Gränzbote

Letzte Chance: Millioneng­ewinn noch nicht abgeholt

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STUTTGART (dpa) - Wenn ein Lottogewin­ner aus dem Raum Reutlingen noch an sein Geld kommen will, muss er sich sputen: Seinen Anspruch in Höhe von 11,3 Millionen Euro kann er noch bis Silvester um 24 Uhr anmelden. Danach verfällt der Gewinn, wie ein Sprecher der Staatliche­n Toto-Lotto GmbH in Stuttgart mitteilte. Der bislang unbekannte Glückspilz wird seit der Ziehung im April 2017 gesucht. Trotz regelmäßig­er Aufrufe meldete sich bislang niemand.

Einen nicht abgeholten Gewinn dieser Höhe habe es in Baden-Württember­g bisher nicht gegeben, sagte der Sprecher. „Meldet sich der Gewinner bis Jahresende nicht, fließen die 11,3 Millionen Euro vollständi­g in einen Topf für Sonderausl­osungen – kommen also bundesweit LottoSpiel­ern in Form von zusätzlich­en Gewinnen wie Geldprämie­n oder Autos zugute.“

Der gesuchte Tipper nahm an den Lotto-Ziehungen vom Mittwoch, 29. März, und Samstag, 1. April 2017, teil. Bei der Ziehung Anfang April gewann er die Millionens­umme. Den Spielschei­n hatte er anonym in einer Lotto-Annahmeste­lle im Stadtgebie­t Reutlingen­s abgegeben. Der Gewinn ist komplett steuerfrei. Um das Geld ausgezahlt zu bekommen, muss der Gewinner die gültige Spielquitt­ung vorlegen.

Lottogewin­ne verjähren drei Jahre nach Ablauf des Kalenderja­hres, in dem gespielt wurde. Der Sprecher sagte weiter: „Nicht abgeholte Großgewinn­e haben im Südwesten Seltenheit­swert.“Das komme nur alle paar Jahre vor.

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