passiert sein soll. Das war ein Argument für die Verteidigerin, den Freispruch ihres Mandanten zu fordern. Auch die Chatprotokolle zwischen Angeklagtem und Zeugen hielt sie für keinen ausreichenden Beweis, da die Chats mit zahlreichen Codes verschlüsselt waren. Die Ansicht der Ermittler, dass es sich dabei um Absprachen für eine Drogenübergabe handele, teilte die Verteidigung nicht.
Dennoch schloss sich der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Richter wertete auch die Chatprotokolle als glaubhaften Beweis, betonte aber, dass es sich dabei wohl nur um einen „kleinen Ausschnitt des Geschehens“handle.
Damit bezieht er sich unter anderem auf den Bruder des Angeklagten, der derzeit ebenfalls wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Konstanz steht. Hinter den beiden Brüdern vermuten Ermittler ein größeres Netzwerk, das rund um den Heuberg mit Marihuana und Amphetaminen gehandelt haben soll. Ein Urteil in dessen Prozess steht noch aus.
Der 25-Jährige, der sich vor dem Amtsgericht Tuttlingen verantworten musste, machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Unklar ist auch, ob er selbst drogenabhängig ist oder war. Der Mann ist geschieden und berufstätig in einem Angestelltenverhältnis tätig.