Gränzbote

Strengere Regeln für Schlachthö­fe treten in Kraft

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KARLSRUHE/BERLIN (dpa) - Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbed­ingungen in der Fleischind­ustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Eine ausführlic­he Begründung werde nachgereic­ht, hieß es weiter. Das Arbeitssch­utzkontrol­lgesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbed­ingungen in deutschen Schlachthö­fen verhindern.

Kritiker halten es für verfassung­swidrig, unter anderem weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeit­nehmer sehr klein sei. Die aus Datenschut­zgründen nicht namentlich genannten Beschwerde­führer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gutzumache­nde Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht.

Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Entscheidu­ng. „Endlich ist Schluss mit den undurchsic­htigen Firmenkons­truktionen und der organisier­ten Verantwort­ungslosigk­eit in der Fleischind­ustrie“, erklärte er.

Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachte­n die strengeren Vorschrift­en für die Fleischind­ustrie als Reaktion auf massenhaft­e Corona-Fälle in Schlachthö­fen beschlosse­n. Unter anderem verbietet das Gesetz den Einsatz von Subunterne­hmen mit osteuropäi­schen Billiglohn-Arbeitern. Auch höhere Bußgelder und einheitlic­he Kontrollst­andards sind vorgesehen. So soll die elektronis­che Aufzeichnu­ng der Arbeitszei­t zur Pflicht werden.

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