Bundesregierung stärkt die Kundenrechte
Geht es nach Justizministerin Christine Lambrecht gehören lange Vertragslaufzeiten bald der Vergangenheit an
BERLIN - Viele Kunden ärgern die langen Laufzeiten von Verträgen mit dem Mobilfunkanbieter, dem Streamingdienst oder dem Fitnessstudio. Abgeschafft werden sie nicht. Doch zumindest den Abschluss von Zweijahresverträgen erschwert die Bundesregierung nun. Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr muss der Anbieter der Kundin oder dem Kunden auch einen Einjahresvertrag anbieten. Der kürzere Kontrakt darf maximal 25 Prozent teuer sein als der längere. Ohne ein alternatives Angebot ist eine langfristige Bindung unwirksam. „Lange Vertragslaufzeiten beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie am Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten“, begründet Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Neuregelung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ist eine automatische Vertragsverlängerung weiterhin erlaubt?
Grundsätzlich bleibt eine automatische Vertragsverlängerung erlaubt. Doch auch hier baut die Bundesregierung eine Bremse ein. Verlängerungen von mehr als drei Monaten sind bald nur noch erlaubt, wenn das Unternehmen seine Kunden rechtzeitig auf eine Kündigungsmöglichkeit hinweist. Denn oft vergessen diese, bis wann sie eine Vereinbarung kündigen müssen. Die Kündigungsfrist wird zudem auf einen Monat begrenzt.
Wird auch etwas gegen untergeschobene Verträge getan?
Immer wieder gibt es Beschwerden über untergeschobene Gas- oder Stromlieferverträge. Die unlautere Praxis wird nun erschwert. Lieferverträge für Energie müssen künftig in schriftlicher Form abgeschlossen werden. „Ein geführtes Telefonat allein kann von nun an nicht mehr zu einem Vertragsabschluss führen“, erläutert das Justizministerium. Den Verbraucherzentralen geht die Reform nicht weit genug. Sie fordern eine schriftliche Bestätigung aller telefonisch geschlossenen Verträge.
Wie soll die ärgerliche Telefonwerbung eingedämmt werden?
Wer nicht von Werbeanrufen belästigt werden will, muss in Ruhe gelassen werden. Doch ob eine Einwilligung zu Telefonwerbung vorliegt oder nicht, ist oft zweifelhaft. Deshalb schreibt die Bundesregierung den Werbefirmen nun vor, dass sie die Einwilligungen der Kundinnen und Kunden künftig dokumentieren und aufbewahren müssen. „Ansonsten droht ihnen ein saftiges Bußgeld“, kündigt Lambrecht an.
Warum wird Kunden die Rückgabe alter Elektrogeräte erleichtert?
Beim Recycling nicht mehr gebrauchter Elektrogeräte kommt Deutschland nicht schnell genug voran. Mit einer erweiterten Rücknahmepflicht will die Bundesregierung nun die Sammelquote erhöhen. Für die Verbraucher wird es mit der Verordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, leichter, den Elektroschrott loszuwerden.
Kann ich Handys oder Kleingeräte bald im Supermarkt abgeben?
Bisher nahm nur der Fachhandel Altgeräte wieder zurück. Künftig werden auch Supermärkte und Discounter unter bestimmten Voraussetzungen zu Sammelstellen. Wenn ihre Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, müssen sie die alte Ware zurücknehmen, auch wenn der Kunde sie woanders gekauft hat. Dies gilt für Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern. Größere Geräte wie Fernseher müssen die Supermärkte nur annehmen, wenn zugleich ein ähnliches Produkt gekauft wird.