Keine Impfprivilegien
Die meisten Branchen lehnen Bevorzugung ab
BERLIN (dpa) - Man kann sich das leicht ausmalen: Am Eingang zum Club fragt der Türsteher erst nach dem Personalausweis, dann nach dem Impfausweis. Wer den Urlaub bucht, gibt auch eine ImpfpassNummer an. Ist das realistisch? „Ganz allgemein“könne es privaten Anbietern im Rahmen der Vertragsfreiheit freistehen, „den Abschluss von Verträgen oder den Zutritt zu ihren Liegenschaften zu verweigern“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Anders sei das teils im öffentlichen Personen- und Nahverkehr oder beim Flugverkehr, da gebe es gewisse Pflichten. Wollen Unternehmen denn Nicht-Geimpfte ausschließen?
Airlines
: Für Aufregung sorgte im November die Ankündigung der australischen Airline Qantas, auf bestimmten Strecken nur noch Geimpfte mitzunehmen. In der Branche löste das allerdings eher Kopfschütteln aus. „Wir halten gar nichts davon, die große Gruppe der noch nicht Geimpften vom Luftverkehr oder von den Verkehrsträgern insgesamt auszuschließen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Luftverkehrs-Verbands, Matthias von Randow.
Bahnfahrten: Die Bahn, deren Aktien komplett dem Bund gehören, schließt Privilegien oder Nachteile auf Nachfrage eindeutig aus: „Die Deutsche Bahn wird bei der Beförderung ihrer Kunden keinen Unterscheid zwischen geimpften und nicht geimpften Passagieren machen.“
Beim Einkaufen: Für den Handelsverband HDE sagt Hauptgeschäftsführer
Stefan Genth: „Eine Einteilung der Kundinnen und Kunden in Geimpfte und Ungeimpfte ist nicht wünschenswert und in der Praxis auch sicher kaum möglich.“
In der Gastronomie: „Für diese Diskussion ist es aus unserer Sicht viel zu früh“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges. „Solange nicht ausreichend Impfstoff für alle zur Verfügung steht, brauchen wir nicht über Zugangsbeschränkungen zu sprechen.“Auch rechtliche Fragen seien offen.
Veranstaltungsbranche: Der Präsident des Bundesverbands der Konzertund Veranstaltungswirtschaft, Jens Michow, hält eine Impfung als Einlass-Voraussetzung für nicht rechtens. Eine Diskriminierung von nicht geimpften Personen wäre „aus juristischer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes“, sagt der Jurist. „Daher wäre es aus meiner Sicht auch dem Staat verwehrt, ein Gesetz zu erlassen, welches eine bevorzugte Behandlung von geimpften Personen regelt.“
Im Ausland: Klar ist, dass andere Länder eine Corona-Impfung zur Bedingung für die Einreise machen könnten, wie es das schon für Gelbfieber gibt. Und die Airline Qantas dürfte ihre Regeln wohl auch in Deutschland umsetzen. Natürlich stellt sich dann wieder die Frage der Kontrolle.Einen Immunitätsausweis hatte der Deutsche Ethikrat im September zwar klar abgelehnt – aber unter Verweis auf medizinische Unklarheiten.