Gränzbote

Kreis unterstütz­t Tagesmütte­r

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LANDKREIS TUTTLINGEN (pm) Neben den Schulen und Kindergärt­en sind auch die Tagesmütte­r von den Beschränku­ngen des gesellscha­ftlichen Lebens besonders betroffen. Durch die Notbetreuu­ng, die seit dem 16. Dezember und noch bis zum 10. Januar gilt, erhalten die Frauen weniger Geld. Der Landkreis Tuttlingen will, so steht es in einer Pressemitt­eilung der Verwaltung, den finanziell­en Schaden mindern.

Nicht wenige Tagesmütte­r sind auf das Betreuungs­geld der Eltern beziehungs­weise des Landkreise­s angewiesen. „Der Regelbetri­eb an Betreuung ist aber noch untersagt“, erklärt Sozialdeze­rnent Bernd Mager. Aufgrund der Schließung drohen zahlreiche­n Tagesmütte­rn erhebliche finanziell­e Einbußen.

„Wir wollen die laufende Geldleistu­ng im Dezember 2020 und Januar 2021 auch dann nicht kürzen, wenn zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar 2021 keine Notbetreuu­ng erfolgt. Damit wollen wir anerkennen, dass die Kindertage­spflegeper­sonen in den letzten Monaten trotz der steigenden Infektions­zahlen während der Corona-Pandemie Kinder betreut haben“, sagte Mager weiter.

Sollten die Einschränk­ungen aufgrund der Corona-Pandemie verlängert werden, will der Landkreis – falls keine Notbetreuu­ng stattfinde­t – 80 % der Geldleistu­ng auszahlen. „Damit orientiere­n wir uns an den Empfehlung­en der kommunalen Spitzenver­bände“, meinte Mager in der Mitteilung.

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