Neue Verordnung verlangt Schnelltest
ROTTWEIL (pm) - Die neue CoronaVerordnung wirkt sich in der Helios Klinik Rottweil aus – es gilt wieder ein generelles Besuchsverbot. Absolute Ausnahmen sind bei der Begleitung sterbender Patienten sowie für die Begleitung zur Geburt möglich. Wer die Klinik betreten möchte, muss eine FFP2-Maske tragen, so eine Pressemitteilung. Besucher, die nicht zur Behandlung kommen, müssen außerdem einen negativen AntigenSchnelltest vorweisen.
Der Gesetzgeber hat den Zutritt zu Krankenhäusern in der neuen Corona-Verordnung neu geregelt. Das bedeutet: Besucher dürfen die Klinik nur noch mit einer FFP2-Maske und einem negativen Antigen-Schnelltest betreten. Die Klinik gibt keine FFP2-Masken an Besucher aus, sie müssen deshalb selbst mitgebracht werden. FFP2-Masken sind etwa in Apotheken erhältlich, für Personen über 60 Jahren oder Risikogruppen sind bis zu drei Stück sogar kostenfrei erhältlich.
Wer als werdender Vater seine Frau zur Geburt begleitet, bekommt direkt im Kreißsaal einen Schnelltest. Andere externe Besucher, etwa Handwerker, die in die Klinik kommen, oder Notare, müssen selbst ein negatives Testergebnis mitbringen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Patienten, die in die Notaufnahme oder Sprechstunde kommen, sowie deren medizinisch notwendige Begleitpersonen müssen gemäß der Verordnung nicht per AntigenSchnelltest abgestrichen werden. Sie brauchen jedoch zwingend eine FFP2-Maske. Angehörige, die stationär aufgenommenen Patienten Wäsche oder weitere persönliche Gegenstände vorbeibringen möchten, können diese wie schon bisher beschriftet an der Rezeption der Klinik abgeben.