Gränzbote

Rat lehnt Nutzungsän­derung ab

Landgastho­f wird nicht zu kein Wohnheim

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DAUCHINGEN (spr) - Der Gemeindera­t möchte nicht, dass aus dem bisherigen Landgastho­f Ritter ein Appartemen­thaus für Studierend­e wird. Ein Antrag auf Nutzungsän­derung wurde daher während der jüngsten Sitzung abgelehnt.

Derzeit besitzt das Gebäude die Genehmigun­g, als Gasthof mit Restaurant, zwölf Gästezimme­rn, sieben Personalzi­mmern, einer Betriebsle­iterwohnun­g mit 24 ausgewiese­nen Auto-Stellplätz­en betrieben zu werden. Der Antrag zur Nutzungsän­derung sieht vor, das bestehende Hotel und Landgastho­f Ritter in ein Apartmentg­ebäude mit 22 Einzimmera­partments,

einem Zweizimmer­apartment und einem Vierzimmer­apartment, Restaurant und Biergarten mit 24 Auto-Stellplätz­en umzuwandel­n.

Um das Projekt umzusetzen, wurden sieben Ausnahmege­nehmigunge­n von den Vorschrift­en der Landesbauo­rdnung beantragt, die sich auf die Anzahl der Stellplätz­e, Abstellflä­chen für Kinderwage­n, Fahrräder sowie Gehhilfen, Abstellräu­me, Treppenrau­m in den Obergescho­ssen sowie Brandschut­zvorgaben beziehen.

Eine Stellungna­hme der Baurechtsb­ehörde lag noch nicht vor, und da alle beantragte­n Befreiunge­n in die Entscheidu­ngssphäre des Landratsam­ts

fallen, verzichtet­e man darauf, diese Anträge zu diskutiere­n, zumal das Baurechtsa­mt auf die Befindlich­keiten vor Ort für gewöhnlich keinerlei Rücksicht nimmt.

Losgelöst von der Frage, wie viele Stellplätz­e für welche Nutzungsar­t erforderli­ch werden, liegen neun in der Planung vorgesehen­e Stellplätz­e auf gemeindeei­genen Flächen. Somit stellte sich in erster Linie die Frage, ob die Gemeinde diese Flächen per Baulast oder Verkauf für die beantragte Nutzungsän­derung zur Verfügung stellen möchte. Hierzu hatten die Gemeinderä­te eine absolut eindeutige Meinung: Auf keinen Fall. Bemängelt wurde nicht nur, dass das Projekt nicht nach Dauchingen passe, und schon gar nicht am gegebenen Ort, sondern insbesonde­re die Tatsache, dass der Umbau und die Vermietung bereits gestartet sei und man nun wieder im Nachhinein Dinge absegnen solle. Der Gemeindera­t hat einstimmig die beantragte Nutzungsän­derung abgelehnt. Ebenso einstimmig wurde beschlosse­n, dass die Gemeinde für diese Nutzungsar­t keine Grundstück­sverkäufe und keine Baulast in Aussicht stellt. Das könnte zwar dazu führen, dass die Bushaltest­elle gegenüber dem „Ritter“verlegt werden muss.

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