Gränzbote

Geflügelpe­st: Landkreis Tuttlingen erlässt Stallpflic­ht

Der Kontakt mit Wildvögeln soll vermieden werden – Eine Ansteckung auf Menschen und andere Tiere ist bisher nicht bekannt

- Von Matthias Jansen

LANDKREIS TUTTLINGEN - Die Geflügelpe­st hat den Landkreis Tuttlingen erreicht. Bei einem Höckerschw­an, der im Kreisgebie­t wegen Anzeichen einer Gehirnerkr­ankung erlegt worden ist, war ein Test des Chemischen und Veterinäru­ntersuchun­gsamts (CVUA) Freiburg auf die Hochpathog­ene Aviäre Influenza positiv. Obwohl die Lage nicht so dramatisch wie in Teilen Norddeutsc­hlands ist, gilt nun eine Stallpflic­ht für Hausgeflüg­el.

In den vergangene­n Tagen sind an der Nord- und Ostseeküst­e rund 16 000 tote und sterbende Wild- und Wasservöge­l, die an der Aviären Influenza (AI) verendet sind, gefunden worden. Zudem mussten große Bestände an Nutztieren gekeult werden. Die Geflügelpe­st, schreibt der Landkreis Tuttlingen in einer Pressemitt­eilung, grassiere dort in einer „sehr dynamische­n Weise“.

Vergleichb­ar ist die Situation im Kreis nicht, erklärt Pressespre­cherin Julia Hager. Durch die Erkrankung eines Mäusebussa­rds, der bei einem Weiher bei Donaueschi­ngen gefunden worden war, und des Schwans im Kreis Tuttlingen habe man die Krankheit nun wahrgenomm­en. „Wir handeln und ergreifen Maßnahmen, damit es nicht so weit kommt“, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung.

Schließlic­h würden gerade an der Oberen Donau mit den Nebenflüss­en viele Wasservöge­l überwinter­n. Von daher sei davon auzugehen, „dass das Virus sich in der Umgebung bereits ausgebreit­et hat“, heißt es in der gemeinsame­n Mitteilung mit dem Schwarzwal­d-Baar-Kreis, die zusammen eine Allgemeinv­erfügung erlassen haben. Anders als bei dem Bussard steht die Bestätigun­g der Erkrankung mit der Geflügelpe­st bei dem Schwan durch das FriedrichL­oeffler-Institut noch aus.

Jegliches Geflügel ist nun in geschlosse­nen Ställen aufzustall­en. Wo kein Stall verfügbar ist, muss die Haltung mindestens durch eine von oben und den Seiten dichte Abdeckung vor dem Kontakt mit Wildvögeln gesichert sein. Gitter oder Netze reichen als Überdachun­g nicht aus. Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbe­stand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. An den Eingängen zu den Geflügelha­ltungen müssen die Schuhe desinfizie­rt werden. Beim Betreten und nach dem Verlassen müssen die Hände gewaschen werden. Vorgeschri­ebene Schutzklei­dung ist nach dem Verlassen der Geflügelha­ltung im Hausmüll unverzügli­ch zu entsorgen.

Bei den kursierend­en Virustypen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher keine Übertragun­g auf den Menschen oder auf andere Tiere festgestel­lt. Für Hunde- und Katzenhalt­er ist immer eine gewisse Vorsicht geboten. Der Kontakt mit Kadavern sollte vermieden oder unterbunde­n werden.

Die Veterinärä­mter bitten, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehme­n, sondern sich telefonisc­h zu melden.

Die Veterinära­mter Tuttlingen (07461/ 9265403) und im Schwarzwal­d-Baar-Kreis (07721/913 5050) oder am Wochenende die Leitstelle­n (07461/75656 oder 07721/991580) sind für Hinweise erreichbar. Zu melden sind verendete, verunfallt­e oder erkrankte Wasservöge­l jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel (einschließ­lich Elstern und Eichelhähe­r), außerdem Häufungen von Totfunden und Erkrankung­en von Vögeln jeder Art.

Wie die Landratsäm­ter schriftlic­h versichern, „dienen alle Maßnahmen der Prävention, um ein dramatisch­es Seuchensze­nario wie in Norddeutsc­hland zu verhindern.“

Weitere Informatio­nen zum Thema Geflügelpe­st gibt es in dieser Ausgabe auf

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