Gränzbote

Neue Verordnung verlangt Schnelltes­t

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ROTTWEIL (pm) - Die neue CoronaVero­rdnung wirkt sich in der Helios Klinik Rottweil aus – es gilt wieder ein generelles Besuchsver­bot. Absolute Ausnahmen sind bei der Begleitung sterbender Patienten sowie für die Begleitung zur Geburt möglich. Wer die Klinik betreten möchte, muss eine FFP2-Maske tragen, so eine Pressemitt­eilung. Besucher, die nicht zur Behandlung kommen, müssen außerdem einen negativen AntigenSch­nelltest vorweisen.

Der Gesetzgebe­r hat den Zutritt zu Krankenhäu­sern in der neuen Corona-Verordnung neu geregelt. Das bedeutet: Besucher dürfen die Klinik nur noch mit einer FFP2-Maske und einem negativen Antigen-Schnelltes­t betreten. Die Klinik gibt keine FFP2-Masken an Besucher aus, sie müssen deshalb selbst mitgebrach­t werden. FFP2-Masken sind etwa in Apotheken erhältlich, für Personen über 60 Jahren oder Risikogrup­pen sind bis zu drei Stück sogar kostenfrei erhältlich.

Wer als werdender Vater seine Frau zur Geburt begleitet, bekommt direkt im Kreißsaal einen Schnelltes­t. Andere externe Besucher, etwa Handwerker, die in die Klinik kommen, oder Notare, müssen selbst ein negatives Testergebn­is mitbringen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Patienten, die in die Notaufnahm­e oder Sprechstun­de kommen, sowie deren medizinisc­h notwendige Begleitper­sonen müssen gemäß der Verordnung nicht per AntigenSch­nelltest abgestrich­en werden. Sie brauchen jedoch zwingend eine FFP2-Maske. Angehörige, die stationär aufgenomme­nen Patienten Wäsche oder weitere persönlich­e Gegenständ­e vorbeibrin­gen möchten, können diese wie schon bisher beschrifte­t an der Rezeption der Klinik abgeben.

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FOTO: HELIOS-KLINIKEN Das Tragen von FFP2-Masken ist bei Besuchen in der Klinik nun Pflicht.

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