Geflügelpest: Landkreis Tuttlingen erlässt Stallpflicht
Der Kontakt mit Wildvögeln soll vermieden werden – Eine Ansteckung auf Menschen und andere Tiere ist bisher nicht bekannt
LANDKREIS TUTTLINGEN - Die Geflügelpest hat den Landkreis Tuttlingen erreicht. Bei einem Höckerschwan, der im Kreisgebiet wegen Anzeichen einer Gehirnerkrankung erlegt worden ist, war ein Test des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg auf die Hochpathogene Aviäre Influenza positiv. Obwohl die Lage nicht so dramatisch wie in Teilen Norddeutschlands ist, gilt nun eine Stallpflicht für Hausgeflügel.
In den vergangenen Tagen sind an der Nord- und Ostseeküste rund 16 000 tote und sterbende Wild- und Wasservögel, die an der Aviären Influenza (AI) verendet sind, gefunden worden. Zudem mussten große Bestände an Nutztieren gekeult werden. Die Geflügelpest, schreibt der Landkreis Tuttlingen in einer Pressemitteilung, grassiere dort in einer „sehr dynamischen Weise“.
Vergleichbar ist die Situation im Kreis nicht, erklärt Pressesprecherin Julia Hager. Durch die Erkrankung eines Mäusebussards, der bei einem Weiher bei Donaueschingen gefunden worden war, und des Schwans im Kreis Tuttlingen habe man die Krankheit nun wahrgenommen. „Wir handeln und ergreifen Maßnahmen, damit es nicht so weit kommt“, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung.
Schließlich würden gerade an der Oberen Donau mit den Nebenflüssen viele Wasservögel überwintern. Von daher sei davon auzugehen, „dass das Virus sich in der Umgebung bereits ausgebreitet hat“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis, die zusammen eine Allgemeinverfügung erlassen haben. Anders als bei dem Bussard steht die Bestätigung der Erkrankung mit der Geflügelpest bei dem Schwan durch das FriedrichLoeffler-Institut noch aus.
Jegliches Geflügel ist nun in geschlossenen Ställen aufzustallen. Wo kein Stall verfügbar ist, muss die Haltung mindestens durch eine von oben und den Seiten dichte Abdeckung vor dem Kontakt mit Wildvögeln gesichert sein. Gitter oder Netze reichen als Überdachung nicht aus. Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen müssen die Schuhe desinfiziert werden. Beim Betreten und nach dem Verlassen müssen die Hände gewaschen werden. Vorgeschriebene Schutzkleidung ist nach dem Verlassen der Geflügelhaltung im Hausmüll unverzüglich zu entsorgen.
Bei den kursierenden Virustypen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tiere festgestellt. Für Hunde- und Katzenhalter ist immer eine gewisse Vorsicht geboten. Der Kontakt mit Kadavern sollte vermieden oder unterbunden werden.
Die Veterinärämter bitten, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen, sondern sich telefonisch zu melden.
Die Veterinäramter Tuttlingen (07461/ 9265403) und im Schwarzwald-Baar-Kreis (07721/913 5050) oder am Wochenende die Leitstellen (07461/75656 oder 07721/991580) sind für Hinweise erreichbar. Zu melden sind verendete, verunfallte oder erkrankte Wasservögel jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel (einschließlich Elstern und Eichelhäher), außerdem Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art.
Wie die Landratsämter schriftlich versichern, „dienen alle Maßnahmen der Prävention, um ein dramatisches Seuchenszenario wie in Norddeutschland zu verhindern.“
Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest gibt es in dieser Ausgabe auf