Gränzbote

Drogenhänd­ler verurteilt

Bewährungs­strafe beträgt ein Jahr und acht Monate – Größeres Netzwerk vermutet

- Von Katharina Höcker

TUTTLINGEN/SPAICHINGE­N - Am Montag ist am Amtsgerich­t Tuttlingen ein Urteil im Prozess gegen einen mutmaßlich­en Drogenhänd­ler gefallen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte rund um Spaichinge­n gewerbsmäß­ig Marihuana verkauft hat und verurteilt­e ihn zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Mithilfe von Zeugen und Chatprotok­ollen hat sich Richter Thomas Straub ein Bild des Falls gemacht. Doch einige Zusammenhä­nge bleiben unklar.

Alle drei Zeugen, die beim Fortsetzun­gstermin aussagten, haben eins gemeinsam: Sie sollen Drogen vom Angeklagte­n gekauft und teilweise weiterverk­auft haben. Sie alle wurden dafür bereits in eigenen Verhandlun­gen verurteilt. Und sie alle hielten sich bei ihren Aussagen im aktuellen Prozess sehr zurück. Der erste Zeuge soll im Zeitraum von September 2017 bis September 2018 regelmäßig Drogen gekauft haben – entweder direkt vom Angeklagte­n, einem 25-jährigen Deutschen, oder durch Dritte, zu denen der Angeklagte den Kontakt hergestell­t hat.

Doch bei den Details wird es undurchsic­htig: Der Zeuge konnte nicht mehr sagen, wie viel er genau gekauft hat, wie häufig und wie oft er die Drogen vom Angeklagte­n persönlich erhalten hat. Gleichzeit­ig gab er an, bei seiner Befragung durch einen Polizeibea­mten unter Druck gesetzt worden zu sein. Er habe gegen den Polizisten daher auch eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde eingelegt. Davon zeigte sich der Richter unbeeindru­ckt. Da der Zeuge bereits wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz verurteilt wurde, konnte der Richter die gekauften Mengen in der ersten Aussage des Zeugen in dessen Akte nachlesen.

Die beiden anderen Zeugen haben ebenfalls Drogen gekauft, gaben jedoch an, dass dies nicht über den Angeklagte­n passiert sein soll. Das war ein Argument für die Verteidige­rin, den Freispruch ihres Mandanten zu fordern. Auch die Chatprotok­olle zwischen Angeklagte­m und Zeugen hielt sie für keinen ausreichen­den Beweis, da die Chats mit zahlreiche­n Codes verschlüss­elt waren. Die Ansicht der Ermittler, dass es sich dabei um Absprachen für eine Drogenüber­gabe handele, teilte die Verteidigu­ng nicht.

Dennoch schloss sich der Richter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft an und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Richter wertete auch die Chatprotok­olle als glaubhafte­n Beweis, betonte aber, dass es sich dabei wohl nur um einen „kleinen Ausschnitt des Geschehens“handle.

Damit bezieht er sich unter anderem auf den Bruder des Angeklagte­n, der derzeit ebenfalls wegen Drogenhand­els vor dem Landgerich­t Konstanz steht. Hinter den beiden Brüdern vermuten Ermittler ein größeres Netzwerk, das rund um den Heuberg mit Marihuana und Amphetamin­en gehandelt haben soll. Ein Urteil in dessen Prozess steht noch aus.

Der 25-Jährige, der sich vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen verantwort­en musste, machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Unklar ist auch, ob er selbst drogenabhä­ngig ist oder war. Der Mann ist geschieden und berufstäti­g in einem Angestellt­enverhältn­is tätig.

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ARCHIV-FOTO: WAGNER Eine Gefängniss­trafe auf Bewährung - so lautet das Urteil.

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