Strengere Regeln für Schlachthöfe treten in Kraft
KARLSRUHE/BERLIN (dpa) - Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Eine ausführliche Begründung werde nachgereicht, hieß es weiter. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern.
Kritiker halten es für verfassungswidrig, unter anderem weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei. Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gutzumachende Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Endlich ist Schluss mit den undurchsichtigen Firmenkonstruktionen und der organisierten Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie“, erklärte er.
Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten die strengeren Vorschriften für die Fleischindustrie als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in Schlachthöfen beschlossen. Unter anderem verbietet das Gesetz den Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern. Auch höhere Bußgelder und einheitliche Kontrollstandards sind vorgesehen. So soll die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht werden.