Gehwege müssen werktags schon um 7 Uhr geräumt sein
Während Gemeinden und Städte für schneefreie Straßen zuständig sind, haben auch Anlieger dem Winterdienst nachzukommen. Das bedeutet, dass die Straßen und Gehwege von Schnee und Eis befreit und bei Schnee- und Eisglätte bestreut werden müssen, informiert beispielsweise die Gemeinde Emmingen-Liptingen. Ziel ist es, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet wird. „Fußgänger müssen Gehwege möglichst gefahrlos begehen können“, schreibt die Gemeindeverwaltung. Zum Winterdienst verpflichtet sind demnach die Straßenanlieger, also die Eigentümer sowie Pächter und Mieter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder einen Zugang zu einer Straße haben. Der Gehweg muss auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gestreut werden. „Im Moment ist es natürlich extrem. Eine Schaufelbreite muss es aber auf jeden Fall sein“, sagt Emmingen-Liptingens Bürgermeister Joachim Löffler. Auch wann geräumt sein muss, ist geregelt. Werktags ist diese Zeit etwas länger als an Sonn- und Feiertagen. Während werktags bereits bis 7 Uhr geräumt sein muss, reicht es an Sonn- und Feiertagen, wenn bis 8 Uhr geräumt ist. „Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist unverzüglich wieder zu räumen und zu streuen, bei Bedarf also auch mehrmals am Tag“, teilt die Gemeindeverwaltung weiter mit. „Diese Pflicht endet um 20 Uhr.“Es müsse so geräumt werden, dass der Gehweg durchgängig begehbar ist. Der Schnee müsse auf dem restlichen Teil des Gehwegs angehäuft werden. „Geräumter Schnee und auftauendes Eis darf nicht auf die Straße geworfen werden; dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann“, so der Hinweis. Zum Streuen sei abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz) ist so gering wie möglich zu halten.“(pm/lise) Weitere Informationen zur sogenannten Streupflicht-Satzung:
●» www.emmingen-liptingen.de/
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