Rat lehnt Nutzungsänderung ab
Landgasthof wird nicht zu kein Wohnheim
DAUCHINGEN (spr) - Der Gemeinderat möchte nicht, dass aus dem bisherigen Landgasthof Ritter ein Appartementhaus für Studierende wird. Ein Antrag auf Nutzungsänderung wurde daher während der jüngsten Sitzung abgelehnt.
Derzeit besitzt das Gebäude die Genehmigung, als Gasthof mit Restaurant, zwölf Gästezimmern, sieben Personalzimmern, einer Betriebsleiterwohnung mit 24 ausgewiesenen Auto-Stellplätzen betrieben zu werden. Der Antrag zur Nutzungsänderung sieht vor, das bestehende Hotel und Landgasthof Ritter in ein Apartmentgebäude mit 22 Einzimmerapartments,
einem Zweizimmerapartment und einem Vierzimmerapartment, Restaurant und Biergarten mit 24 Auto-Stellplätzen umzuwandeln.
Um das Projekt umzusetzen, wurden sieben Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Landesbauordnung beantragt, die sich auf die Anzahl der Stellplätze, Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder sowie Gehhilfen, Abstellräume, Treppenraum in den Obergeschossen sowie Brandschutzvorgaben beziehen.
Eine Stellungnahme der Baurechtsbehörde lag noch nicht vor, und da alle beantragten Befreiungen in die Entscheidungssphäre des Landratsamts
fallen, verzichtete man darauf, diese Anträge zu diskutieren, zumal das Baurechtsamt auf die Befindlichkeiten vor Ort für gewöhnlich keinerlei Rücksicht nimmt.
Losgelöst von der Frage, wie viele Stellplätze für welche Nutzungsart erforderlich werden, liegen neun in der Planung vorgesehene Stellplätze auf gemeindeeigenen Flächen. Somit stellte sich in erster Linie die Frage, ob die Gemeinde diese Flächen per Baulast oder Verkauf für die beantragte Nutzungsänderung zur Verfügung stellen möchte. Hierzu hatten die Gemeinderäte eine absolut eindeutige Meinung: Auf keinen Fall. Bemängelt wurde nicht nur, dass das Projekt nicht nach Dauchingen passe, und schon gar nicht am gegebenen Ort, sondern insbesondere die Tatsache, dass der Umbau und die Vermietung bereits gestartet sei und man nun wieder im Nachhinein Dinge absegnen solle. Der Gemeinderat hat einstimmig die beantragte Nutzungsänderung abgelehnt. Ebenso einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde für diese Nutzungsart keine Grundstücksverkäufe und keine Baulast in Aussicht stellt. Das könnte zwar dazu führen, dass die Bushaltestelle gegenüber dem „Ritter“verlegt werden muss.