Gränzbote

Gehwege müssen werktags schon um 7 Uhr geräumt sein

-

Während Gemeinden und Städte für schneefrei­e Straßen zuständig sind, haben auch Anlieger dem Winterdien­st nachzukomm­en. Das bedeutet, dass die Straßen und Gehwege von Schnee und Eis befreit und bei Schnee- und Eisglätte bestreut werden müssen, informiert beispielsw­eise die Gemeinde Emmingen-Liptingen. Ziel ist es, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleis­tet wird. „Fußgänger müssen Gehwege möglichst gefahrlos begehen können“, schreibt die Gemeindeve­rwaltung. Zum Winterdien­st verpflicht­et sind demnach die Straßenanl­ieger, also die Eigentümer sowie Pächter und Mieter von Grundstück­en, die an einer Straße liegen oder einen Zugang zu einer Straße haben. Der Gehweg muss auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gestreut werden. „Im Moment ist es natürlich extrem. Eine Schaufelbr­eite muss es aber auf jeden Fall sein“, sagt Emmingen-Liptingens Bürgermeis­ter Joachim Löffler. Auch wann geräumt sein muss, ist geregelt. Werktags ist diese Zeit etwas länger als an Sonn- und Feiertagen. Während werktags bereits bis 7 Uhr geräumt sein muss, reicht es an Sonn- und Feiertagen, wenn bis 8 Uhr geräumt ist. „Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungs­weise Eisglätte auftritt, ist unverzügli­ch wieder zu räumen und zu streuen, bei Bedarf also auch mehrmals am Tag“, teilt die Gemeindeve­rwaltung weiter mit. „Diese Pflicht endet um 20 Uhr.“Es müsse so geräumt werden, dass der Gehweg durchgängi­g begehbar ist. Der Schnee müsse auf dem restlichen Teil des Gehwegs angehäuft werden. „Geräumter Schnee und auftauende­s Eis darf nicht auf die Straße geworfen werden; dies stellt eine Ordnungswi­drigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann“, so der Hinweis. Zum Streuen sei abstumpfen­des Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. „Die Verwendung von auftauende­n Streumitte­ln (Salz) ist so gering wie möglich zu halten.“(pm/lise) Weitere Informatio­nen zur sogenannte­n Streupflic­ht-Satzung:

●» www.emmingen-liptingen.de/

Rathaus/Ortsrecht

Newspapers in German

Newspapers from Germany