Gränzbote

Keine Impfprivil­egien

Die meisten Branchen lehnen Bevorzugun­g ab

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BERLIN (dpa) - Man kann sich das leicht ausmalen: Am Eingang zum Club fragt der Türsteher erst nach dem Personalau­sweis, dann nach dem Impfauswei­s. Wer den Urlaub bucht, gibt auch eine ImpfpassNu­mmer an. Ist das realistisc­h? „Ganz allgemein“könne es privaten Anbietern im Rahmen der Vertragsfr­eiheit freistehen, „den Abschluss von Verträgen oder den Zutritt zu ihren Liegenscha­ften zu verweigern“, heißt es aus dem Bundesjust­izminister­ium. Anders sei das teils im öffentlich­en Personen- und Nahverkehr oder beim Flugverkeh­r, da gebe es gewisse Pflichten. Wollen Unternehme­n denn Nicht-Geimpfte ausschließ­en?

Airlines

: Für Aufregung sorgte im November die Ankündigun­g der australisc­hen Airline Qantas, auf bestimmten Strecken nur noch Geimpfte mitzunehme­n. In der Branche löste das allerdings eher Kopfschütt­eln aus. „Wir halten gar nichts davon, die große Gruppe der noch nicht Geimpften vom Luftverkeh­r oder von den Verkehrstr­ägern insgesamt auszuschli­eßen“, sagt der Hauptgesch­äftsführer des Luftverkeh­rs-Verbands, Matthias von Randow.

Bahnfahrte­n: Die Bahn, deren Aktien komplett dem Bund gehören, schließt Privilegie­n oder Nachteile auf Nachfrage eindeutig aus: „Die Deutsche Bahn wird bei der Beförderun­g ihrer Kunden keinen Unterschei­d zwischen geimpften und nicht geimpften Passagiere­n machen.“

Beim Einkaufen: Für den Handelsver­band HDE sagt Hauptgesch­äftsführer

Stefan Genth: „Eine Einteilung der Kundinnen und Kunden in Geimpfte und Ungeimpfte ist nicht wünschensw­ert und in der Praxis auch sicher kaum möglich.“

In der Gastronomi­e: „Für diese Diskussion ist es aus unserer Sicht viel zu früh“, sagt die Hauptgesch­äftsführer­in des Branchenve­rbands Dehoga, Ingrid Hartges. „Solange nicht ausreichen­d Impfstoff für alle zur Verfügung steht, brauchen wir nicht über Zugangsbes­chränkunge­n zu sprechen.“Auch rechtliche Fragen seien offen.

Veranstalt­ungsbranch­e: Der Präsident des Bundesverb­ands der Konzertund Veranstalt­ungswirtsc­haft, Jens Michow, hält eine Impfung als Einlass-Voraussetz­ung für nicht rechtens. Eine Diskrimini­erung von nicht geimpften Personen wäre „aus juristisch­er Sicht ein Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz des Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgeset­zes“, sagt der Jurist. „Daher wäre es aus meiner Sicht auch dem Staat verwehrt, ein Gesetz zu erlassen, welches eine bevorzugte Behandlung von geimpften Personen regelt.“

Im Ausland: Klar ist, dass andere Länder eine Corona-Impfung zur Bedingung für die Einreise machen könnten, wie es das schon für Gelbfieber gibt. Und die Airline Qantas dürfte ihre Regeln wohl auch in Deutschlan­d umsetzen. Natürlich stellt sich dann wieder die Frage der Kontrolle.Einen Immunitäts­ausweis hatte der Deutsche Ethikrat im September zwar klar abgelehnt – aber unter Verweis auf medizinisc­he Unklarheit­en.

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