Kreis unterstützt Tagesmütter
LANDKREIS TUTTLINGEN (pm) Neben den Schulen und Kindergärten sind auch die Tagesmütter von den Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens besonders betroffen. Durch die Notbetreuung, die seit dem 16. Dezember und noch bis zum 10. Januar gilt, erhalten die Frauen weniger Geld. Der Landkreis Tuttlingen will, so steht es in einer Pressemitteilung der Verwaltung, den finanziellen Schaden mindern.
Nicht wenige Tagesmütter sind auf das Betreuungsgeld der Eltern beziehungsweise des Landkreises angewiesen. „Der Regelbetrieb an Betreuung ist aber noch untersagt“, erklärt Sozialdezernent Bernd Mager. Aufgrund der Schließung drohen zahlreichen Tagesmüttern erhebliche finanzielle Einbußen.
„Wir wollen die laufende Geldleistung im Dezember 2020 und Januar 2021 auch dann nicht kürzen, wenn zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar 2021 keine Notbetreuung erfolgt. Damit wollen wir anerkennen, dass die Kindertagespflegepersonen in den letzten Monaten trotz der steigenden Infektionszahlen während der Corona-Pandemie Kinder betreut haben“, sagte Mager weiter.
Sollten die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie verlängert werden, will der Landkreis – falls keine Notbetreuung stattfindet – 80 % der Geldleistung auszahlen. „Damit orientieren wir uns an den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände“, meinte Mager in der Mitteilung.